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   VGH Bayern, 01.08.2002 - 21 CE 02.950   

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VGH Bayern, 01.08.2002 - 21 CE 02.950 (https://dejure.org/2002,61450)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.08.2002 - 21 CE 02.950 (https://dejure.org/2002,61450)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. August 2002 - 21 CE 02.950 (https://dejure.org/2002,61450)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 13 ME 90/08

    Anspruch auf Feststellung der Aufnahme von 25 Betten für das Fachgebiet

    Mit dem Bayerischen VGH (Beschl. v. 1.8.2002 - 21 CE 02.950 - juris) verneint deshalb auch der erkennende Senat das Vorliegen eines Anordnungsgrundes bei selbst verschuldeter Eilbedürftigkeit.
  • VG Greifswald, 28.08.2017 - 3 B 967/17

    Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze

    Selbst verschuldete Eilbedürftigkeit ist jedoch nicht geeignet, einen Anordnungsgrund zu begründen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.09.2008 - 13 ME 90/08 -, juris Rn. 11; VGH München, Beschl.v. 01.08.2002 - 21 CE 02.950 -, juris).
  • VGH Bayern, 27.10.2010 - 21 BV 08.2751

    Aufnahme in den Krankenhausplan; zweistufiges Aufnahmeverfahren; Anspruch auf

    Dazu muss der die Aufnahme einer Klinik in den Krankenhausplan begehrende Krankenhausträger nachweisen, dass das Krankenhaus die Gewähr für die Dauerhaftigkeit der zu erbringenden angebotenen pflegerischen und ärztlichen Leistungen bietet (vgl. BayVGH vom 12.8.2002 Az. 21 CE 02.950 ).
  • VG Köln, 29.01.2018 - 10 L 138/18

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit;

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. September 2008 - 13 ME 90/08 -, juris, Rn. 11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. August 2002 - 21 CE 02.950 -, juris, Rn. 7.
  • VG München, 29.06.2023 - M 10 E 23.3132

    Herausgabe eines rechtskräftigen Strafbefehls an einen Journalisten,

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Antragsteller eine zeitliche Zwangslage durch eigenes Verschulden selbst herbeigeführt hat, was auch der Fall ist, wenn er mit einem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in schuldhaft vorwerfbarer Weise zu lange zugewartet hat (vgl. VG Berlin, B.v. 25.8.2020 - 12 L 236/20 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 1.8.2002 - 21 CE 02.950 - juris Rn. 7).
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