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LG Bochum, 06.03.2006 - 21 KLs 10 Js 407/05 |
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Verfahrensgang
- LG Bochum, 06.03.2006 - 21 KLs 10 Js 407/05
- OLG Hamm, 29.03.2007 - 2 Ws 88/07
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 29.03.2007 - 2 Ws 88/07
Beschleunigungsgebot; Aussetzung; Hauptverhandlung; Justizfehler
Das Landgericht Bochum hat in dieser Sache gegen den Angeklagten durch Haftbefehl vom 06. März 2006 (AZ: 21 KLs 10 Js 407/05 I 8/06) die Untersuchungshaft angeordnet, die auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO gestützt worden ist.Das Landgericht Bochum hat in dieser Sache gegen den Angeklagten durch Haftbefehl vom 06. März 2006 (AZ: 21 KLs 10 Js 407/05 I 8/06) die Untersuchungshaft angeordnet, die auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO gestützt worden ist.
Das Landgericht Bochum hat in dieser Sache gegen den Angeklagten durch Haftbefehl vom 06. März 2006 (AZ: 21 KLs 10 Js 407/05 I 8/06) die Untersuchungshaft angeordnet, die auf den Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO gestützt worden ist.