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   VGH Bayern, 14.11.2003 - 21 CS 03.2056   

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VGH Bayern, 14.11.2003 - 21 CS 03.2056 (https://dejure.org/2003,67474)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2003 - 21 CS 03.2056 (https://dejure.org/2003,67474)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2003 - 21 CS 03.2056 (https://dejure.org/2003,67474)
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2004 - 1 S 976/04

    Widerruf der Waffenbesitzkarte - maßgeblicher Zeitpunkt der Rechtslage

    Dies gilt auch in Fällen, in denen die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Tatsachen (hier: strafrechtliche Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage) bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des Waffengesetzes (1.4.2003) eingetreten sind (a.A. Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.11.2003 - 21 CS 03.2056 -).

    Aber auch die in der Beschwerde in Bezug genommene, mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14.11.2003 - 21 CS 03.2056 - bestätigte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 16.7.2003 - RN 7 S 03.1151 - ist nicht geeignet, zum Erfolg der Beschwerde zu führen.

    Ein solcher Regelungsinhalt ist entgegen der Auffassung der Beschwerde und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 14.11.2003 (a.a.O.) auch der Übergangsvorschrift des § 58 Abs. 1 WaffG 2002 nicht zu entnehmen.

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14.11.2003 (a.a.O.) Gründe des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzips anführt, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • VG Sigmaringen, 31.01.2005 - 2 K 978/04

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Anwendung neuen Rechts in bezug auf eine nach

    Es kann auch nicht darauf abgestellt werden, ob die Tatsache im Zeitpunkt ihres Eintritts, also mit der Rechtskraft der Verurteilung im März 2001, nach der damals noch maßgeblichen Rechtslage, dem Waffengesetz 1976, zur Versagung der Erlaubnis hätte führen müssen (so aber zu den Überleitungsvorschriften des Waffengesetzes 1976 BVerwG, Urteil vom 18.03.1983, a.a.O., 20; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 14.11.2003, - 21 CS 03.2056 - VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 - und Beschluss vom 16.07.2003, - RN 7 S 03.1151 -, zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 14.11.2003, - 21 CS 03.2056 -, zitiert nach juris) ist für die Frage, ob nachträglich eingetretene Tatsachen im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG 2002 zur Versagung hätten führen müssen, auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Eintritts der Tatsache abzustellen und nicht - wie hier vertreten - auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.08.2004, - 1 S 976/04 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 2531/04

    Widerruf von fünf Waffenbesitzkarten nebst Munitionserwerbsberechtigung;

    Der vom Kläger im Anschluss an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - vgl. Beschluss vom 14. November 2003 - 21 Cs 03.2056 - vertretenen Auffassung, bei der Anwendung von § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG 2002 sei ein Rückbezug auf früheres Recht mit Blick darauf erforderlich, ob die nachträglich eingetretene Tatsache zur Versagung hätte führen müssen, ist nicht zu folgen.
  • VG Augsburg, 27.03.2009 - Au 4 S 08.1452

    Widerruf eines Jagdscheins sowie waffenrechtlicher Erlaubnisse;

    Wie vom Landratsamt zutreffend angenommen und vom Antragsteller auch nicht angezweifelt, kommt im vorliegenden Fall als Rechtsgrundlage für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG in Betracht (vgl. BayVGH vom 14.11.2003, Az. 21 Cs 03.2056).

    Dabei ist auf die zum Zeitpunkt des Eintritts der Tatsache (hier: Vorfälle im September /Oktober 2006 und am 4. Juli 2008) maßgebliche Rechtslage abzustellen (vgl. BayVGH vom 14.11.2003, a.a.O.; VG Augsburg vom 31.1.2005, Az. Au 5 K 03.1082 und vom 25.2.2005, Az. Au 4 S 05.104).

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2006 - 11 LB 178/05

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Beurteilung nach

    Die davon abweichende Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. etwa Beschl. v. 12.1.2004 - 19 Cs 03.3148 - u. v. 14.11.2003 - 21 Cs 03.2056 -) und von Teilen des Schrifttums (Runkel, in: Hinze, WaffR, Bd. 2, Stand: Februar 2005, § 5 WaffG RdNr. 11; Apel/Bushart, WaffR, Bd. 2: WaffG, 3. Aufl., § 58 WaffG RdNr. 4) vermag nicht zu überzeugen.
  • VG Göttingen, 25.01.2006 - 1 A 140/05

    Widerruf eine Waffenbesitzkarte, Einziehung Jagdschein; Steuerhinterziehung;

    Vielmehr ist der Fortbestand auch dieser Erlaubnisse uneingeschränkt nach den aktuell geltenden Vorschriften zu beurteilen (ebenso: Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2003 - 11 ME 286/03 - mit ausführlicher Begründung: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.08.2004 - 1 S 976/04 - und zum selben Sachverhalt in der Hauptsache: VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2005 - 2 K 978/04; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 04.03.2005 - 1 M 279/04 - VG Chemnitz, Beschluss vom 03.06.2005 - 3 K 449/05; a. A.: Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.11.2003 - 21 CS 03.2056 - alle Entscheidungen zitiert nach juris).
  • OVG Saarland, 21.11.2006 - 1 W 50/06

    Jagdschein: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit im Falle einer noch unter Geltung

    Nach Inkrafttreten der Neufassung des Waffengesetzes am 1.4.2003 wurde zur Problematik der Beachtlichkeit von vor dem 1.4.2003 erfolgten strafrechtlichen Verurteilungen zwar vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, Beschlüsse vom 12.1.2004 - 19 Cs 03.3184 - und vom 14.11.2003 - 21 Cs 03.2056 -, juris) die Auffassung vertreten, derartige Verurteilungen seien im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung nicht berücksichtigungsfähig.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - 11 N 17.06

    Zustellung durch Empfangsbekenntnis, Unterschrift durch Büroangestellte; Widerruf

    Insoweit teilt der Senat nicht die vom Kläger angeführte Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 14. November 2003 - 21 CS 03.2056 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 141; Beschluss vom 12. Januar 2004 - 19 CS 03.3148 -, Jagdrechtliche Entscheidungen V Nr. 218), sondern folgt der Auffassung des VGH Mannheim in seinem Beschluss vom 19. März 2004 - 1 S 976/04 - (VBlBW 2005, 101 = Jagdrechtliche Entscheidungen XVII, Nr. 143; vgl. aber auch VG Aachen, Urteil vom 31. März 2004 - 6 K 1922/03 -, bei Juris; VG Chemnitz, Beschluss vom 3. Juni 2005 - 3 K 449/05 -, bei Juris, unter Hinweis auf den nicht veröffentlichten Beschluss des OVG Bautzen vom 10. März 2004 - 3 BS 8/03 - sowie OVG Brandenburg, Beschluss vom 28. April 2003 - 4 B 396/02 -, n.v.).
  • VG Minden, 22.07.2005 - 8 K 581/05

    Unterhaltspflichtverletzungen führen zur Versagung der Waffenbesitzkarte

    Eine andere Auffassung zur Berücksichtigung sog. alter strafrechtlicher Verurteilungen vertritt zwar der Bayerische VGH München vgl. Beschluss vom 12.01.2004 - Az.: 19 Cs 03.3148 - und Beschluss vom 14.11.2003 - Az.: 21 Cs 03.2056 - .
  • VG Münster, 30.01.2007 - 1 K 2594/05

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte und der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von

    vgl. zu der in der Rechtsprechung umstrittenen Frage der Anwendbarkeit von § 45 WaffG 2002 im Fall des Widerrufs waffenrechtlicher Erlaubnisse, die vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift erteilt worden sind: OVG NRW, Urteil vom 24. Mai 2006 - 20 A 2531/04; Bayer. VGH, Beschluss vom 14. November 2003 - 21 Cs 03.2056 - Nieders.
  • VG Minden, 06.01.2006 - 8 K 2606/05

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Widerrufs von Waffenbesitzkarten; Beurteilung

  • VG Düsseldorf, 17.02.2005 - 18 K 8013/04
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