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   LG Magdeburg, 15.04.2020 - 21 Ks 5/19   

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LG Magdeburg, 15.04.2020 - 21 Ks 5/19 (https://dejure.org/2020,7715)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 15.04.2020 - 21 Ks 5/19 (https://dejure.org/2020,7715)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 15. April 2020 - 21 Ks 5/19 (https://dejure.org/2020,7715)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 13.11.2007 - 1 Ws 986/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Entschädigung für einen geplatzten Termin, Begriff des

    Auszug aus LG Magdeburg, 15.04.2020 - 21 Ks 5/19
    Die Kammer folgt insoweit nicht der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, das eine solche erweiternde Auslegung ablehnt (vgl. nur OLG München, Beschl. v. 23.04.2018, Az. 6 St (K) 12/18; Beschl. v. 04.08.2014, Az. 6 St (K) 22/14; Beschl. v. 13.11.2007, Az. 1 Ws 986/07 ), denn diese Rechtsprechung vermag nicht zu überzeugen.

    Diesen Wertungswiderspruch könnte man alleine dadurch vermeiden, dass man - wie es das Oberlandesgericht München, ohne dies so klar auszusprechen, wohl vertreten will (vgl. Beschl. v. 23.04.2007, Az. 1 Ws 986/07, juris Rn. 21 a.E.) - jede Kenntniserlangung des Rechtsanwalts vor Erreichen des Gerichtsgebäudes als rechtzeitig im Sinne der Vorbemerkung 4 Abs. 3 Satz 3 VV-RVG ansehen und damit auch dem im Gericht erschienenen Rechtsanwalt die Terminsgebühr ungeachtet des Zeitpunktes seiner Kenntniserlangung stets versagen würde.

    ff) Auch der Hinweis des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 13.11.2007, Az. 1 Ws 986/07, juris Rn. 19 a.E.) darauf, dass die Geschäftsreise von der Verfahrensgebühr umfasst und zuzüglich des Abwesenheitsgeldes und der Reisekosten mit dieser abgegolten sei, geht für den beigeordneten Rechtsanwalt - da insoweit keine Rahmengebühren bestehen, die eine Berücksichtigung des zusätzlichen Aufwands zuließen - und ebenso für den Terminsvertreter, der eine Geschäftsgebühr nicht geltend machen kann, ins Leere.

  • OLG München, 04.08.2014 - 6 St (K) 22/14

    Anreise eines auswärtigen Rechtsanwalts zu mehreren nacheinander terminierten

    Auszug aus LG Magdeburg, 15.04.2020 - 21 Ks 5/19
    Die Kammer folgt insoweit nicht der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, das eine solche erweiternde Auslegung ablehnt (vgl. nur OLG München, Beschl. v. 23.04.2018, Az. 6 St (K) 12/18; Beschl. v. 04.08.2014, Az. 6 St (K) 22/14; Beschl. v. 13.11.2007, Az. 1 Ws 986/07 ), denn diese Rechtsprechung vermag nicht zu überzeugen.

    Das ist sicherlich der Fall, wenn - wie in dem Fall des Beschlusses des Oberlandesgerichts München vom 04.08.2014 (Az. 6 St (K) 22/14 ) - die Terminsaufhebung dem Rechtsanwalt am Vortag des geplanten Termins zur Kenntnis gelangt.

  • OLG München, 23.04.2018 - 6 St (K) 12/18

    Terminsgebühr für einen sog. geplatzten Termin

    Auszug aus LG Magdeburg, 15.04.2020 - 21 Ks 5/19
    Die Kammer folgt insoweit nicht der ständigen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, das eine solche erweiternde Auslegung ablehnt (vgl. nur OLG München, Beschl. v. 23.04.2018, Az. 6 St (K) 12/18; Beschl. v. 04.08.2014, Az. 6 St (K) 22/14; Beschl. v. 13.11.2007, Az. 1 Ws 986/07 ), denn diese Rechtsprechung vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Frankfurt, 22.11.2011 - 2 Ws 135/11

    Keine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 4108 bei Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Auszug aus LG Magdeburg, 15.04.2020 - 21 Ks 5/19
    gg) Soweit die Vertreterin der Landeskasse neben der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 22.11.2011 (Az. 2 Ws 135/11 ) anführt, ist hieraus ein anderes Auslegungsergebnis ebenfalls nicht herzuleiten, denn er betrifft eine gänzlich andere Fallgestaltung.
  • OLG Brandenburg, 10.08.2022 - 1 Ws 22/22

    Voraussetzungen des Anwaltshonorars im Adhäsionsverfahren Vergütung des

    Der Senat folgt den Überlegungen des Landgerichts Magdeburg, wonach Sinn und Zweck der Eingrenzung auf den Rechtsanwalt, der "zu einem anberaumten Termin erscheint", ist, dass derjenige Rechtsanwalt von der Terminsgebühr ausgeschlossen sein soll, der ungeachtet der Terminsaufhebung zu dem Hauptverhandlungstermin ohnehin nicht erschienen wäre (LG Magdeburg, Beschluss vom 15. April 2020 - 21 Ks 5/19 -, Rn. 22, juris).
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   LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 5-21 Ks 5/19   

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LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 5-21 Ks 5/19 (https://dejure.org/2020,54676)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.03.2020 - 5-21 Ks 5/19 (https://dejure.org/2020,54676)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. März 2020 - 5-21 Ks 5/19 (https://dejure.org/2020,54676)
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  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 21 Ks 5/19
    Vielmehr käme es dann darauf an, ob L gerade im Tatzeitpunkt mit Angriffen auf ihr Leben rechnete (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2017 - 5 StR 338/17, NStZ 2018, 97, 98).

    Für ein Ausnutzungsbewusstsein genügt es, wenn der Täter die eine Heimtücke begründenden Umstände nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst hat, dass ihm bewusstgeworden ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. nur BGH NStZ 2018, 97f.).

  • LG München I, 03.12.2002 - 18 Qs 27/02
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 21 Ks 5/19
    Habgier liegt vor, wenn sich die Tat als Folge eines noch über bloße Gewinnsucht hinaus gesteigertes Gewinnstreben darstellt (so z.B. BGH NStZ 2003, 317).
  • BGH, 08.01.2019 - II ZR 364/18

    Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 21 Ks 5/19
    Allerdings ist die Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens einer GmbH ein besonders bedeutsames Geschäft, zu dessen Vornahme der Geschäftsführer im Innenverhältnis einen zustimmenden Beschluss der Gesellschafterversammlung herbeiführen muss, selbst wenn der Gesellschaftsvertrag einen entsprechenden Zustimmungsvorbehalt nicht enthält (BGH, DStR 2019, 1048, 1053).
  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 435/57

    Vorliegen des Mordmerkmals Habgier bei Handeln in Absicht des Freiwerdens von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 16.03.2020 - 21 Ks 5/19
    Habgier kann auch darin gesehen werden, wenn sich der Täter einer Zahlungsverpflichtung entledigen will, wenn also mit der Tötung die Befreiung von Schulden erstrebt wird (vgl. BGHSt 10, 399).
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   LG Neubrandenburg, 09.01.2020 - 21 Ks 5/19   

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https://dejure.org/2020,47599
LG Neubrandenburg, 09.01.2020 - 21 Ks 5/19 (https://dejure.org/2020,47599)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 09.01.2020 - 21 Ks 5/19 (https://dejure.org/2020,47599)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 09. Januar 2020 - 21 Ks 5/19 (https://dejure.org/2020,47599)
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   LG Magdeburg, 16.10.2019 - 21 Ks 5/19, 21 Ks 800 Js 76013/19 (5/19)   

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LG Magdeburg, 16.10.2019 - 21 Ks 5/19, 21 Ks 800 Js 76013/19 (5/19) (https://dejure.org/2019,56651)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 16.10.2019 - 21 Ks 5/19, 21 Ks 800 Js 76013/19 (5/19) (https://dejure.org/2019,56651)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 21 Ks 5/19, 21 Ks 800 Js 76013/19 (5/19) (https://dejure.org/2019,56651)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.09.2016 - 2 StR 19/16

    Tötungsvorsatz bei Mittätern (erforderliche Gesamtschau für jeden einzelnen

    Auszug aus LG Magdeburg, 16.10.2019 - 21 Ks 5/19
    Anzeichen dafür, dass der Angeklagte im Rahmen der gruppendynamisch geprägten Gewalthandlungen den Tod Ws billigend in Kauf genommen haben könnte, liegen hingegen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 1. September 2016 - Az.: 2 StR 19/16 - juris).
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