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   ArbG Hamburg, 20.01.2009 - 21 Ca 392/08   

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ArbG Hamburg, 20.01.2009 - 21 Ca 392/08 (https://dejure.org/2009,35626)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2009 - 21 Ca 392/08 (https://dejure.org/2009,35626)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 21 Ca 392/08 (https://dejure.org/2009,35626)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hamburg, 13.08.2009 - 2 Sa 128/09

    Feststellungsklage einer Ärztin zum Umfang der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. Januar 2009 - 21 Ca 392/08 - abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin im Falle einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für die Dauer von bis zu 26 Wochen zu leisten.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat mit Urteil vom 20.01.2009 - 21 Ca 392/08 (Bl. 56ff. d.A.) - die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. Januar 2009 - 21 Ca 392/08 - festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin im Falle einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung für die Dauer von bis zu 26 Wochen zu leisten.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20.01.2009 - 21 Ca 392/08 - ist auch begründet.

  • BAG, 08.12.2010 - 5 AZR 697/09

    Verlängerung des Entgeltfortzahlungszeitraums bei Krankheit durch Tarifvertrag

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. Januar 2009 - 21 Ca 392/08 - wird zurückgewiesen.
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