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AG Brandenburg, 14.03.2006 - 21 Ls 57/05 |
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Verfahrensgang
- AG Brandenburg, 14.03.2006 - 21 Ls 57/05
- LG Potsdam, 17.06.2009 - 5 StR 74/09
- BGH, 09.12.2009 - 5 StR 459/09
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.12.2009 - 5 StR 459/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung …
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17. Juni 2009 im Rechtsfolgenausspruch gegen den Angeklagten B. dahin abgeändert, dass dieser Angeklagte unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Brandenburg vom 14. März 2006 - 21 Ls 57/05 - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird; die Anrechnung eines Teils der Strafe als vollstreckt entfällt.