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   LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06   

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https://dejure.org/2007,9540
LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06 (https://dejure.org/2007,9540)
LG München I, Entscheidung vom 13.06.2007 - 21 O 23532/06 (https://dejure.org/2007,9540)
LG München I, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - 21 O 23532/06 (https://dejure.org/2007,9540)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Sieg des ERC Ingolstadt vor Gericht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Online-Archivierung identifizierender Wortberichterstattung über Straftäter zulässig?

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Urheberrechtlicher Schutz des Panther-Logos des ERC Ingolstadt

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Der Eishockeyclub des ERC Ingolstadt darf das Panther-Logo weiter nutzen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrechtlicher Schutz des Panther-Logos des ERC Ingolstadt

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 751
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 04.09.2003 - 29 U 4743/02

    Zum Rückruf des Verzichts auf Urheberbenennung sowie zum Umfang der Pflicht eines

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06
    Herr ... ist dabei als Alleinurheber i.S.v. § 7 UrhG anzusehen; der Umstand, dass Auftrag und Vorgaben vom Mitarbeiter der Beklagten zu 1 ... stammten, machten diesen nicht zum Miturheber i.S.v. § 8 UrhG, weil er hierdurch nicht ebenfalls schöpferisch tätig geworden ist (vgl. hierzu Dreier/Schulze , § 8 UrhG Rn. 6 ff.; OLG München ZUM 2003, 964, 966 - Pumuckl II ).
  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88

    Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06
    Zweck der ergänzenden Vertragsauslegung ist es, Lücken einer rechtsgeschäftlichen Regelung entsprechend dem hypothetischen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu schließen, wobei unerheblich ist, aus welchen Gründen die Parteien einen regelungsbedürftigen Punkt offen gelassen haben (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1490; 1995, 1360); eine Regelungslücke liegt daher nicht nur dann vor, wenn die Parteien nicht an einen regelungsbedürftigen Punkt gedacht haben, sondern auch dann, wenn ein Punkt bewusst offen gelassen worden ist, weil die Parteien ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, diese Annahme sich aber nachträglich als unzutreffend herausstellt (vgl. BGH NJW 2002, 2310; Palandt/Heinrichs , § 157 BGB Rn. 3).
  • BGH, 13.07.1995 - VII ZR 142/94

    Ergänzende Auslegung eines Bauvertrags

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06
    Zweck der ergänzenden Vertragsauslegung ist es, Lücken einer rechtsgeschäftlichen Regelung entsprechend dem hypothetischen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu schließen, wobei unerheblich ist, aus welchen Gründen die Parteien einen regelungsbedürftigen Punkt offen gelassen haben (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1490; 1995, 1360); eine Regelungslücke liegt daher nicht nur dann vor, wenn die Parteien nicht an einen regelungsbedürftigen Punkt gedacht haben, sondern auch dann, wenn ein Punkt bewusst offen gelassen worden ist, weil die Parteien ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, diese Annahme sich aber nachträglich als unzutreffend herausstellt (vgl. BGH NJW 2002, 2310; Palandt/Heinrichs , § 157 BGB Rn. 3).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04

    Behandlung einer aufschiebenden bedingten Verfügung in der Insolvenz

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06
    Dieses Ergebnis steht auch im Einklang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.11.2005, Az. IX ZR 162/04, NJW 2006, 9155 ff. = NZI 2006, 229 ff., das eine vergleichbare Konstellation betraf.
  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 119/93

    Silberdistel

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06
    Der hierfür erforderliche schöpferische Eigentümlichkeitsgrad, an den nach herrschender Meinung (vgl. z.B. BGH GRUR 1995, 581 - Silberdistel; Schricker/Loewenheim , § 2 UrhG Rn. 158 m.w.N.) bei Werken der angewandten Kunst strenge Anforderungen zu stellen sind, ist angesichts der Stilisierung und vereinfachten Darstellung des ... samt konkreter Form- und Farbengebung ohne weiteres gegeben.
  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06
    Zweck der ergänzenden Vertragsauslegung ist es, Lücken einer rechtsgeschäftlichen Regelung entsprechend dem hypothetischen Parteiwillen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu schließen, wobei unerheblich ist, aus welchen Gründen die Parteien einen regelungsbedürftigen Punkt offen gelassen haben (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1490; 1995, 1360); eine Regelungslücke liegt daher nicht nur dann vor, wenn die Parteien nicht an einen regelungsbedürftigen Punkt gedacht haben, sondern auch dann, wenn ein Punkt bewusst offen gelassen worden ist, weil die Parteien ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, diese Annahme sich aber nachträglich als unzutreffend herausstellt (vgl. BGH NJW 2002, 2310; Palandt/Heinrichs , § 157 BGB Rn. 3).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06
    Schließlich ist erforderlich, dass die Schließung der ausfüllungsbedürftigen Lücke für die Sicherung des Vertragszweckes erforderlich ist (vgl. BGH NJW 1955, 337; Staudinger/Roth , § 157 BGB Rn. 20).
  • BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89

    Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen

    Auszug aus LG München I, 13.06.2007 - 21 O 23532/06
    Nach dem Grundsatz " dolo agit qui petit quod statim redditurus est " ist die Beanspruchung einer Leistung mangels schutzwürdiger Interessen unzulässig, wenn die Leistung sofort wieder zurückgewährt werden müsste (vgl. BGH NJW 1990, 1289; MünchKomm/ Roth , § 242 BGB Rn. 373; Palandt/Heinrichs , § 242 BGB Rn. 52).
  • LG München I, 09.02.2012 - 7 O 1906/11

    Insolvenzverfahren: Insolvenzfestigkeit von einfachen Patentlizenzen

    Nicht nur die ausschließlichen, sondern auch die einfache Nutzungsrechte seien dinglicher Natur und unterlägen nicht einer schuldrechtlichen fortwährenden Beschaffungs- und Vermittlungspflicht (vgl. ZUM-RD 2007, 498 ff. - ERC Ingolstadt, BGH GRUR 2009, 946 - Reifen Progressiv; GRUR 2010, 628 - Vorschaubilder; vgl. hierzu auch Rechtsgutachten von Prof. Dr. H. H., Anlage K 11).

    Sowohl das LG München I (vgl. ZUM-RD 2007, 498, 503) als auch das Landgericht Hamburg (vgl. NJW 2007, 3215, 3217) haben entschieden, dass die Gewährung ausschließlich, unwiderruflich und zeitlich und örtlich unbeschränkt gewährter Lizenzen an Urheberrechten nicht durch die Nichterfüllungswahl nach § 103 InsO beendet werden könne, da eine ausschließliche Lizenz Verfügungscharakter habe und damit dem Wahlrecht des Insolvenzverwalters nicht zugänglich sei.

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