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ArbG München, 04.07.2006 - 21 Ca 11992/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG München, 04.07.2006 - 21 Ca 11992/05
- LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
- BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07
Wird zitiert von ...
- LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06
Änderung der Entlohnungsform durch Betriebsvereinbarung - Änderungskündigung
Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 04.07.2006 (Az.: 21 Ca 11992/05) wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts München vom 04.07.2006, Az.: 21 Ca 11992/05, wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 28.07.2005 das Arbeitsverhältnis nicht berührt hat, sondern die Arbeitsbedingungen auch über den 28.02.2006 hinaus weiter in der bisherigen Weise fortbestehen.