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   VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153   

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VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153 (https://dejure.org/2007,17717)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.03.2007 - 21 B 04.3153 (https://dejure.org/2007,17717)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. März 2007 - 21 B 04.3153 (https://dejure.org/2007,17717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Wegfall der Zuverlässigkeit oder Würdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes; Strafbefehl als Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der Zuverlässigkeit im berufsrechtlichen Sinn; Unzuverlässigkeit eines ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 a Abs. 2; ; BÄO § 5 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Rechtsanwälte, Notare und Rechtsbeistände (einschl. Abgabenrecht der berufs- und wirtschaftsständischen Körperschaften ohne öffentlich-rechtliches Versicherungsrecht): Widerruf der ärztlichen Approbation, Unzuverlässigkeit, Unwürdigkeit, Verurteilung wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153
    Dieser Anforderung ist dann genügt, wenn die Würdigkeit oder Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes, die nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO Voraussetzung für die Erteilung der Approbation sind, weggefallen ist (vgl. BVerwG vom 16.9.1997 BVerwGE 105, 214 ff m.w.N.).

    Dabei ist für die Prognose der Zuverlässigkeit auch die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Arztes und ihrer Lebensumstände auf der Grundlage der Sachlage in diesem maßgeblichen Zeitpunkt ausschlaggebend (vgl. BVerwG vom 16.9.1997 BVerwGE 105, 214 ff; BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06 m.w.N.).

    19 Dieses dargelegte Verhalten des Klägers, die erheblichen Verstöße gegen seine Berufspflichten und die dadurch manifest gewordenen Charaktereigenschaften bieten für die Erwartung, er werde seine Berufspflichten als Arzt in Zukunft ordnungsgemäß erfüllen, keine Grundlage, so dass die bezogen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens hinsichtlich seiner Zuverlässigkeit anzustellende Zukunftsprognose auch zu seinen Ungunsten ausfallen muss (vgl. BVerwG vom 16.9.1997 BVerwGE 105, 214 ff m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hat jedoch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen des § 8 Abs. 1 BÄO dadurch Rechnung getragen, dass er unter anderem für den Fall eines Widerrufs der Approbation wegen Wegfalls einer der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO dann, wenn die Verhaltensweise des Arztes nach Abschluss des entsprechenden Widerrufsverfahrens mit Blick etwa auf die Zuverlässigkeit eine günstige Prognose erlaubt, die Möglichkeit eröffnet hat, einen Antrag auf Wiedererteilung der Approbation zu stellen und ggf. zunächst eine Erlaubnis zu einer erneuten Ausübung des ärztlichen Berufes nach § 8 Abs. 1 BÄO zu erhalten (vgl. BVerwGE 105, 214 ff; BVerwG vom 14.4.1998 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100).

  • BVerwG, 09.11.2006 - 3 B 7.06

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit; Heranziehung lange

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153
    Dabei ist für die Prognose der Zuverlässigkeit auch die Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Arztes und ihrer Lebensumstände auf der Grundlage der Sachlage in diesem maßgeblichen Zeitpunkt ausschlaggebend (vgl. BVerwG vom 16.9.1997 BVerwGE 105, 214 ff; BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06 m.w.N.).

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr., zuletzt BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06).

    37 Dieser Rechtsauffassung hat sich aber das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für den Approbationswiderruf nicht angeschlossen, sondern auch nach Ergehen dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 20. Oktober 2004 seine bisherige Rechtsprechung im Beschluss vom 9. November 2006 (Az. 3 B 7/06) bestätigt.

  • BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93

    Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift,

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153
    Denn auch ein erstmaliger, zumal strafrechtlich erfasster, Verstoß genügt grundsätzlich für die Annahme der Berufsunwürdigkeit, wenn die Art der Straftat, das Ausmaß der Schuld und der Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit von bedeutendem Gewicht sind (vgl. BVerwG vom 4.8.1993 NVwZ-RR 1994, 388).

    Es genügt nämlich, wenn dieser Vertrauensverlust spätestens zum maßgeblichen Zeitpunkt eingetreten wäre, wenn die Öffentlichkeit vom Verhalten des Klägers Kenntnis erlangt hätte; das kann nur dann ausnahmsweise widerlegt werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass trotz Kenntnis der Verfehlungen dennoch kein Vertrauensverlust eingetreten wäre (vgl. BVerwG vom 4.8.1993 NVwZ-RR 1994, 388; vom 14.4.1998 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100).

  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153
    Das gilt auch im Zusammenhang mit dem Widerruf der ärztlichen Approbation (vgl. BVerwG vom 26.9.2002 NJW 2003, 913 f m.w.N.; vom 6.3.2003 Az. 3 B 10/03).

    15 Angesichts der auf diesen Tatsachen beruhenden Überzeugung sieht der Senat unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 26.9.2002 NJW 2003, 913; vom 6.3.2003 Az. 3 B 10/03) keinen Anlass, die erhobenen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Feststellungen im Strafbefehl weiter zu vertiefen, weil sich keine gewichtigen Anhaltspunkte hiergegen ergeben haben und die durch das Gesamtverhalten des Klägers gewonnene Überzeugung des Senats dadurch nicht erschüttert wird.

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153
    36 Anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Oktober 2004 (BSGE 93, 269 ff).
  • VGH Bayern, 11.07.2006 - 21 ZB 06.709
    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153
    Insbesondere könnte sich das auf die Dauer der Bewährungszeit außerhalb des Berufs, die erst nach Bestandskraft des Widerrufsbescheids zu laufen beginnen kann (vgl. BayVGH vom 11.7.2006 Az. 21 ZB 06.709 m.w.N.), auswirken.
  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153
    Allerdings habe der 6. Senat des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.11.1993 BSGE 73, 234, 243) in einem Fall, in dem der Arzt sein Abrechnungsverhalten geändert hat, die Sache an das Landessozialgericht mit der Begründung zurückverwiesen, der Zeitablauf könne ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arzt seine Eignung während des Verlaufs des Verfahrens wieder erlangt habe.
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153
    2 Beim Widerruf einer als begünstigender Verwaltungsakt ergehenden Approbation handelt es sich um einen Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Berufswahl; denn die freie Berufswahl umfasst nicht nur die Entscheidung über den Eintritt in den Beruf, sondern überdies die Entscheidung darüber, ob und wie lange ein Beruf ausgeübt werden soll (vgl. BVerfGE 44, 105, 117 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 21 CS 21.2087

    Widerruf der Approbation als Arzt

    Die Merkmale der Unwürdigkeit und der Unzuverlässigkeit sind jeweils eigenständige unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Behörde weder einen Beurteilungs- noch einen Ermessensspielraum eröffnen (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 28; BayVGH, U.v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 - juris Rn. 21, 23; BayVGH, U.v. 28.4.2010 - 21 BV 09.1993 - juris Rn. 17).

    Unzuverlässig im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist, wer aufgrund seines bisherigen Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft seinen Beruf als Arzt ordnungsgemäß ausüben wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - juris Rn. 25 m.w.N.; BayVGH, U.v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 - juris Rn. 21).

    "Unzuverlässigkeit" im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BÄO ist daher zu bejahen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Arzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - juris Rn. 25; B.v. 31.7.2019 - 3 B 7.18 - juris Rn. 15; BayVGH, U.v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 - juris Rn. 21).

    Bei der insofern anzustellenden Prognose ist auf die jeweilige Situation des Arztes im für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (stRspr BVerwG, U.v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - juris Rn. 25; B.v. 28.4.1998 - 3 B 174.97 - juris Rn. 5; U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 28; B.v. 31.7.2019 - 3 B 7.18 - juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 - juris Rn. 21, 23; U.v. 28.4.2010 - 21 BV 09.1993 - juris Rn. 17) sowie auf seinen vor allem durch die Art, Schwere und Zahl der Verstöße gegen Berufspflichten manifest gewordenen Charakter abzustellen (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - juris Rn. 25 m.w.N.; B.v. 27.10.2010 - 3 B 61.10 - juris Rn. 5).

    Ausschlaggebend für die Prognose ist eine Würdigung der gesamten Persönlichkeit des Arztes und seiner Lebensumstände auf der Grundlage der Sachlage im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1997 - 3 C 12.95 - juris Rn. 25 m.w.N.; U.v. 26.9.2002 - 3 C 37.01 - juris Rn. 21; U.v. 28.4.2010 - 3 C 22.09 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279

    Für den Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006 a.a.O.; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ).

    Denn der Kläger hat vorliegend - wie sich aus dem Schreiben der Prozessbevollmächtigten im Strafbefehlsverfahren ergibt, ausdrücklich sein Einverständnis mit der Strafbefehlslösung auf der Basis einer 11-monatigen Freiheitsstrafe, einer Bewährungsauflage in Höhe von 275.000,-- EUR sowie einer zusätzlichen Geldstrafe in Höhe von 330 Tagessätzen á 120,-- EUR ohne Einschränkungen erteilt, wobei es nicht entscheidungserheblich darauf ankommt, ob ihm insoweit die möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen im einzelnen bekannt gewesen sind (vgl. u.a. BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; auch insoweit bestätigt von BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07 ).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14

    Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt;

    Solange und soweit es, wie hier, nicht ernstlich zweifelhaft ist, dass das Strafgericht der danach bestehenden Sachverhaltsaufklärungspflicht genügt und die erforderliche Überzeugung gewonnen hat, dürfen folglich auch die auf einer Verständigung nach § 257c StPO beruhenden Feststellungen in einer strafgerichtlichen Entscheidung zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit bei Entscheidungen über den Entzug einer ärztlichen Approbation gemacht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014 - BVerwG 3 B 68.13 -, juris Rn. 1 und 5 ff.; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 -, juris Rn. 33).

    Der Senat hat in Fällen des Abrechnungsbetruges mit einem vergleichbaren Schaden (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 18.2.2013 - 8 LA 4/13 - (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 75.725,95 EUR); Senatsbeschl. v. 23.7.2014, a.a.O., S. 754 ff. (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von etwa 100.000 EUR)), andere Gerichte auch bereits bei deutlich niedrigeren Schäden (vgl. etwa EGMR, Entsch. v. 9.5.2007 - 29005/05 -, EuGRZ 2008, 24 ff. (Abrechnungsbetrug eines Apothekers mit einem Schaden in Höhe von 10.137,53 EUR); BVerwG, Beschl. v. 27.10.2010 - BVerwG 3 B 61.10 -, juris; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.04.2010, a.a.O., Rn. 21 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR); BVerwG, Beschl. v. 25.2.2008 - BVerwG 3 B 85.07 -, juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Urt. v. 28.3.2007, a.a.O., Rn. 5 (Abrechnungsbetrug eines Arztes mit einem Schaden in Höhe von 23.042,43 EUR); VG München, Urt. v. 20.10.2009 - M 16 K 09.3072 - (Abrechnungsbetrug eines Zahnarztes mit einem Schaden in Höhe von 9.151,91 EUR)) bereits wiederholt eine Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs angenommen.

  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 21 BV 11.340

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Unwürdigkeit

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006, Az. 3 B 7/06 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; bestätigt durch BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07 ).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn Wiederaufnahmegründe im Sinn des § 339 StPO gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde oder die Verwaltungsgerichte ausnahmsweise in der Lage sind, eine für ihre Entscheidung erhebliche aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. u.a. BayVGH, Urt. vom 28.04.2010 - 21 BV 09.1993, RdNr. 19; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 Tz. 28 ).

  • VG München, 22.07.2014 - M 16 K 13.5215

    Widerruf der Approbation; Abrechnungsbetrug; Unwürdigkeit (bejaht);

    Anderes gilt dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, insbesondere wenn ersichtlich Wiederaufnahmegründe vorliegen oder wenn das Gericht den bestrittenen Sachverhalt nunmehr besser als das Strafgericht aufklären kann (BayVGH, U.v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 - juris RdNr. 28).

    Ein Wohlverhalten nach Entdeckung des Abrechnungsbetrugs stellt das Gewicht der vorangegangenen Pflichtverstöße nicht in Frage (vgl. BVerwG, B.v. 18.8.2011 - 3 B 6/11 - juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 - juris Rn. 50).

    Fraglich ist insoweit auch, welche Anforderungen an eine Änderung der "persönlichen Eigenschaften" und die Dauer eines "Reifeprozesses" zu stellen wären, welche in der Rechtsprechung als Voraussetzung für die Annahme einer erneuten Zuverlässigkeit genannt werden (vgl. BayVGH, U.v. 28.3.2007 - 21 B 04.3153 - juris Rn. 40; U.v. 28.4.2010 - 21 BV 09.1993 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 10.11.2011 - 21 B 10.1543

    Arzt; versuchter Abrechnungsbetrug im besonders schweren Fall; Widerruf der

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr., vgl. BVerwG vom 9.11.2006 Az. 3 B 7/06 m.w.N und vom 27.10.2010 Az. 3 B 61/10 ; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 und zuletzt vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist seit langem geklärt, dass zu diesen berufsspezifischen Pflichten eines Arztes, deren Verletzung zum Widerruf der Approbation führen können, sowohl die Pflicht, im Rahmen der Tätigkeit als Arzt keine Straftaten zu begehen, als auch ein korrektes Abrechnungsverhalten gegenüber Krankenkassen und Patienten gehört (vgl. BVerwG vom 28.8.1995 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 91, BayVGH vom 28. März 2007 Az. 21 B 04.3153, vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 und vom 18.10.2011 Az. 21 BV 11.55).

  • VGH Bayern, 28.04.2010 - 21 BV 09.1993

    Widerruf der Approbation; Unzulässigkeit; Unwürdigkeit; Betrug

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006 a.a.O.; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ).

    Da der vom Kläger verursachte Schaden in Höhe von 21.559,41 EUR, wie er im rechtskräftigen Strafbefehl festgestellt wurde, auf keinen Fall einen Bagatellschaden darstellt, auf den der Widerruf der Approbation wegen Unzuverlässigkeit nicht gestützt werden könnte (vgl. BayVGH vom 18.7.1996 Az. 21 CS 96.155 , vom 28.3.2007 Az. 21 BV 04.3153 [richtig: 21 B 04.3153 - d. Red.] a.a.O. m.w.N.), zeigt das Verhalten des Klägers insgesamt schwerwiegende Verstöße gegen seine berufsspezifischen Pflichten, so dass der Beklagte zu Recht annehmen konnte, dass der Kläger zur Ausübung des Berufs als Arzt im hier maßgeblichen Zeitpunkt unzuverlässig im Sinn von § 3 Abs. 1 Nr. 2 BÄO ist.

  • VG München, 03.03.2009 - M 16 K 08.4967

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit; einmalige Straftat der sexuellen

    Entscheidend ist dabei, dass das Verhalten des Arztes für jeden billig und gerecht Denkenden als Zerstörung der für die ärztliche Tätigkeit unverzichtbaren Vertrauensbasis erscheint (BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153- juris; BVerwG v. 28.1.2003 Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 107 m.w.N).

    Schließlich beinhaltet der Rechtsbegriff der Unwürdigkeit keine Prognoseentscheidung, so dass es für die Bejahung dieses Tatbestandsmerkmals nicht auf ein zu erwartendes zukünftiges Verhalten des Betroffenen ankommt (vgl BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 - juris Tz. 23).

    Denn nicht nur "die Bevölkerung", sondern auch der "billig und gerecht denkende" (vgl. BayVGH v. 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153- juris Tz. 22) hypothetische Betrachter ist gegenüber Sexualdelikten wie dem in Rede stehenden besonders empfindlich, weil sie den persönlichen Intimbereich und damit eine höchst sensible Sphäre des menschlichen Daseins betreffen.

  • VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55

    Widerruf der Approbation; Betrug; Unwürdigkeit

    Denn bei Anfechtungsklagen gegen statusentziehende Verwaltungsakte, wie den Widerruf der Approbation, gibt die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung den Ausschlag (st. Rspr. vgl. BVerwG vom 9.11.2006 BVerwG 3 B 7/06 jeweils m.w.N.; BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; vom 28.4.2010 Az. 21 BV 09.1993 ; vom 30.9.2010 Az. 21 BV 09.1279 ).

    In diesem Zusammenhang kommt es daher auch nicht entscheidungserheblich darauf an, ob ihm insoweit die möglichen berufsrechtlichen Konsequenzen im einzelnen bekannt gewesen sind (vgl. u.a. BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 ; auch insoweit bestätigt von BVerwG vom 25.2.2008 Az. 3 B 85/07 ).

  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 21 BV 09.1206

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Tatsachenfeststellungen sprechen, insbesondere wenn ersichtlich Wiederaufnahmegründe vorliegen oder wenn die Behörden und Verwaltungsgerichte den bestrittenen Sachverhalt nunmehr besser als das Strafgericht aufklären können (vgl. BayVGH vom 28.3.2007 Az. 21 B 04.3153 Tz. 28 ).
  • VGH Bayern, 22.03.2024 - 21 ZB 20.2245

    Berufsrecht der Heilpraktiker, Widerruf der Heilpraktikererlaubnis,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - 4 B 790/17

    Schutzgut des freien Wettbewerbs auch bei beschränkten Ausschreibungen und

  • VG Minden, 11.04.2018 - 7 K 880/18
  • VG Freiburg, 17.03.2010 - 2 K 623/09

    Kostspielige Amokdrohung

  • VG München, 20.10.2015 - M 16 K 15.1873

    Widerruf der Approbation als Arzt

  • VG München, 27.10.2009 - M 16 K 09.2603

    Widerruf der Approbation; Strafbefehl wegen versuchten Abrechnungsbetrugs; eigene

  • VGH Bayern, 05.05.2010 - 21 ZB 09.3092

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation; Verurteilung wegen Betrugs;

  • VG Regensburg, 28.04.2016 - RN 5 K 15.1137

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit

  • VG München, 19.01.2010 - M 16 K 09.4614

    Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit

  • VG München, 20.10.2009 - M 16 K 09.3072

    Widerruf der zahnärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit;

  • VG München, 29.10.2010 - M 16 K 10.2606

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; sexueller Mißbrauch

  • VG Regensburg, 12.07.2016 - RO 5 K 15.1168

    Voraussetzungen des Widerrufs der Approbation als Arzt

  • VG München, 16.11.2010 - M 16 K 10.3784

    Widerruf Approbation wegen Unwürdigkeit; Abrechnungsbetrug wegen osteopathischer

  • VG München, 17.03.2016 - M 16 S 16.399

    Widerruf der ärztlichen Approbation

  • VG Ansbach, 03.12.2014 - AN 4 K 14.00305

    Versagung einer Erlaubnis für die gewerbsmäßige Tätigkeit als

  • VG München, 03.12.2015 - M 16 K 14.3422

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

  • VG München, 15.11.2011 - M 16 K 11.1564

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; strafgerichtliches Berufsverbot

  • Berufsgericht für Heilberufe Gießen, 19.12.2018 - 21 K 8807/17
  • VG Regensburg, 02.11.2017 - RN 5 K 17.210

    Widerruf einer Zuwendung wegen Nichterfüllung einer Auflage

  • VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1737

    Widerruf einer Versicherungsvermittlererlaubnis wegen der Verwirklichung von

  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 21 ZB 12.1612

    Recht der Heilberufe / Arzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; keine

  • VG München, 24.09.2013 - M 16 K 13.2017

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit

  • VG Regensburg, 10.11.2011 - RN 5 K 10.1804

    Widerruf der Approbation als Apotheker

  • VG München, 23.07.2021 - M 16 S 19.5785

    Widerruf der Approbation als Arzt, Sofortvollzug, Unzuverlässigkeit,

  • VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 5 K 12.1156

    Widerruf der Approbation als Arzt; Berufspflichten bei der

  • VG Berlin, 16.11.2020 - 17 K 5.20

    Entzug er ärztlichen Approbation: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung des

  • VG Bremen, 27.05.2013 - 5 V 380/13
  • VG München, 13.12.2011 - M 16 K 11.3882

    Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; Strafgerichtliche Verurteilung

  • VGH Bayern, 09.03.2010 - 21 ZB 09.3222

    Krankenpfleger/Berufsbezeichnung; keine Zulassungsgründe

  • VG Bayreuth, 15.10.2008 - B 1 S 08.857

    Anordnung des Ruhens der Approbation; Opiatabhängigkeit; Vielzahl vorsätzlicher

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