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LG Köln, 16.08.1999 - 21 O 190/98 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 16.08.1999 - 21 O 190/98
- OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 159/99
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 159/99
Abwägung Vorfahrtverletzung gegen Rechtsfahrgebot; Haftungsverteilung
19 U 159/99 21 O 190/98 LG Köln.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16. August 1999 - 21 O 190/98 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger über die bereits gezahlten 10.815,74 DM hinaus weitere 4.326,29 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 13.1.1998 zu zahlen.