Rechtsprechung
AG Berlin-Mitte, 17.09.2014 - 21 C 3207/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Regress aus einer Kraftfahrthaftpflichtversicherung nach unerlaubtem Entfernen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 17.09.2014 - 21 C 3207/13
Bei einer Unfallflucht wird das Aufklärungsinteresse des Versicherers durch § 142 StGB reflexartig mitgeschützt (BGH NJW 1987, 2374; NJW 2013, 936). - BGH, 02.10.1985 - IVa ZR 18/84
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen arglistiger Täuschung durch den …
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 17.09.2014 - 21 C 3207/13
Subjektiv ist - auch bei eindeutiger Haftungslage - bei einer objektiv erfüllten Verkehrsunfallflucht von einer Vorsatztat auszugehen, da die Verpflichtung, nach einem Unfall am Ort des Geschehens auf die Polizei zu warten, eine elementare, allgemeine und jedem Versicherungsnehmer und Kraftfahrer bekannte Pflicht ist (BGH r+s 1978, 64; NJW 1986, 1100). - BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86
Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung
Auszug aus AG Berlin-Mitte, 17.09.2014 - 21 C 3207/13
Bei einer Unfallflucht wird das Aufklärungsinteresse des Versicherers durch § 142 StGB reflexartig mitgeschützt (BGH NJW 1987, 2374; NJW 2013, 936).