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   AG Reutlingen, 12.01.2017 - 21 M 3308/15   

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https://dejure.org/2017,42184
AG Reutlingen, 12.01.2017 - 21 M 3308/15 (https://dejure.org/2017,42184)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 12.01.2017 - 21 M 3308/15 (https://dejure.org/2017,42184)
AG Reutlingen, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 21 M 3308/15 (https://dejure.org/2017,42184)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Köln, 23.04.2020 - 39 T 57/20

    Pfändungsschutz für Corona-Soforthilfe

    Auch der Bundesgerichtshof billigt etwa eine Freigabe "entsprechend dem Rechtsgedanken des § 850k ZPO" von Guthaben, die sich aus zweckgebundenen und damit nach § 851 ZPO unpfändbaren Beträgen ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 29.03.2006 - VII ZB 31/05 -, juris Rn. 14; siehe zu allem auch AG Reutlingen, Beschluss vom 12.01.2017 - 21 M 3308/15 -, juris).
  • FG Münster, 15.06.2020 - 10 V 1604/20

    Verfahrensrecht - Zum einstweiligen Rechtsschutz gegen die Pfändung eines Kontos,

    Der Senat ist der Auffassung, dass auch in dem - im Streitfall gegebenen - nicht von § 850k Abs. 4 ZPO erfassten Fall, dass eine zweckgebundene Forderung nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar ist, der Pfändungsschutz sich am Auszahlungsanspruch gegenüber der Bank fortsetzt, soweit die geschützte Forderung auf das Bankkonto eingegangen ist (vgl. etwa auch BGH, Beschluss vom 12.1.2017 21 M 3308/15, juris, zu auf ein Bankkonto eingezahlten und nach § 851 Abs. 1 ZPO geschützten Kindesunterhalt).
  • VG Düsseldorf, 21.08.2019 - 26 L 2266/19
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. November 2018 - 1 B 1281/18 -, juris, Rn 29; BGH, Beschluss vom 5. November 2004 - IXa ZB 17/04 -, juris, Rn 9 und AG Reutlingen, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 21 M 3308/15 -, Rn 3.
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