Rechtsprechung
ArbG Berlin - 21 Ga 4553/14 |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Kurzfassungen/Presse (2)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Freistellung des kaufmännischen Leiters der Charité
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kaufmännischer Leiter verzichtet auf Eilverfahren
Sonstiges
- berlin.de (Terminmitteilung)
Terminankündigung - Freistellung des kaufmännischen Leiters der Charité
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- ArbG Berlin, 14.05.2014 - 21 Ca 4958/14
Auszug aus ArbG Berlin - 21 Ga 4553/14
Ob die Freistellung des kaufmännischen Leiters der Charité erfolgen durfte, soll im Hauptsacheverfahren (Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 21 Ca 4958/14, Termin am 14.05.2014, 09:15, Saal 236, Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin) geklärt werden.
- ArbG Berlin, 14.05.2014 - 21 Ca 4958/14
Freistellung des kaufmännischen Leiters der Charité
Gegen die Freistellung hat sich der Kläger zunächst im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gewandt, welches zu dem Aktenzeichen 21 Ga 4553/14 beim Arbeitsgericht Berlin geführt worden ist und in der mündlichen Verhandlung am 11.04.2014 mit einem Vergleich geendet hat, auf dessen Inhalt Bezug genommen wird (Anlage B 17, Bl. 219 ff. d.A.).