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   VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637   

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VGH Bayern, 15.02.2000 - 21 B 96.1637 (https://dejure.org/2000,28046)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2000 - 21 B 96.1637 (https://dejure.org/2000,28046)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 21 B 96.1637 (https://dejure.org/2000,28046)
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Wird zitiert von ... (35)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 - 9 S 2317/05

    Zur Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Approbation bei Unwürdigkeit zur Ausübung

    Teil des wichtigen Gemeinschaftsgutes Gesundheitsversorgung ist wiederum das Ansehen des Apothekerberufs und das Vertrauen der Bevölkerung in den Apothekerberuf (wie hier BayVGH, Urt. v. 15.02.2000 - 21 B 96.1637 -, juris; inzident auch BVerfG, Beschl. v. 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618; zur "Volksgesundheit" als wichtigem Gemeinschaftsgut BVerfG, Urt. v. 11.06.1958, a.a.O.; zum Versagungsgrund der Unwürdigkeit bei Rechtsanwälten BVerfG, Beschl. v. 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266).

    Von einem Apotheker, der in einem der Kernbereiche des Gesundheitswesens tätig ist, erwartet man dabei entsprechend dem weit gesteckten Schutzziel wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses, das zwischen ihm und vor allem den Patienten vorhanden sein muss, nicht nur eine sorgfältige und ordnungsgemäße und in jeder Hinsicht integere Berufsausübung (BayVGH, Urt. vom 15.02.2000, a.a.O.; vom 29.10.1991, a.a.O.).

  • VG Regensburg, 15.09.2011 - RN 5 K 10.1701

    Widerruf der Approbation als Apotheker; Abgabe von Fentanyl-Pflaster ohne

    Das ihm zur Last fallende Fehlverhalten muss so schwerwiegend sein, dass bei Würdigung aller Umstände eine weitere Berufsausübung im maßgeblichen Zeitpunkt als untragbar erscheint (ständige Rechtsprechung, vgl. nur: BVerwG vom 14.4.1998, NJW 1999, 3425; vom 2.11.1992, NJW 1993, 806; BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637, in: juris; Schelling in: Spieckhoff, Medizinrecht, 1. Aufl. 2011, RdNrn. 18 ff.).

    Insoweit ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der zu fordernde Ansehensverlust des Apothekers auch schon durch ein Verhalten eintreten kann, das "nur" die Pflichten gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen verletzt, nicht auch gegenüber den versicherten Patienten (BVerwG vom 28.8.1995, NVwZ-RR 1996, 477; BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637, in: juris).

    Der Begriff der Unzuverlässigkeit wird damit - im Gegensatz zum Begriff der Unwürdigkeit - durch eine Zukunftsprognose charakterisiert, die auf der Basis des bisherigen Verhaltens des Apothekers zu treffen ist (BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637, in: juris).

    Deshalb verlangt die Rechtsprechung im Regelfall vor einer Wiedererteilung der Approbation nach vorangegangenem Widerruf wegen Unwürdigkeit und/oder Unzuverlässigkeit, dass der betroffene Arzt oder Apotheker eine gewisse Bewährungszeit durchläuft, die erst nach Eintritt der Bestandskraft der Widerrufsentscheidung zu laufen beginnt (BayVGH vom 15.2.2000, Az. 21 B 96.1637; VG Regensburg vom 29.7.2010, Az. RO 5 K 09,.2408; VG Würzburg vom 8.5.2006, Az. W 7 K 05.928; alle in: juris).

  • OVG Niedersachsen, 29.07.2015 - 8 ME 33/15

    Approbation; Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs;

    Eine Anknüpfung an den Zeitpunkt, in dem das Verwaltungsverfahren über den Widerruf der ärztlichen Approbation abgeschlossen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 -, juris Rn. 3; BVerwG, Beschl. v. 15.11.2012, a.a.O., mit zahlreichen weiteren Nachweisen), an den Zeitpunkt, in dem der Widerruf der ärztlichen Approbation bestandskräftig geworden oder in dem die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit tatsächlich eingestellt worden ist (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 15.2.2000 - 21 B 96.1637 -, juris Rn. 59; VG Regensburg, Urt. v. 29.7.2010 - RO 5 K 09.2408 -, juris Rn.65; VG Würzburg, Urt. v. 26.10.2009 - W 7 K 09.90 -, juris Rn. 17 und 19; VG Freiburg, Beschl. v. 22.5.2007 - 1 K 1634/06 -, juris Rn. 22), ist nicht sachgerecht.
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