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   LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05   

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LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05 (https://dejure.org/2006,18203)
LG München I, Entscheidung vom 02.08.2006 - 21 O 18448/05 (https://dejure.org/2006,18203)
LG München I, Entscheidung vom 02. August 2006 - 21 O 18448/05 (https://dejure.org/2006,18203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Kündigung des Generalvertrages eines Komponisten über das Werk "Concierto de Aranjuez"; Qualifizierung des Generalvertrags als Verlagsvertrag oder als Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter; Tatsächlicher Geschäftsinhalt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Kündigung des Generalvertrages eines Komponisten über das Werk "Concierto de Aranjuez"; Qualifizierung des Generalvertrags als Verlagsvertrag oder als Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter; Tatsächlicher Geschäftsinhalt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tochter darf Gitarrenkonzert des Komponisten Rodrigo alleine verwerten - Deutscher Verlag verliert Streit um Kündigung des Generalvertrages

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2007, 580
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

    Auszug aus LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05
    Die Rechtsprechung zählt neben den Dienstleistungen von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Ärzten etwa auch die Dienste von Inkassobeauftragten (BGH NJW-RR 2004, 989 ) und Kommissionären, die wirtschaftliche Betreuung eines Bauvorhabens ("finanzwirtschaftliche Baubetreuung"; BGH NZBau 2005, 509 ), den Auftrag zur Vermarktung eines Namens (BGH NJW-RR 1991, 439 ), die Tätigkeit eines Werbeberaters (BGHZ 47, 303) und die Tätigkeit eines Managers für Künstler oder Sportler zum Kreis der Dienste höherer Art.

    Hierfür bedarf es des klaren und bestimmten Ausdrucks eines entsprechenden Parteiwillens (RGZ 105, 416 (417); BGH NJW-RR 1991, 439 ).

  • RG, 02.12.1922 - III 106/22

    Kündigungsrecht beim Dienstvertrag

    Auszug aus LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05
    Hierfür bedarf es des klaren und bestimmten Ausdrucks eines entsprechenden Parteiwillens (RGZ 105, 416 (417); BGH NJW-RR 1991, 439 ).
  • BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80

    Unzulässigkeit von Teilkündigungen

    Auszug aus LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05
    Zwar wird eine Teilkündigung, von gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder einem entsprechenden Vertragsvorbehalt abgesehen, grundsätzlich für unwirksam gehalten, da sie keine Rücksicht darauf nehme, dass Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Gesamtvertrag - bzw. dem nach dem Willen der Vertragspartner verbundenen Gesamtgeschäft - in der Regel in innerer Beziehung stehen und eine einseitige, nachträgliche Änderung des Vertrages zu Lasten des Vertragspartners nach Treu und Glauben regelmäßig nicht gerechtfertigt sei (BGH, LM § 242 (Bc) BGB Nr. 21; BAG, BB 1983, 1791).
  • BAG, 31.03.1993 - 7 AZR 338/92

    Arbeitnehmerüberlassung - Bewachungsvertrag

    Auszug aus LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05
    Der so ermittelte wirkliche Wille der Vertragspartner bestimmt den Geschäftsinhalt und damit den Vertragstyp (BAG DB 1993, 2337 ).
  • BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62

    Möglichkeit der rechtlichen Qualifizierung einer Verbindung von Musik und Text

    Auszug aus LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05
    Soweit sich aus der Beschränkung auf einen Teil des Vertragsgegenstands Nachteile für den Vertragsgegner ergeben, kann durch ein diesem einzuräumendes Recht abgeholfen werden, seinerseits die Auflösung des Vertragsverhältnisses auch bezüglich des Restes zu fordern (BGH GRUR 1964, 326/330 - Subverleger).
  • BGH, 31.03.1967 - VI ZR 288/64

    Dauerndes Dienstverhältnis

    Auszug aus LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05
    Die Rechtsprechung zählt neben den Dienstleistungen von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Ärzten etwa auch die Dienste von Inkassobeauftragten (BGH NJW-RR 2004, 989 ) und Kommissionären, die wirtschaftliche Betreuung eines Bauvorhabens ("finanzwirtschaftliche Baubetreuung"; BGH NZBau 2005, 509 ), den Auftrag zur Vermarktung eines Namens (BGH NJW-RR 1991, 439 ), die Tätigkeit eines Werbeberaters (BGHZ 47, 303) und die Tätigkeit eines Managers für Künstler oder Sportler zum Kreis der Dienste höherer Art.
  • BGH, 31.01.1978 - X ZR 55/75

    Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich einer Freigabeerklärung - Anspruch auf

    Auszug aus LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05
    Die Berechnung gar keiner oder niedrigerer Provisionen für die Tätigkeit von Gesellschaften, an denen Beteiligungen bestehen, ist schon aus Steuer- und gesellschaftsrechtlichen Gründen bedenklich (vgl. nur BGH 31.01.1978 X ZR 55/75 "Absorberstabantrieb").
  • BGH, 28.10.1982 - I ZR 134/80

    Tätigkeit als "Manager" und Promotor für einen bekannten Sänger und Komponisten

    Auszug aus LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05
    Auch die Nähe des streitgegenständlichen Vertrages zu Management- und Promotionsverträgen im Bereich der Künstlerbetreuung (BGH NJW 1983, 1191) oder der Namensvermarktung, bei denen der BGH ebenfalls von Diensten höherer Art ausgeht, ist evident.
  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 436/04

    Kündigung eines finanzwirtschaftlichen Baubetreuungsvertrages durch den Bauherrn

    Auszug aus LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05
    Die Rechtsprechung zählt neben den Dienstleistungen von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Ärzten etwa auch die Dienste von Inkassobeauftragten (BGH NJW-RR 2004, 989 ) und Kommissionären, die wirtschaftliche Betreuung eines Bauvorhabens ("finanzwirtschaftliche Baubetreuung"; BGH NZBau 2005, 509 ), den Auftrag zur Vermarktung eines Namens (BGH NJW-RR 1991, 439 ), die Tätigkeit eines Werbeberaters (BGHZ 47, 303) und die Tätigkeit eines Managers für Künstler oder Sportler zum Kreis der Dienste höherer Art.
  • RG, 02.07.1912 - III 534/11

    Dienste höherer Art; Kündigung nach § 627 BGB

    Auszug aus LG München I, 02.08.2006 - 21 O 18448/05
    Aus der Vereinbarung einer durch den Ablauf der Schutzfrist bestimmbaren Vertragslaufzeit allein ist noch nicht zu folgern, dass die Parteien den Willen zum Ausdruck gebracht haben, das Kündigungsrecht nach § 627 BGB auszuschließen (vgl. hierzu schon RGZ 80, 29 (30)).
  • BGH, 29.04.2004 - III ZR 279/03

    Rechtsnatur eines mit der Ausgabe von sog. "Service-Coupons" verbundenen

  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 197/07

    Concierto de Aranjuez

    Das Landgericht (LG München I ZUM 2007, 580) hat den Anträgen I bis IV und VII stattgegeben und die weitergehende Klage abgewiesen.
  • OLG München, 08.11.2007 - 6 U 4434/06

    Fristlose Kündigung eines Vertrages über die verlegerisches Betreuung des

    Die beiderseitigen Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 02.08.2006, Az. 21 O 18448/05, werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Hinzu komme, dass sowohl Subverlage als auch die Beklagte eine eigenständige und deshalb gesondert zu vergütende Leistung erbrächten (Ersturteil veröffentlicht in ZUM 2007, 580).

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 02.08.2006, Az. 21 O 18448/05, wird aufgehoben, soweit darin der Klage stattgegeben worden ist.

    das Urteil des Landgerichts München I vom 02.08.2006, Az. 21 O 18448/05, insoweit aufzuheben, als es die Klage abgewiesen hat und.

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