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   VGH Bayern, 18.09.2007 - 21 B 06.978   

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VGH Bayern, 18.09.2007 - 21 B 06.978 (https://dejure.org/2007,19387)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.09.2007 - 21 B 06.978 (https://dejure.org/2007,19387)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. September 2007 - 21 B 06.978 (https://dejure.org/2007,19387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Gleichartigkeit eines Amateurtheaters als Einrichtung i.S.d. Umsatzsteuerrechts mit den Theatern der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften im Besteuerungsverfahren; Begriff der gleichen kulturellen Aufgaben in § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 ...

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2
    Bescheinigungen aufgrund abgaberechtlicher Vorschriften: Umsatzsteuerbefreiung; Antragsbefugnis des Finanzamtes; gleiche kulturelle Aufgabe; gleichartige Einrichtung; Laientheater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 C 4.06

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Musical-Produktion;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2007 - 21 B 06.978
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 11.10.2006 - BVerwG 10 C 4.06 Buchholz 401.2 § UStG Nr. 4 = NJW 2007, 714 ff), der der Senat folgt, kann unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs der Steuerpflichtige mit dem Einwand, er betreibe kein Unternehmen, das einer der in § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG genannten Einrichtungen gleichartig sei, eine Entscheidung dieser Frage im Bescheinigungsverfahren oder im nachfolgenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht erreichen.
  • BFH, 24.09.1998 - V R 3/98

    Steuerbefreiung von Chören

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2007 - 21 B 06.978
    Die Steuerbefreiung steht nämlich nicht zur Disposition des Unternehmers (BFH vom 24.9.1998 BFHE 187, 334 f.).
  • BVerwG, 04.05.2006 - 10 C 10.05

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für kulturelle Einrichtungen; Vorsteuerabzug;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.09.2007 - 21 B 06.978
    Die Bescheinigung ist vielmehr zwingend zu erteilen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen von § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG vorliegen (vgl. BVerwG vom 4.5.2006 BVerwG 10 C 10.05 Buchholz 401.2 § 4 UStG Nr. 2).
  • VG Würzburg, 10.11.2023 - W 8 K 23.411

    Bescheinigung für Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuerbefreiung für

    Die Beurteilung der übrigen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 20 Buchst. a) UStG, insbesondere, ob die Klägerin eine gleichartiger Einrichtung ist, obliegt der Finanzverwaltung, die insoweit der vollen Kontrolle der Finanzgerichte unterliegt (vgl. BVerwG, Ue. v. 11.10.2006 - 10 C 7/05 - juris Rn. 21 ff., - 10 C 4/06 - juris Rn. 14ff., 10.5.2006 - 10 C 10/05 - juris Rn. 13 f. m.w.N.; BayVGH, B.v. 18.9.2007 - 21 B 06.978 - juris Rn. 4).

    Auch wenn der Begriff der gleichen kulturellen Aufgaben in § 4 Nr. 20 Buchst. a) Satz 2 UStG keinen ausdrücklichen Bezug zu Theateraufführungen oder zu der Aufgabenerfüllung durch die sonstigen Einrichtungen, die in dieser Vorschrift genannt sind, enthält (BayVGH, U.v. 18.9.2007 - 21 B 06.978 - juris LS), kann er daher gleichwohl nicht vollkommen losgelöst von den jeweiligen in Satz 1 benannten Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts ausgelegt und angewandt werden.

    Dabei ist es ausreichend, dass ernst zu nehmende Aufführungen geboten werden (vgl. BayVGH U.v. 18.9.2007 - 21 B 06.978 - juris).

  • VG Köln, 30.01.2013 - 24 K 4102/09

    Nichtbestehen eines gebietsübergreifenden Schutzes des Nachbarn vor

    Erforderlich ist nach Auffassung des erkennenden Gerichts, dass die Kunstwerke ein gewisses Niveau erreichen, vgl. bezüglich privater Theater z.B. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH), Urteil vom 18. September 2007 - 21 B 06.978 -, juris Rdnr. 25; bezüglich musikalischer Einrichtungen: VG Düsseldorf, Urteil vom 02. Dezember 2011 - 25 K 752/11 -, juris Rdnr. 38; VG München, Urteil vom 12. Februar 2009 - M 17 K 08.2969 -, juris Rdnr. 23 und VG Köln, Urteil vom 19. September 2012 - 24 K 8659/09 - nicht veröffentlicht und noch nicht rechtskräftig, und qualitativ auf eine Art und Weise zusammengestellt sind, dass sie den mit einem öffentlich-rechtlichen Museum typischerweise verbundenen kulturellen und bildenden Zweck erfüllen, vgl. FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Juli 2012, a.a.O. juris Rdnr. 23 f.
  • VG Düsseldorf, 02.12.2011 - 25 K 752/11

    Umsatzsteuerrechtliche Einstufung eines Konzertunternehmers; Voraussetzungen für

    Daneben wird in der Rechtsprechung zur Beantwortung der Frage, ob ein Theater die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie die entsprechenden Theater der Gebietskörperschaften auf die Programmgestaltung, die Zielsetzung und den Wirkungsbereich des jeweiligen Theaters abgestellt, vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 18. September 2007 - 21 B 06.978 -, VG Würzburg, Urteil vom 16. Januar 2008 - W 6 K 07.1265 -.
  • VGH Bayern, 17.01.2012 - 21 ZB 11.887

    Rechtsschutzbedürfnis; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung

    Auf die Frage eines Widerspruchs zu § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG bzw. dessen Aushöhlung kommt es damit nicht entscheidungserheblich an (vgl. BayVGH vom 18.9.2007 Az. 21 B 06.978 RdNr. 29 ).
  • VG Düsseldorf, 02.02.2009 - 25 K 7272/08

    Bedeutung des Auftritts in der breiten Öffentlichkeit für die Befreiung eines

    Daneben wird in der Rechtsprechung zur Beantwortung der Frage, ob ein Theater die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie die entsprechenden Theater der Gebietskörperschaften auf die Programmgestaltung, die Zielsetzung und den Wirkungsbereich des jeweiligen Theaters abgestellt, vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 18. September 2007 - 21 B 06.978 -, VG Würzburg, Urteil vom 16. Januar 2008 - W 6 K 07.1265 -.
  • VG Würzburg, 16.01.2008 - W 6 K 07.1265

    Scherenburg-Festspiele; Theater; Bescheinigung; gleiche kulturelle Aufgaben

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 18. September 2007 (Az.: 21 B 06.978; juris), auf das in der mündlichen Verhandlung hingewiesen worden ist, unter Aufgabe seiner noch im Urteil vom 10. Januar 2006 (Az.: 9 BV 05.1521) vertretenen Ansicht und im Hinblick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2006 (a.a.O.) ausgeführt, dass für die Frage, ob ein Theater eines anderen Unternehmers die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllt wie ein entsprechendes Theater der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften, insbesondere die Programmgestaltung, die Zielsetzung und der Wirkungsbereich des jeweiligen Theaters in den Blick zu nehmen sind.
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