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   LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07   

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LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07 (https://dejure.org/2008,3188)
LG München I, Entscheidung vom 21.05.2008 - 21 O 10753/07 (https://dejure.org/2008,3188)
LG München I, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - 21 O 10753/07 (https://dejure.org/2008,3188)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Bitte lächeln..." - Zur Feststellung der Urheberschaft eines Fotografen an bestimmten Fotografien.

  • openjur.de

    Urheberrechtsverletzung in Internet durch ungenehmigte Verwendung von Fotos: Anscheinsbeweis für die Urheberschaft eines bestimmten Fotografen; Ausforschungsbeweis bei Beweisangebot des Vorhandenseins von "Hotpixel" in Fotodateien; Urheberschaft als feststellungsfähiges ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 19a, 72 Abs. 1, 97 Abs. 1 Satz 1, 100 UrhG
    Wie beweise ich die Urheberschaft an einem Foto?

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Nachweis des Urheberrechts eines Fotografen durch Vorlage einer Fotoserie

  • rechtambild.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Beweis und Vermutung der Urheberschaft an Bildern

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Metadaten, Screenshots, "Hot Pixel" keine Beweismittel für Urheberschaft an Fotos

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweise für die Urheberschaft an Fotos

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Metadaten, Screenshots, "Hot Pixel" kein Beweis für Urheberschaft an Fotos

Besprechungen u.ä. (2)

  • drbuecker.de (Entscheidungsanmerkung)

    Anforderungen an die Beweisbarkeit der Urheberschaft an Fotodateien

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wie beweise ich, dass ein Foto von mir ist?

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 291 (Ls.)
  • MMR 2008, 622
  • MIR 2008, Dok. 257
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 70/91

    Vollziehungsschaden bei einstweiliger Anordnung

    Auszug aus LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07
    Kommt der Geschädigte also seiner aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB zu entnehmenden Abwendungs- und Minderungspflicht nach, so sind die Aufwendungen hierfür adäquat kausal durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung verursacht und demgemäß zu ersetzen (vgl. BGH NJW 1993, 2685, 2687, wonach als erstattungsfähig Kosten von Werbemaßnahmen angesehen wurden, die notwendig geworden sind, um gewinnschmälernde Folgen des Verbots einer bestimmten, besonders attraktiven Werbung zu mindern).

    In diesem Fall müsste nämlich im Rahmen des haftungsausfüllenden Tatbestands die der Beklagten zu 1) obliegende Schadensminderungspflicht i. S. v. § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift im Rahmen des Schadensersatzanspruchs gem. § 945 ZPO z. B. BGH NJW 1993, 2685, 2687 m. w. N.; NJW 2006, 2557, 2559; Vollkommer , a. a. O., § 945 Rn. 13) berücksichtigt werden; diese Schadensminderungspflicht hat die Beklagte zu 1) vorliegend verletzt, so dass eine Erstattungspflicht des Klägers ausscheidet.

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der

    Auszug aus LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07
    Dieser Anspruch scheitert an der fehlenden unmittelbaren Beeinträchtigung des Gewerbebetriebs als solchen und damit an der fehlenden Betriebsbezogenheit des Eingriffs: Letztere ist nämlich zu verneinen, sofern lediglich ein gesetzlich geregeltes Verfahren (wie hier das einstweilige Verfügungsverfahren gem. §§ 935 ff., 916 ff. ZPO) in Gang gesetzt und betrieben wird und die betreibende Person dabei einer fahrlässigen Fehleinschätzung der Sach- und Rechtslage unterliegt (vgl. BGH NJW 1979, 1351, 1352 für das Insolvenzverfahren; Sprau in Palandt, a. a. O., § 823 Rn. 128).

    Das Verfahrensrecht sieht dabei selbst genügende Korrektive - vorliegend insbesondere den verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch gem. § 945 ZPO - vor, so dass es gerade keines Rückgriffs auf eine deliktische Haftung bedarf (vgl. BGH NJW 1979, 1351, 1352).

  • BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter

    Auszug aus LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07
    Nachdem der Kläger seinen Verfügungsantrag hinsichtlich der widerklagegegenständlichen Fotos in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Berlin vom 30.01.2007 zurückgenommen hat, muss er als Gläubiger im einstweiligen Verfügungsverfahren und Beklagter im Schadensersatzprozess beweisen, dass sein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (in vollem Umfang) von Anfang an berechtigt war (vgl. BGH NJW-RR 1992, 998, 1001).
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZR 134/04

    Kausalität der Pflichtverletzung eines Notars; Verkennung des Vorrangs einer

    Auszug aus LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07
    In diesem Fall müsste nämlich im Rahmen des haftungsausfüllenden Tatbestands die der Beklagten zu 1) obliegende Schadensminderungspflicht i. S. v. § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB (vgl. zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift im Rahmen des Schadensersatzanspruchs gem. § 945 ZPO z. B. BGH NJW 1993, 2685, 2687 m. w. N.; NJW 2006, 2557, 2559; Vollkommer , a. a. O., § 945 Rn. 13) berücksichtigt werden; diese Schadensminderungspflicht hat die Beklagte zu 1) vorliegend verletzt, so dass eine Erstattungspflicht des Klägers ausscheidet.
  • BGH, 24.07.2001 - XI ZR 164/00

    Ausführung eines Wertpapierverkaufsauftrags nach Ablauf der Geltungsdauer

    Auszug aus LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07
    Auch bei Verletzung der Schadensminderungspflicht durch den Geschädigten hängt der Umfang der Ersatzpflicht von einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls ab, insbesondere vom Maß der beiderseitigen Verursachung und in zweiter Linie vom Maß des beiderseitigen Verschuldens (vgl. BGH NJW 2001, 3257, 3258; Heinrichs in Palandt, BGB, 66. Aufl., § 254 Rn. 59 f., 65).
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

    Auszug aus LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07
    Der Beklagte zu 2) ist neben der Beklagten zu 1) als Betreiberin der streitgegenständlichen Homepage selbst als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beklagten zu 1) aufgrund der unter Ziff. A. I. genannten Vorschriften zur Unterlassung verpflichtet, weil er das öffentliche Zugänglichmachen der Fotos veranlasst hat oder jedenfalls das ihm bekannte öffentliche Zugänglichmachen hätte unterbinden können (vgl. zur Eigenhaftung des gesetzlichen Vertreters einer Gesellschaft BGH GRUR 1986, 248, 251 - Sporthosen ; GRUR 2005, 1061, 1064 - Telefonische Gewinnauskunft ).
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07
    Diese Erklärung ist als Angebot auf Abschluss eines Verzichtsvertrags i. S. v. § 397 Abs. 1 BGB hinsichtlich der Geltendmachung sämtlicher Ansprüche in Bezug auf die Fotos - also vor allem Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- oder Feststellungsansprüche - auszulegen; für die Annahme dieses für die Beklagte zu 1) lediglich vorteilhaften Angebots reichte es gem. § 151 Satz 1 BGB aus, dass es ihr zuging und sie es nicht durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung ablehnte (vgl. BGH NJW 2000, 276, 277).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07
    Soweit die Beklagte zu 1) sich auf die Gefahr beruft, dass der Kläger etwaige Rechte in Bezug auf die Fotos in Anlage WK 1 bis WK 7 Dritten einräumen könnte und diese dann Ansprüche gegenüber der Beklagten zu 1) geltend machen könnten, ist eine gegenwärtige Gefahr, die eine Feststellung "alsbald" i. S. v. § 256 Abs. 1 ZPO rechtfertigt, nicht ersichtlich: Abgesehen davon, dass bereits fraglich ist, ob die begehrte Feststellung der Beklagten zu 1) überhaupt die erstrebte Rechtssicherheit hinsichtlich der von ihr gesehenen Gefährdung durch Rechteeinräumung des Klägers an Dritte bieten kann, hat sie konkrete Tatsachen, die eine solche Rechteeinräumung samt darauffolgende Inanspruchnahme hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen (etwa entsprechende Ankündigungen durch den Kläger oder Rechteeinräumungen in der Vergangenheit), nicht vorgetragen (vgl. Foerste in Musielak, a. a. O., § 256 Rn. 10, 29, wonach künftige Schäden, obschon nach Art, Umfang oder Eintritt ungewiss, hinreichend wahrscheinlich sein müssen, sowie die Entscheidung des BGH in NJW 1977, 1637 ff., bei der - im Unterschied zur vorliegenden Konstellation - eine Forderung bereits abgetreten und im Rahmen einer Drittwiderklage die Feststellung gegenüber dem Zessionar begehrt wurde, dass die Forderung nicht bestehe).
  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07
    Der BGH hat in diesem Zusammenhang entschieden (NJW 1979, 269, 270 f.), dass eine Klage auf Feststellung der Erfinderschaft nach § 256 ZPO zulässig ist, da es sich bei der Erfinderschaft nicht lediglich um das Ergebnis eines tatsächlichen Vorgangs handelt, sondern der Begriff der Erfinderschaft vielmehr auch rechtliche Beziehungen umfasst, deren Bestehen oder Nichtbestehen zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden können.
  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

    Auszug aus LG München I, 21.05.2008 - 21 O 10753/07
    Zum Zeitpunkt seiner Vernehmung im Termin vom 19.03.2008 bestand - wie sich aus den Ausführungen unter Ziff. A. I. 1. a. bis f. entnehmen lässt - für die zu beweisende Tatsache seiner Urheberschaft eine gewisse Anfangswahrscheinlichkeit (vgl. BGH NJW-RR 1992, 920, 921; NJW 1998, 814, 815; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 448 Rn. 2; Greger in Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 448 Rn. 4).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

  • BGH, 08.05.1984 - VI ZR 179/82

    Ablehnung der Parteivernehmung über den Hergang eines Unfalls

  • LG München I, 26.11.2014 - 37 O 28164/13

    Geschütztes Werk

    Dies ist auf die Frage der Urheberschaft übertragbar, denn mit der Schöpfung eines Werks durch seinen Urheber entstehen ebenfalls Rechte, nämlich Verwertungsrechte sowie ein Urheberpersönlichkeitsrecht (LG München I, Urteil vom 21.05.2008 - 21 O 10753/07).
  • OLG Köln, 24.02.2023 - 6 U 137/22

    Kunstmaschinen - Die automatisierte Einstellung eines Amazon-Angebots unter einer

    Denn das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die von der Klägerin vorgelegten hochauflösenden Versionen der streitgegenständlichen Fotografien (Bl. 267 f. GA) nebst zugehöriger RAW-Dateien (also "digitale Negative" in Gestalt von durch die Kamera bzw. deren Software "unbearbeiteter" Rohdaten), die hiermit visuell übereinstimmen, für die Beweisführung hinsichtlich der Urheberschaft ausreichende Indizien darstellen (vgl. auch LG München MMR 2008, 622, 623 m. Anm. Knopp), nachdem insbesondere über die RAW-Dateien regelmäßig nur der Fotograf selbst verfügt.
  • OLG Stuttgart, 20.11.2020 - 5 U 125/19

    Urheberrechtliche Ansprüche einer Erbin eines Porsche-Konstrukteurs auf weitere

    Ein Indizienbeweis ist zulässig (vgl. zB OLG Hamm BeckRS 2006, 06870, S. 12 - Kircheninnenraumgestaltung; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 33 f.; LG Bielefeld ZUM-RD 2005, 149 - Urheberschaft an Liedtext; LG Düsseldorf ZUM-RD 2010, 696 - Kaugummi-Bilder; AG Düsseldorf NJOZ 2010, 685 - Autogrammkarte mit Fotografie; LG München I BeckRS 2008, 10053 - Digitalfotos).
  • AG Düsseldorf, 18.08.2009 - 57 C 14613/08

    Nachweis der Urheberschaft bei analogen Bildern

    Bei einer Gesamtwürdigung aller Indizien ist bei fehlendem Vortrag zu Aspekten, die gegen die Urheberschaft sprechen, eine hinreichende Überzeugung des Gerichts im Sinne des § 286 ZPO von der Aktivlegitimation des Klägers gegeben (vgl. hierzu auch LG München MMR 2008, 622, welches den Anscheinsbeweis sogar bei Digitalfotos, also ohne Original-Negative/Positive, anerkannt hat).
  • AG Düsseldorf, 14.12.2011 - 57 C 4871/11

    Schadensersatz wegen unberechtigter Verwendung von Lichtbildern im Internet beim

    (vgl. LG München, Urt. v. 21.05.2008, Az. 21 O 10753/07; AG Düsseldorf, Urt. v.
  • AG München, 11.12.2020 - 142 C 7805/20

    Urheberrechtsverletzung durch Einbindung der Fotografie einer Protestaktion in

    Insbesondere dann, wenn ein Fotograf eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos aus einem Fotoshooting im Prozess vorlegen kann, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass sämtliche Fotos dieser Fotoserie von ihm stammen und kann der Verletzer die Urheberschaft nicht lediglich bestreiten, sondern muss zu einer konkreten anderweitigen Urheberschaft vortragen (Wandtke/Bullinger/Thum, 5. Aufl. 2019, UrhG § 7 Rn. 39; LG München I BeckRS 2008, 10053 - Digitalfotos; AG Düsseldorf NJOZ 2010, 685 - Autogrammkarte mit Fotografie).
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