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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2002 - 21 B 1723/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5203
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2002 - 21 B 1723/02 (https://dejure.org/2002,5203)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.12.2002 - 21 B 1723/02 (https://dejure.org/2002,5203)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Dezember 2002 - 21 B 1723/02 (https://dejure.org/2002,5203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückruf technischer Arbeitsmittel nach dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG); Rückruf elektrischer Tauchpumpen für Gartenteiche; Anordnung gegenüber dem Hersteller durch geeignete Maßnahmen eine entsprechende Information der Endverbraucher durchzuführen ; Gebotene ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 493
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10

    Abfallverbringung ins EU-Ausland

    Die von § 37 Abs. 1 LVwVfG geforderte hinreichende inhaltliche Bestimmtheit eines Verwaltungsakts ist zu bejahen, wenn der Regelungsgehalt für den Betroffenen unzweideutig erkennbar ist; der Adressat muss in die Lage versetzt werden, zu erkennen, was von ihm gefordert wird (BayVGH, Beschl. v. 17.3.2004 - 22 CS 04.362 - NJW 2004, 2768; OVG NW, Beschl. v. 16.12.2002 - 21 B 1723/02 - NVwZ-RR 2003, 493, 494).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 10 S 2221/05

    Gemeinschaftsrechtliche Abgrenzung von Abfallverwertung und -behandlung sowie

    Das ist der Fall, wenn aus dem Entscheidungssatz in Verbindung mit den Gründen und sonstigen den Beteiligten bekannten oder für sie ohne weiteres erkennbaren Umständen vollständig, klar und unzweideutig hervorgeht, welche Rechtsfolge von der Behörde gewollt ist (OVG NRW, Urt. v. 11.06.1992, NVwZ 1993, 1000, sowie Urt. v. 16.12.2002, NVwZ-RR 2003, 493, 494).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2008 - 13 B 1461/08

    Pflicht zur Angabe des zur Erreichung des erwünschten Ziels einzusetzenden

    auch OVG NRW, Beschluss vom 16.12.2002 - 21 B 1723/02 -, NVwZ-RR 2003, 493, 494. .
  • VG Düsseldorf, 02.12.2003 - 17 K 6449/01
    Insbesondere im Bereich der Eingriffsverwaltung, in dem ein Verwaltungsakt regelmäßig Grundlage von Vollstreckungsmaßnahmen sein kann, müssen der Adressat der Ordnungsverfügung und gegebenenfalls die Vollstreckungsbehörde eindeutig erkennen können, was im Einzelnen verlangt wird, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.6.1992 - 20 A 2485/89,in: OVGE 43, 54; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 21 B 1723/02, in: NWVBl 2003, 315 (316).
  • VG Köln, 28.08.2008 - 1 L 1158/08

    Anordnung des Rückrufs und Erteilung eines Warnhinweises hinsichtlich

    Insbesondere im Bereich der Eingriffsverwaltung, in dem ein Verwaltungsakt regelmäßig, so auch hier, Grundlage von Vollstreckungsmaßnahmen sein kann, müssen der Adressat der Ordnungsverfügung und gegebenenfalls die Vollstreckungsbehörde eindeutig erkennen können, was im Einzelnen verlangt wird, vgl. hierzu: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 16. Dezember 2002 - 21 B 1723/02 -, GewArch 2003, 301ff., m.w.N.
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