Weitere Entscheidung unten: VG Köln, 22.12.2014

Rechtsprechung
   VG Köln, 11.11.2015 - 21 K 450/15   

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https://dejure.org/2015,35011
VG Köln, 11.11.2015 - 21 K 450/15 (https://dejure.org/2015,35011)
VG Köln, Entscheidung vom 11.11.2015 - 21 K 450/15 (https://dejure.org/2015,35011)
VG Köln, Entscheidung vom 11. November 2015 - 21 K 450/15 (https://dejure.org/2015,35011)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • heise.de (Pressebericht, 25.11.2015)

    Google muss GMail als Telekommunikations-Dienst anmelden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Google Gmail - ein Telekommunikationsdienst?

  • lto.de (Kurzinformation)

    E-Mail Service: Google muss GMail als Telekommunikations-Dienst anmelden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Googles "Gmail" ist Telekommunikationsdienst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Googles Email Dienst "Gmail" ist ein Telekommunikationsdienst

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    E-Mail-Dienst "Gmail" von Google ist Telekommunikationsdienst

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Googles E-Mail-Dienst unterliegt deutschem TK-Recht

  • esche.de (Kurzinformation)

    Für Gmail gilt deutsches TK-Recht

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Entscheidung G-Mail als e-Maildienst von google wurde nach über fünf Jahren Auseinandersetzung als Telekommunikationsdienst eingestuft.

  • weka.de (Kurzinformation)

    Googles Gmail

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Googles E-Mail-Dienst Gmail ist ein Telekommunikationsdienst

  • esche.de (Kurzinformation)

    Für Gmail gilt deutsches TK-Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gmail ist kein elektronischer Kommunikationsdienst

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Googles E-Mail-Dienst "Gmail" ist Telekommunikationsdienst - E-Mail-Dienst muss von Google bei Bundesnetzagentur angemeldet werden

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    OTTs als Anbieter von Telekommunikationsdiensten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 141
  • K&R 2016, 141
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 30.04.2014 - C-475/12

    Die Mitgliedstaaten können überwachen, ob Unternehmen, die, obwohl sie in einem

    Auszug aus VG Köln, 11.11.2015 - 21 K 450/15
    Zwar führte er zur Begründung aus, dass es nur darauf ankomme, dass das betreffende Unternehmen gegenüber den Endnutzern für die Übertragung des Signals verantwortlich ist, was er im konkreten Fall in der Sache bejaht hat, vgl. EuGH, Urteil vom 30. April 2014 - C-475/12 -, ABl.
  • KG, 31.05.2017 - 21 U 9/16

    Kein Zugriff der Mutter auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

    Das Verwaltungsgericht Köln (Urteil vom 11. November 2015 - 21 K 450/15 -, Rn. 51) hat für den Email-Dienst Gmail, der sich für die Signalübertragung ebenfalls Dritter bedient, insoweit überzeugend ausgeführt:.
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2018 - 3 O 430/17

    Zur Anwendbarkeit des NetzDG auf Messenger-Dienste

    Als solche Telekommunikationsdienste werden nach h.M. auch sogenannte "Over-the-Top"-Dienste wie Messenger (z.B. Skype oder Whatsapp) gezählt (vgl. insoweit OVG Münster, Beschl. v. 26.02.2018 - 13 A 17/16, BeckRS 2018, 3494; VG Köln MMR 2016, 141 [VG Köln 11.11.2015 - 21 K 450/15] ; Grünwald/Nüßling, MMR 2016, 91 m.w.N.; Spindler/Schmitz, TMG, 2. Aufl. 2018, § 1 Rn. 26 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   VG Köln, 22.12.2014 - 21 K 450/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,82523
VG Köln, 22.12.2014 - 21 K 450/15 (https://dejure.org/2014,82523)
VG Köln, Entscheidung vom 22.12.2014 - 21 K 450/15 (https://dejure.org/2014,82523)
VG Köln, Entscheidung vom 22. Dezember 2014 - 21 K 450/15 (https://dejure.org/2014,82523)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2020 - 13 B 1494/19

    Verpflichtung von Google zur Anmeldung von "GMail" als Telekommunikationsdienst;

    Die aufschiebende Wirkung der durch die Antragstellerin erhobenen Klage gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 2. Juli 2012 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheids vom 22. Dezember 2014 (VG Köln 21 K 450/15, OVG 13 A 17/16) wird angeordnet.

    Der durch die Antragstellerin am 8. November 2019 gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung ihrer in der Hauptsache erhobenen Klage gegen den Bescheid der Bundesnetzagentur vom 2. Juli 2012 in der Gestalt ihres Widerspruchsbescheids vom 22. Dezember 2014 (VG Köln 21 K 450/15, OVG 13 A 17/16) sowie die Aufhebung der Vollziehung anzuordnen, hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang weitgehend Erfolg.

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