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   VG Schleswig, 08.04.2002 - 21 B 13/02   

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https://dejure.org/2002,36865
VG Schleswig, 08.04.2002 - 21 B 13/02 (https://dejure.org/2002,36865)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.04.2002 - 21 B 13/02 (https://dejure.org/2002,36865)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. April 2002 - 21 B 13/02 (https://dejure.org/2002,36865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    AuslG § 55; ; EMRK Art. 8; ; GG Art. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.06.1998 - 2 L 124/97

    Trennung; Familienangehörige; Bundesamt; Abschiebungshindernis;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.04.2002 - 21 B 13/02
    Die Schutzwirkung des Art. 8 EMRK kommt vorliegend bereits deshalb nicht in Betracht, weil weder der Antragsteller noch seine Ehefrau bisher ein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben, in das mit der Abschiebung eingegriffen würde; die Aufenthaltsgestattungen aufgrund der jeweiligen Asylanträge reichen insoweit nicht aus, da sie nur ein zeitweiliges Bleiberecht begründen (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 23.02.1999, 4 L 195/98; Urteil vom 04.06.1998, 2 L 124/97).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.1999 - 4 L 195/98
    Auszug aus VG Schleswig, 08.04.2002 - 21 B 13/02
    Die Schutzwirkung des Art. 8 EMRK kommt vorliegend bereits deshalb nicht in Betracht, weil weder der Antragsteller noch seine Ehefrau bisher ein auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben, in das mit der Abschiebung eingegriffen würde; die Aufenthaltsgestattungen aufgrund der jeweiligen Asylanträge reichen insoweit nicht aus, da sie nur ein zeitweiliges Bleiberecht begründen (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 23.02.1999, 4 L 195/98; Urteil vom 04.06.1998, 2 L 124/97).
  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

    Auszug aus VG Schleswig, 08.04.2002 - 21 B 13/02
    Der Antragsgegner hat bereits zutreffend auf die insoweit einschlägige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.08.1990 (9 B 100/90) hingewiesen.
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