Rechtsprechung
AG Cloppenburg, 12.04.2011 - 21 C 756/10 |
Verfahrensgang
- AG Cloppenburg, 12.04.2011 - 21 C 756/10
- LG Oldenburg, 06.03.2012 - 16 S 222/11
- BGH, 25.04.2013 - IX ZR 65/12
Wird zitiert von ... (2)
- SG Osnabrück, 23.08.2011 - S 16 AL 233/09 Nach einen Urteil des Amtsgericht R. vom 15.03.2011 (21 C 756/10), welches zwischen einem anderem Mitarbeiter der Firma S. und dem vorherigen Prozessbevollmächtigten des Klägers, Herrn Rechtsanwalt T., ergangen ist, teilte der Gerichtsvollzieher U. am 25.01.2002 dem Rechtsanwalt T. mit, er habe Anhaltspunkte "dafür, dass die Mobiliarvollstreckung erfolglos verlaufen wird, da die in letzter Zeit vorgenommenen Vollstreckungen ohne greifbares Ergebnis" geblieben seien.
Mit Urteil vom 15.03.2011 (21 C 756/10) hat das Amtsgericht R. zu Gunsten eines weiteren von Herrn Rechtsanwalt T. vertretenen Arbeitnehmer der S., Herrn X., gegenüber eben diesen Rechtsanwalt T. festgestellt, dass dieser verpflichtet sei, den dem Kläger aus der verspäteten Antragsstellung auf Zahlung von Insolvenzgeld betreffenden Lohnforderungen des Klägers gegen die Firma Y. möglicherweise entstehenden Schaden zu ersetzen.
Zudem hat die Vernehmung der Zeugen weder im vorliegenden Verfahren noch in den Verfahren vor dem Amtsgericht R. zum Aktenzeichen 21 C 756/10 (vgl. Bl. 64 ff. der GA) zu einem abweichenden Ergebnis geführt.
Ebenso wie das Amtsgericht R. sieht die Kammer es zudem nicht als entlastenden Moment an, dass eine Vollstreckung bis September 2002 möglich war (vgl. dazu ebenfalls: AG R., Urteil vom 15.03.2011, 21 C 756/10).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2012 - L 12 AL 117/11 Die E. habe die eidesstattliche Versicherung abgegeben (Urteil des Amtsgerichts [AG] J. vom 15.3.2011 [21 C 756/10], Urteil des Landgerichts [LG] K. vom 14.2.2012 [16 S 222/11]).