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   VGH Bayern, 02.11.1988 - 21 B 88.00505   

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VGH Bayern, 02.11.1988 - 21 B 88.00505 (https://dejure.org/1988,7733)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.11.1988 - 21 B 88.00505 (https://dejure.org/1988,7733)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. November 1988 - 21 B 88.00505 (https://dejure.org/1988,7733)
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG München, 11.11.2015 - M 7 K 15.1085

    Waffenschein für einen Waffenhändler

    Sowohl bei der Neuausstellung als auch der Verlängerung eines Waffenscheins hat in jedem Fall eine umfassende Überprüfung der Erteilungsvoraussetzungen zu erfolgen, wobei unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auch keine nur teilweise Bindung an vorausgegangene positive Entscheidungen besteht (vgl. BVerwG, U. v. 18. Dezember 1979 - 1 C 35.77 - juris 3. Ls; BayVGH, B. v. 3. Juli 2013 - 21 ZB 12.2503 - juris Rn. 9 m. w. N. u. B. v. 2. November 1988 - 21 B 88.00505 - juris Rn. 26).
  • VG Augsburg, 12.09.2012 - Au 4 K 12.391

    Antrag auf Erteilung eines Waffenscheins (abgelehnt)

    Selbst wenn dem so wäre, hätte der Kläger aber auch keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (Maunz/Dürig, GG, Stand Oktober 2011, Rdnr. 179 zu Art. 3 Abs. 1; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, Rdnr. 117 zu § 40; BayVGH vom 2.11.1988, Az. 21 B 88.00505, juris - Rdnr. 33), da - wie hier - in seiner Person die gesetzlichen Voraussetzungen jedenfalls nicht vorliegen.
  • VG Düsseldorf, 13.09.2002 - 18 L 3598/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer vorläufigen

    Bei der Regelung des § 38 WaffG handelt es sich zum einen um ein repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt; zum anderen verneint die Rechtsprechung einen Vertrauensschutz z. B. bei der Erteilung eines Waffenscheines auch dann, wenn in der Vergangenheit bereits ein Waffenschein erteilt worden ist (vgl. nur Bayer. VGH vom 2. November 1988 - 21 B 88.00505 -, GewArch 1989, S. 37 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 28.09.2000 - 18 K 6086/99

    Waffenrechtliches Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheins an einen

    Dabei muss der befürchtete Schaden für Leib, Leben oder sonstige Rechtsgüter nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein; andererseits genügt nicht bloß die theoretische Möglichkeit einer Rechtsgüterverletzung; rein subjektive Wertungen des Antragstellers genügen nicht, Bayer. VGH, Beschluss vom 2. November 1988 - 21 B 88.00505 -, GewArch 1989, S. 37.
  • VG Düsseldorf, 10.02.2000 - 18 K 7292/98

    Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins zum Schutz von Leib und Leben;

    Dabei muß der befürchtete Schaden für Leib, Leben oder sonstige Rechtsgüter nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein; andererseits genügt nicht bloß die theoretische Möglichkeit einer Rechtsgüterverletzung; rein subjektive Wertungen des Antragstellers genügen nicht, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bayer. VGH), Beschluß vom 2. November 1988 -21 B 88.00505 -, Gewerbearchiv (GewArch) 1989, S. 37.
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