Rechtsprechung
   VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Karpienski
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Rechtsanwälte, Notare und Rechtsbeistände (einschl. Abgabenrecht der berufs- und wirtschaftsständischen Körperschaften ohne öffentlich-rechtliches Versicherungsrecht): Widerruf der ärztlichen Approbation, Unzuverlässigkeit, Unwürdigkeit, Verurteilung wegen Betrugs

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Widerruf der ärztlichen Approbation, Unzuverlässigkeit, Unwürdigkeit, Verurteilung wegen Betrugs

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (20)  

  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279  

    Für den Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006 a.a.O.; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ).

    Denn der Kläger hat vorliegend - wie sich aus dem Schreiben der Prozessbevollmächtigten im Strafbefehlsverfahren ergibt, ausdrücklich sein Einverständnis mit der Strafbefehlslösung auf der Basis einer 11-monatigen Freiheitsstrafe, einer Bewährungsauflage in Höhe von 275.000,-- EUR sowie einer zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 330 Tagessätzen á 120,-- EUR ohne Einschränkungen erteilt, wobei es nicht entscheidungserheblich darauf ankommt, ob ihm insoweit die möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen im einzelnen bekannt gewesen sind (vgl. u.a. BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; auch insoweit bestätigt von BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07 ).

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340  

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006, Az. 3 B 7/06 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; bestätigt durch BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07 ).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinn des § 339 StPO gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde oder die Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, eine für ihre Entscheidung erhebliche aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. u.a. BayVGH, Urt. vom 28.04.2010 - 21 BV 09.1993, RdNr. 19; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 Tz. 28 ).

  • VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967  

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; einmalige Straftat der sexuellen

    Entscheidend ist dabei, dass das Verhalten des Arztes für jeden billig und gerecht Denkenden als Zerstörung der für die ärztliche Tätigkeit unverzichtbaren Vertrauensbasis erscheint (BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153- juris; BVerwG v. 28.1.2003 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 m.w.N).

    Schließlich beinhaltet der Rechtsbegriff der Unwürdigkeit keine Prognoseentscheidung, so dass es für die Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals nicht auf ein zu erwartendes zukünftiges Verhalten des Betroffenen ankommt (vgl BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 - juris Tz. 23).

    Denn nicht nur "die Bevölkerung", sondern auch der "billig und gerecht denkende" (vgl. BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153- juris Tz. 22) hypothetische Betrachter ist gegenüber Sexualdelikten wie dem in Rede stehenden besonders empfindlich, weil sie den persönlichen Intimbereich und damit eine höchst sensible Sphäre des menschlichen Daseins betreffen.

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  • VGH Bayern, 10.11.2011 - 21 B 10.1543  

    Widerruf der Approbation als Arzt infolge der Verurteilung wegen versuchten

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06 m.w.N und vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 und zuletzt vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist seit langem geklärt, dass zu diesen berufsspezifischen Pflichten eines Arztes, deren Verletzung zum Widerruf der Approbation führen können, sowohl die Pflicht, im Rahmen der Tätigkeit als Arzt keine Straftaten zu begehen, als auch ein korrektes Abrechnungsverhalten gegenüber Krankenkassen und Patienten gehört (vgl. BVerwG vom 28.8.1995 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91, BayVGH vom 28. März 2007 Az. 21 B 04.3153, vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 und vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55).

  • VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55  

    Widerruf der Approbation; Betrug; Unwürdigkeit

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006 BVerwG 3 B 7/06 jeweils m.w.N.; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 ).

    In diesem Zusammenhang kommt es daher auch nicht entscheidungserheblich darauf an, ob ihm insoweit die möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen im einzelnen bekannt gewesen sind (vgl. u.a. BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; auch insoweit bestätigt von BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07 ).

  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 21 B 10.1543  

    Arzt; versuchter Abrechnungsbetrug im besonders schweren Fall; Widerruf der

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06 m.w.N und vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 und zuletzt vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist seit langem geklärt, dass zu diesen berufsspezifischen Pflichten eines Arztes, deren Verletzung zum Widerruf der Approbation führen können, sowohl die Pflicht, im Rahmen der Tätigkeit als Arzt keine Straftaten zu begehen, als auch ein korrektes Abrechnungsverhalten gegenüber Krankenkassen und Patienten gehört (vgl. BVerwG vom 28.8.1995 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91, BayVGH vom 28. März 2007 Az. 21 B 04.3153, vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 und vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55).

  • VGH Bayern, 05.05.2010 - 21 ZB 09.3092  

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Verurteilung wegen Betrugs;

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils ergeben sich auch nicht aus dem Lebensalter des Klägers, aus seinen Berufsaussichten nach bestandskräftigem Widerruf der Approbation oder daraus, dass seine neue Praxis 200 Kilometer von seiner alten Praxis entfernt ist (vgl. BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153, Tz 39, BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07).

    Das Interesse an dem für eine optimale Behandlung notwendigen Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient und an der Verhinderung einer weiteren Ansehensschädigung der Zahnärzteschaft, das wie hier durch ein massives strafrechtliches Fehlverhalten in Form des Begehens des Betruges beeinträchtigt worden ist, hat überragende Bedeutung und rechtfertigt einen Eingriff in die Berufsfreiheit, zumal weniger einschneidende Mittel insoweit nicht ersichtlich sind, die Approbation als solche nicht teilbar ist und das Zahnheilkundegesetz - wie die Bundesärzteordnung - keine Möglichkeit der Einschränkung der Approbation vorsieht (vgl. BVerwG vom 16.9.1997, NJW 1998, 804; BayVGH vom 28.3.2007, Az. 21 B 04.3153).

  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 21 ZB 12.1612  

    Recht der Heilberufe / Arzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; keine

    Mit dem Verwaltungsgericht geht auch der Senat davon aus, dass die hier begangenen Beleidigungsdelikte ein so schwerwiegendes Fehlverhalten des Klägers darstellen, dass bei Würdigung aller Umstände seine Berufsausübung im maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06 m.w.N. und vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 und vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55) untragbar erscheint.
  • VG München, 20.10.2009 - M 16 K 09.3072  

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit;

    Entscheidend ist dabei, dass das Verhalten des Arztes für jeden billig und gerecht Denkenden als Zerstörung der für die ärztliche Tätigkeit unverzichtbaren Vertrauensbasis erscheint (BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153- juris; BVerwG v. 28.1.2003 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 m.w.N).

    Schließlich beinhaltet der Rechtsbegriff der Unwürdigkeit keine Prognoseentscheidung, so dass es für die Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals nicht auf ein zu erwartendes zukünftiges Verhalten des Betroffenen ankommt (vgl. BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 - juris Tz. 23).

  • VG München, 27.10.2009 - M 16 K 09.2603  

    Widerruf der Approbation; Strafbefehl wegen versuchten Abrechnungsbetrugs; eigene

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, insbesondere wenn ersichtlich Wideraufnahmegründe vorliegen oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte den bestrittenen Sachverhalt nunmehr besser aufklären können (BayVGH v. 28.3.2007, Az. 21 B 04.3153, RdNrn. 27, 28 m. w. N., zit. n. juris).

    Hierbei sind die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Arztes zu würdigen (BayVGH v. 28.3.2007, a. a. O., RdNr. 45 n. juris).

  • VG München, 19.01.2010 - M 16 K 09.4614  

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit

  • VG München, 29.10.2010 - M 16 K 10.2606  

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; sexueller Mißbrauch

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993  

    Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug

  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206  

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

  • VG München, 16.11.2010 - M 16 K 10.3784  

    Widerruf Approbation wegen Unwürdigkeit; Abrechnungsbetrug wegen osteopathischer

  • VG München, 15.11.2011 - M 16 K 11.1564  

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliches Berufsverbot

  • VG Bayreuth, 15.10.2008 - B 1 S 08.857  

    Anordnung des Ruhens der Approbation; Opiatabhängigkeit; Vielzahl vorsätzlicher

  • VGH Bayern, 09.03.2010 - 21 ZB 09.3222  

    Krankenpfleger/Berufsbezeichnung; keine Zulassungsgründe

  • VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804  

    Widerruf der Approbation als Apotheker

  • VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882  

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Strafgerichtliche Verurteilung

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