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LG Berlin, 15.01.2015 - 21 O 209/13 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.01.2015 - 21 O 209/13
- KG, 02.03.2016 - 26 U 18/15
- BGH - XII ZR 42/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 02.03.2016 - 26 U 18/15
Haftung einer Bank bei Gelddiebstahl aus Schließfächern: Pflicht zur Durchführung …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. Januar 2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 21 des Landgerichts Berlin - 21 O 209/13 - wird zurückgewiesen. - LG Mönchengladbach, 16.07.2014 - 2 S 133/13
Belehrung für einen Ratenschutz-Lebensversicherungsvertrag richtet sich auch bei …
So betreffen die zitierten Urteile des Bundesgerichtshofs vom 18.01.2011 (XI ZR 356/09, vgl. Bl. 61 ff. der Gerichtsakten), des LG Hildesheim vom 19.01.2013 (zitiert nach BeckRS 2013, 18804, wohl bestätigt aufgrund des Hinweisbeschlusses des OLG Celle vom 06.05.2013 - 3 U 21/13 -, der zur Rücknahme der Berufung führte), des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.02.2014 (2-21 O 209/13, Bl. 157 ff. der Gerichtsakten) sowie des LG Bremen vom 27.08.2009 (2 S 374/08, vgl. Bl. 68 ff. d. A.) allein den Fall, dass die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages keinen Hinweis darauf enthält, dass der Kunde im Falle des Widerrufs auch an den finanzierten Ratenschutzvertrag nicht mehr gebunden ist.