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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 21 B 2148/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbehelfsbelehrung i.R. von Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden - 1 L 1379/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 21 B 2148/99
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2000, 556
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.10.1967 - V C 166.65
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf Gewährung von …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 21 B 2148/99
vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1967 - V C 166.65 - , Buchholz 310 § 58 Nr. 11.
- BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09
Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Rechtsbehelfsbelehrung; Drittbezug; …
Ob - wie der Kläger meint - die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 - NVwZ-RR 2000, 556) insoweit genauere Vorgaben enthält, kann offen bleiben.Diese Entscheidung und mehr noch die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 - a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 - LKV 2007, 322) beziehen sich auf eine Rechtsbehelfsbelehrung, die in ihrer Formulierung einen Adressaten konkret anspricht und dadurch den Eindruck erweckt, dass andere potentiell ebenfalls widerspruchs- oder klagebefugte Personen von der Rechtsbehelfsbelehrung nicht betroffen sind.
- BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 14.08
Rechtsbehelfsbelehrung, Adressat, Dritter, Unternehmen, verbundene Unternehmen, …
Falls sich der Drittbezug nicht mit hinreichender Deutlichkeit aus der Rechtsbehelfsbelehrung selbst ergibt, kann und muss erforderlichenfalls die Behörde etwaige Unklarheiten durch zweckentsprechende Abfassung eines an den Dritten gerichteten Begleitschreibens beseitigen (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 - NVwZ-RR 2000, 556; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 - LKV 2007, 322). - VG Gelsenkirchen, 24.04.2018 - 8 L 2840/17
Windenergieanlage, Lärmimmissionen, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, …
vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 B 36.09 -, BauR 2010, 1738 = juris Rn. 15 f., und vom 7. Juli 2008 - 6 B 14.08 -, NVwZ 2009, 191 = juris Rn. 9; siehe auch OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NWVBl. 2000, 264 = juris Rn. 1 (m. w. N.), und vom 13. November 2014 - 2 B 1111/14 -, NVwZ-RR 2015, 172 = juris Rn. 18.vgl. in ähnlichen Konstellationen bereits OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NWVBl. 2000, 264 = juris Rn. 3, und vom 13. November 2014 - 2 B 1111/14 -, NVwZ-RR 2015, 172 = juris Rn. 20.
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07
Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort …
Soweit die Beigeladene einwendet, die Antragstellerin habe es versäumt, fristgerecht Widerspruch gegen die Teilbaugenehmigung vom 7. August 2006 zu erheben, wird nicht beachtet, dass bei Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung - wie auch immer - sichergestellt sein muss, dass der Dritte eine dem Verwaltungsakt beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung als auch an sich gerichtet ansieht (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, juris-Ausdruck S. 1f).Darauf, dass die Antragstellerin infolge anwaltlicher Beratung möglicherweise über das ihr zustehende Widerspruchsrecht ausreichend unterrichtet war, kommt es nach § 58 Abs. 2 VwGO, der allein an die dem Beteiligten von der Behörde erteilte Belehrung anknüpft, nicht an (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, juris-Ausdruck S. 2).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05
Voraussetzung des Zulassungsgrunds des Bestehens ernstlicher Zweifel an der …
Das Verwaltungsgericht geht dabei von dem zutreffenden Grundsatz aus, dass bei Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung sichergestellt sein muss, dass der Dritte eine dem Verwaltungsakt beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung als auch an sich gerichtet ansieht (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NVwZ-RR 2000, 556).Darauf, dass der Dritte möglicherweise infolge anwaltlicher Beratung über das ihm zustehende Widerspruchsrecht ausreichend unterrichtet war, kommt es nach § 58 Abs. 2 VwGO, der allein an die dem Beteiligten von der Behörde erteilte Belehrung anknüpft, nicht an (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000, a.a.O.).
- BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 29.08
Voraussetzungen der Geltung einer einem begünstigenden Verwaltungsakt mit …
Falls sich der Drittbezug nicht mit hinreichender Deutlichkeit aus der Rechtsbehelfsbelehrung selbst ergibt, kann und muss erforderlichenfalls die Behörde etwaige Unklarheiten durch zweckentsprechende Abfassung eines an den Dritten gerichteten Begleitschreibens beseitigen (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 21 B 2148/99 NVwZ-RR 2000, 556; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 10 S 1.07 LKV 2007, 322). - VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 172/07 Diese insbesondere auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NVwZ-RR 2000, 556; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 -, LKV 2007, 322, gestützte Auffassung, ist auf die vorliegende Fallgestaltung, die durch Besonderheiten des telekommunikationsrechtlichen Verwaltungsverfahrens gekennzeichnet ist, nicht übertragbar.
- VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 235/07
Genehmigung für eine Erhebung von Entgelt für die Anrufzustellung im …
Diese insbesondere auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NVwZ-RR 2000, 556; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 -, LKV 2007, 322, gestützte Auffassung ist auf die vorliegende Fallgestaltung, die durch Besonderheiten des telekommunikationsrechtlichen Verwaltungsverfahrens gekennzeichnet ist, nicht übertragbar. - LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 3 KA 29/06 Da der Bescheid vom 15. Dezember 2004 dem Antragsteller zur Kenntnis übersandt worden ist und diesen als Dritten belastet hat, wäre daneben aber auch eine Rechtsbehelfsbelehrung erforderlich gewesen, die der Antragsteller als an sich gerichtet erkennen könnte (OVG Nordrhein-Westfalen NVwZ-RR 2000, 556).