Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 21 B 2148/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10171
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 21 B 2148/99 (https://dejure.org/2000,10171)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.01.2000 - 21 B 2148/99 (https://dejure.org/2000,10171)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 (https://dejure.org/2000,10171)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10171) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 1 L 1379/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 21 B 2148/99

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 556
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.10.1967 - V C 166.65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf Gewährung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2000 - 21 B 2148/99
    vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1967 - V C 166.65 - , Buchholz 310 § 58 Nr. 11.
  • BVerwG, 11.03.2010 - 7 B 36.09

    Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Rechtsbehelfsbelehrung; Drittbezug;

    Ob - wie der Kläger meint - die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 - NVwZ-RR 2000, 556) insoweit genauere Vorgaben enthält, kann offen bleiben.

    Diese Entscheidung und mehr noch die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 - a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 - LKV 2007, 322) beziehen sich auf eine Rechtsbehelfsbelehrung, die in ihrer Formulierung einen Adressaten konkret anspricht und dadurch den Eindruck erweckt, dass andere potentiell ebenfalls widerspruchs- oder klagebefugte Personen von der Rechtsbehelfsbelehrung nicht betroffen sind.

  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 14.08

    Rechtsbehelfsbelehrung, Adressat, Dritter, Unternehmen, verbundene Unternehmen,

    Falls sich der Drittbezug nicht mit hinreichender Deutlichkeit aus der Rechtsbehelfsbelehrung selbst ergibt, kann und muss erforderlichenfalls die Behörde etwaige Unklarheiten durch zweckentsprechende Abfassung eines an den Dritten gerichteten Begleitschreibens beseitigen (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 - NVwZ-RR 2000, 556; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 - LKV 2007, 322).
  • VG Gelsenkirchen, 24.04.2018 - 8 L 2840/17

    Windenergieanlage, Lärmimmissionen, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. März 2010 - 7 B 36.09 -, BauR 2010, 1738 = juris Rn. 15 f., und vom 7. Juli 2008 - 6 B 14.08 -, NVwZ 2009, 191 = juris Rn. 9; siehe auch OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NWVBl. 2000, 264 = juris Rn. 1 (m. w. N.), und vom 13. November 2014 - 2 B 1111/14 -, NVwZ-RR 2015, 172 = juris Rn. 18.

    vgl. in ähnlichen Konstellationen bereits OVG NRW, Beschlüsse vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NWVBl. 2000, 264 = juris Rn. 3, und vom 13. November 2014 - 2 B 1111/14 -, NVwZ-RR 2015, 172 = juris Rn. 20.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - 10 S 1.07

    Baugenehmigung für Terminal "Ost" des Flughafens Berlin-Tegel bleibt sofort

    Soweit die Beigeladene einwendet, die Antragstellerin habe es versäumt, fristgerecht Widerspruch gegen die Teilbaugenehmigung vom 7. August 2006 zu erheben, wird nicht beachtet, dass bei Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung - wie auch immer - sichergestellt sein muss, dass der Dritte eine dem Verwaltungsakt beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung als auch an sich gerichtet ansieht (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, juris-Ausdruck S. 1f).

    Darauf, dass die Antragstellerin infolge anwaltlicher Beratung möglicherweise über das ihr zustehende Widerspruchsrecht ausreichend unterrichtet war, kommt es nach § 58 Abs. 2 VwGO, der allein an die dem Beteiligten von der Behörde erteilte Belehrung anknüpft, nicht an (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, juris-Ausdruck S. 2).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05

    Voraussetzung des Zulassungsgrunds des Bestehens ernstlicher Zweifel an der

    Das Verwaltungsgericht geht dabei von dem zutreffenden Grundsatz aus, dass bei Verwaltungsakten mit drittbelastender Wirkung sichergestellt sein muss, dass der Dritte eine dem Verwaltungsakt beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung als auch an sich gerichtet ansieht (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NVwZ-RR 2000, 556).

    Darauf, dass der Dritte möglicherweise infolge anwaltlicher Beratung über das ihm zustehende Widerspruchsrecht ausreichend unterrichtet war, kommt es nach § 58 Abs. 2 VwGO, der allein an die dem Beteiligten von der Behörde erteilte Belehrung anknüpft, nicht an (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 29.08

    Voraussetzungen der Geltung einer einem begünstigenden Verwaltungsakt mit

    Falls sich der Drittbezug nicht mit hinreichender Deutlichkeit aus der Rechtsbehelfsbelehrung selbst ergibt, kann und muss erforderlichenfalls die Behörde etwaige Unklarheiten durch zweckentsprechende Abfassung eines an den Dritten gerichteten Begleitschreibens beseitigen (OVG Münster, Beschluss vom 19. Januar 2000 21 B 2148/99 NVwZ-RR 2000, 556; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 10 S 1.07 LKV 2007, 322).
  • VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 172/07
    Diese insbesondere auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NVwZ-RR 2000, 556; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 -, LKV 2007, 322, gestützte Auffassung, ist auf die vorliegende Fallgestaltung, die durch Besonderheiten des telekommunikationsrechtlichen Verwaltungsverfahrens gekennzeichnet ist, nicht übertragbar.
  • VG Köln, 21.11.2007 - 21 K 235/07

    Genehmigung für eine Erhebung von Entgelt für die Anrufzustellung im

    Diese insbesondere auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Januar 2000 - 21 B 2148/99 -, NVwZ-RR 2000, 556; vgl. auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 10 S 1.07 -, LKV 2007, 322, gestützte Auffassung ist auf die vorliegende Fallgestaltung, die durch Besonderheiten des telekommunikationsrechtlichen Verwaltungsverfahrens gekennzeichnet ist, nicht übertragbar.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 3 KA 29/06
    Da der Bescheid vom 15. Dezember 2004 dem Antragsteller zur Kenntnis übersandt worden ist und diesen als Dritten belastet hat, wäre daneben aber auch eine Rechtsbehelfsbelehrung erforderlich gewesen, die der Antragsteller als an sich gerichtet erkennen könnte (OVG Nordrhein-Westfalen NVwZ-RR 2000, 556).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht