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   VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A   

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VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A (https://dejure.org/2016,3434)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A (https://dejure.org/2016,3434)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 2016 - 21 K 7126/15.A (https://dejure.org/2016,3434)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Düsseldorf, 26.01.2016 - 20 L 4078/15
    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15
    Angesichts dessen begegnet es keinen Bedenken, dass sich die Beklagte mangels berücksichtigungsfähiger Belange und ohne weitere Begründung an der Mitte des von § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG für den Regelfall aufgezeigten Rahmens von bis zu 5 Jahren orientiert hat, so auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 20 L 4078/15.A -, juris, Rn. 35; VG Bremen, Beschluss vom 5. Januar 2016 - 5 V 2543/15 -, juris, Rn. 28; VG Oldenburg, Urteil vom 19. November 2015 - 5 A 3452/15 -, juris.

    In jedem Fall muss aus der Begründung ersichtlich sein, dass die Behörde Ermessen ausgeübt und dabei die Interessen des Betroffenen berücksichtigt und abgewogen hat, von welchen Tatsachen sie ausgegangen ist und welchen rechtlichen Beurteilungsmaßstab sie angewandt hat, vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 20 L 4078/15.A -, juris, Rn. 24 mit Verweis auf Kopp/Ramsauer, VwVfG-Kommentar, 16. Aufl. 2015, § 39 Rn. 25 f.

  • VG Saarlouis, 13.10.2015 - 3 L 1431/15

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen Ablehnung eines Asylantrags (Albanien)

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15
    Rn. 35; im Ergebnis ebenso VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30. November 2015 - 13a L 2327/15.A - und VG Saarland, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 3 L 1431/15 -, a.A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 22 L 3629/15.A -, juris, Rn. 50.
  • VG Bremen, 05.01.2016 - 5 V 2543/15
    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15
    Angesichts dessen begegnet es keinen Bedenken, dass sich die Beklagte mangels berücksichtigungsfähiger Belange und ohne weitere Begründung an der Mitte des von § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG für den Regelfall aufgezeigten Rahmens von bis zu 5 Jahren orientiert hat, so auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 20 L 4078/15.A -, juris, Rn. 35; VG Bremen, Beschluss vom 5. Januar 2016 - 5 V 2543/15 -, juris, Rn. 28; VG Oldenburg, Urteil vom 19. November 2015 - 5 A 3452/15 -, juris.
  • BVerwG, 06.03.1996 - 9 B 714.95

    Asylverfahrensrecht: Begriff der Rechtsstreitigkeiten "nach diesem Gesetz" in §

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15
    Eine Aufspaltung des Verfahrens in einen asylrechtlichen Teil und einen ausländerrechtlichen Teil hätte dem mit der Neuregelung des § 11 AufenthG u.a. verfolgten Ziel der Verfahrensbeschleunigung diametral entgegen gestanden, vgl. hierzu die überzeugenden Ausführungen des VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 5 B 3636/15 - sowie die Ausführungen des BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - 9 B 714/95 -, juris Rn. 5 zu dem wortgleichen Tatbestandsmerkmal in § 78 AsylG; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 10. September 2015 - RO 9 K 15/1357 - juris.
  • VG Oldenburg, 02.10.2015 - 5 B 3636/15

    Zur örtlichen Zuständigkeit für Klagen gegen die Befristung des gesetzlichen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15
    Eine Aufspaltung des Verfahrens in einen asylrechtlichen Teil und einen ausländerrechtlichen Teil hätte dem mit der Neuregelung des § 11 AufenthG u.a. verfolgten Ziel der Verfahrensbeschleunigung diametral entgegen gestanden, vgl. hierzu die überzeugenden Ausführungen des VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 5 B 3636/15 - sowie die Ausführungen des BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - 9 B 714/95 -, juris Rn. 5 zu dem wortgleichen Tatbestandsmerkmal in § 78 AsylG; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 10. September 2015 - RO 9 K 15/1357 - juris.
  • VG Koblenz, 11.11.2013 - 3 K 1030/12

    Ausweisung eines als Minderjährigern nach Deutschland eingereisten Straftäters

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15
    Es ist nicht ersichtlich, dass die Begegnungsgemeinschaft zwischen dem Kläger und seinem Bruder nicht ohne weiteres durch entsprechende Besuche des Bruders im Herkunftsland des Klägers aufrechterhalten werden kann, so auch VG Koblenz, Urteil vom 11. November 2013 - 3 K 1030/12.KO -, juris Rn. 67.
  • VG Gelsenkirchen, 30.11.2015 - 13a L 2327/15

    Antragsfrist; Postzustellungsurkunde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15
    Rn. 35; im Ergebnis ebenso VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30. November 2015 - 13a L 2327/15.A - und VG Saarland, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - 3 L 1431/15 -, a.A. VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Dezember 2015 - 22 L 3629/15.A -, juris, Rn. 50.
  • VG Oldenburg, 19.11.2015 - 5 A 3452/15

    Asylrechtliche Streitigkeit; Befristung des gesetzlichen Einreise- und

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15
    Angesichts dessen begegnet es keinen Bedenken, dass sich die Beklagte mangels berücksichtigungsfähiger Belange und ohne weitere Begründung an der Mitte des von § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG für den Regelfall aufgezeigten Rahmens von bis zu 5 Jahren orientiert hat, so auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 20 L 4078/15.A -, juris, Rn. 35; VG Bremen, Beschluss vom 5. Januar 2016 - 5 V 2543/15 -, juris, Rn. 28; VG Oldenburg, Urteil vom 19. November 2015 - 5 A 3452/15 -, juris.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 14.12

    Antrag; Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Gefahr; Gefahrenprognose;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15
    Sodann ist das so ermittelte Ergebnis an höherrangigem Recht, insbesondere Art. 2 und Art. 6 Grundgesetz (GG) und Art. 8 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) zu messen und die zur Zweckerreichung ermittelte Frist zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ggf. zu relativieren, vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2013 - 1 C 14/12 -, juris, Rn. 14; Hailbronner, Kommentar für Ausländerrecht, 93. EL, November 2015, § 11 AufenthG, Rn. 80; Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 11 AufenthG, Rn. 42.
  • VG Hamburg, 08.09.2006 - 17 E 2495/06

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Fortgeltungsfiktion,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.01.2016 - 21 K 7126/15
    So kann die familiäre Bindung unter Geschwistern insbesondere dann zu berücksichtigen sein, wenn die Verwandtschaftsbeziehung durch die Übernahme von Verantwortung - ähnlich wie die zwischen Eltern und Kindern - ergänzt wird, z.B. wenn diese unter ihnen durch die Führung eines gemeinsamen Haushalts im gegenseitigen Beistand tatsächlich gelebt wird, so VG Hamburg, Beschluss vom 8. September 2006 - 17 E 2495/06 -, juris Rn. 8.
  • VG Düsseldorf, 14.12.2015 - 22 L 3629/15
  • VG Lüneburg, 12.07.2016 - 5 A 63/16

    Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Abs. 1, Abs, 2 und Abs. 7 AufenthG 2004

    Für die von der Klägerin - nach Auslegung ihres Klageantrages, § 88 VwGO - begehrte Verpflichtung der Beklagten zu einer erneuten Entscheidung über die Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbotes nach § 11 Abs. 1 AufenthG - als Verwaltungsakt (BT-Drs. 18/4097 v. 25.02.2015, S. 35) - ist eine Verpflichtungsklage statthaft (VG Münster, Urt. v. 26.04.2016 - 4 K 2693/15.A -, juris Rn. 20; VG Düsseldorf, Urt. v. 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A -, juris Rn. 23; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 06.03.2014 - 1 C 5/13 -, juris Rn. 8 für § 11 Abs. 1 AufenthG a.F.; a.A. (Anfechtungsklage) BayVGH, Beschl. v. 15.01.2016 - 10 ZB 15.1998 -, juris Rn. 4, 7 für eine Ausweisungsentscheidung mit gleichzeitiger Befristung für § 11 Abs. 1 AufenthG a.F.).

    Auf der anderen Seite sind aber auch schutzwürdige Belange des Ausländers im Rahmen der Ermessensausübung bei der Anordnung und der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbotes zu berücksichtigen (so auch VG Düsseldorf, Urt. v. 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A -, juris Rn. 40; BVerwG, Urt. v. 06.03.2014 - 1 C 5/13 -, juris Rn. 13 für § 11 Abs. 1 AufenthG a.F. im Fall einer Ausweisung).

    Für die Bestimmung der Länge der Frist ist dem Bundesamt gem. § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG Ermessen eingeräumt (BayVGH, Beschl. v. 13.05.2016 - 10 ZB 15.492 -, juris Rn. 4; VG Düsseldorf, Urt. v. 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A -, juris Rn. 25; zweifelnd BayVGH, Beschl. v. 15.01.2016 - 10 ZB 15.1998 -, juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf BVerwG 1 C 19.11; offen gelassen mit der Tendenz zu Ermessen: VG Münster, Urt. v. 26.04.2016 - 4 K 2693/15.A -, juris Rn. 38; a.A. im Fall einer Ausweisung VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.12.2015 - 11 S 1857/15 -, juris Rn. 25, Rn. 27).

    Das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot stellt eine spezialpräventive Reaktion auf die Verletzung der Ausreisepflicht dar und dient damit zugleich auch generalpräventiven Zwecken, weil auch andere Ausländer zur Einhaltung ihrer Ausreisepflicht angehalten werden sollen (VG Münster, Urt. v. 26.04.2016 - 4 K 2693/15.A -, juris Rn. 53; VG Düsseldorf, Urt. v. 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A -, juris Rn. 34, 36 m.w.N.; vgl. auch BT-Drs. 18/4097 v. 25.02.2015, S. 36).

    Hierdurch soll ein (erneuter) Zwangsvollstreckungsbedarf und der damit verbundene zeitliche, finanzielle und personelle Aufwand vermieden werden, weshalb der freiwilligen Beachtung der Ausreisepflicht auch erhebliche Bedeutung zukommt (VG Düsseldorf, Urt. v. 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A -, juris Rn. 34).

    Unabhängig davon, ob die Bemessung der Frist auch im Fall einer Abschiebung nach den für eine Ausweisung vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Grundsätzen (vgl. Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19/11 -, juris Rn. 42; Urt. v. 06.03.2014 - 1 C 5/13 -, juris Rn. 13; Urt. v. 13.12.2012 - 1 C 14/12 -, juris Rn. 14, 15) erfolgt, (so VG Düsseldorf, Urt. v. 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A -, juris Rn. 32) hat das Bundesamt im Rahmen seiner Ermessensausübung bei der Festlegung der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbotes die für die Klägerin konkret bestehende Ausbildungsmöglichkeit verbunden mit der Möglichkeit einer legalen Migration nicht berücksichtigt, obwohl diese als schutzwürdige Belange auch hier mit eingestellt hätten werden müssen (vgl. oben Ziff. 2).

  • VG Schwerin, 23.06.2017 - 5 A 2265/16
    Für die Bestimmung der Länge der Frist ist dem Bundesamt gem. § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auch hier ein Ermessen eingeräumt (BayVGH, Beschl. v. 13.05.2016 - 10 ZB 15.492 -, juris Rn. 4; VG Düsseldorf, Urt. v. 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A -, juris Rn. 25; zweifelnd BayVGH, Be­ schl.

    Das gesetzliche Einreise- und Aufenthaltsverbot stellt eine spezialpräventive Reaktion auf die Verletzung der Ausreise­ pflicht dar und dient damit zugleich auch - nach Auffassung des Gerichts auch ohne dass dies ausdrücklich erwähnt werden müsste - generalpräventiven Zwecken, weil auch ande­ re Ausländer zur Einhaltung ihrer Ausreisepflicht angehalten werden sollen (VG Münster, Urt. v. 26.04.2016 - 4 K 2693/15.A -, juris Rn. 53; VG Düsseldorf, Urt. v. 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A -, juris Rn. 34, 36 m.w.N.; vgl. auch BT-Drs. 18/4097 v. 25.02.2015, S. 36).

    Hierdurch soll ein (erneuter) Zwangsvollstreckungsbedarf und der damit verbundene zeit­ liche, finanzielle und personelle Aufwand vermieden werden, weshalb der freiwilligen Be­ achtung der Ausreisepflicht auch erhebliche Bedeutung zukommt (VG Düsseldorf, Urt. v. 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A -, juris Rn. 34).

    15) erfolgt, (so VG Düsseldorf, Urt. v. 27.01.2016 - 21 K 7126/15.A juris Rn. 32) hat das Bundesamt im Rahmen seiner Ermessensausübung bei der Festlegung der Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbotes die für den Kläger nunmehr konkret geltend gemachten schutzwürdige Belange nicht eingestellt; sie hätten, wie sich aus den obigen Ausführun­ gen ergibt, in seinem Fall aber eingestellt werden müssen, da die Voraussetzungen des Schutzes von Art. 6 GG, Art. 8 EMRK wegen einer behaupteten Nähebeziehung zum Kind vorliegen können.

  • VG Oldenburg, 13.11.2017 - 3 A 4590/15

    Afghanistan; Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbotes;

    Ferner ist das Gericht der Auffassung, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn sich das Bundesamt - wie es regelmäßig in der Praxis geschieht - in Fällen, in denen keine nach § 11 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigenden individuellen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, generell aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in der Regel geltende Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. April 2017, a.a.O., Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 LZ 254/17 -, juris, Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2016 - 21 K 7126/15.A -, juris, Rn. VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 5 B 3636/15 -, juris).
  • VG Magdeburg, 09.04.2018 - 11 A 33/17

    Gefahr der Verfolgung eines Homosexuellen in der Türkei; Abschiebung trotz

    Für die Bestimmung der Länge der Frist ist dem Bundesamt gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 AufenthG ein Ermessen eingeräumt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.05.2016 - 10 ZB 15.492 - OVG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2016 - 21 K 7126/15. A - beide zitiert nach juris).
  • VG Potsdam, 20.02.2018 - 7 K 4367/16

    Feststellung des subsidiären Schutzstatus

    Ferner ist das Gericht der Auffassung, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn sich das Bundesamt - wie es regelmäßig in der Praxis geschieht - in Fällen, in denen keine nach § 11 Abs. 1 AufenthG zu berücksichtigenden individuellen Gründe vorgebracht werden oder ersichtlich sind, generell aus Gründen der Gleichbehandlung für eine Frist von 30 Monaten entscheidet und damit das in § 11 Abs. 3 Satz 2 AufenthG in der Regel geltende Höchstmaß zur Hälfte ausschöpft (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 -, juris Rn. 16; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 9. Mai 2017 - 1 LZ 254/17 -, juris, Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Januar 2016 - 21 K 7126/15.A -, juris; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 5 B 3636/15 -, juris).
  • VG Magdeburg, 05.02.2018 - 11 A 1/17
    Für die Bestimmung der Länge der Frist ist dem Bundesamt gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 AufenthG ein Ermessen eingeräumt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.05.2016 - 10 ZB 15.492 - OVG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2016 - 21 K 7126/15. A - beide zitiert nach juris).
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