Rechtsprechung
LG Coburg, 03.09.2008 - 21 O 295/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Erbverzicht: Ansprüche des Verzichtenden bei weiterem Vermögenserwerb des Erblassers nach dem Verzicht
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. §§ 2325 ff. BGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 2325 ff.
Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. §§ 2325 ff. BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Zur Frage, ob ein Erbverzicht auch dann gilt, wenn der Erblasser später noch erhebliches Vermögen erwirbt
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Ein Erbverzicht will gut überlegt sein
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verfrühete Erbverzicht
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Pflichtteilergänzungsanspruch nach Verzicht auf Erb- und Pflichtteilsrecht?
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Ein Erbverzicht gilt auch dann, wenn der Erblasser später noch erhebliches Vermögen erwirbt
- streifler.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Ein Erbverzicht will gut überlegt sein
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Vorsicht beim vorschnellen Erbverzicht!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Konsequenzen des Erbverzichts
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 461
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.01.1991 - IV ZR 299/89
Ausgleichsansprüche bei ungleicher Übertragung des Vermögens auf Kinder
Auszug aus LG Coburg, 03.09.2008 - 21 O 295/08
In Folge dessen scheidet eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall bzw. die Störung der Geschäftsgrundlage aus, soweit es um das Risiko der Wertentwicklung des Nachlasses für den Verzichtenden geht (…BGH, a.a.O.; BGHZ 113, 310, 314). - BGH, 29.11.1996 - BLw 16/96
Umfang eines Erbverzichts im Anwendungsbereich der HöfeO; Anpassung des …
Auszug aus LG Coburg, 03.09.2008 - 21 O 295/08
Der Erbverzicht als abstraktes erbrechtliches Verfügungsgeschäft bewirkte, dass die Klägerin von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen war, wie wenn sie zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte, und in Folge dessen auch kein Pflichtteilsrecht mehr hat (BGHZ 134, 152, 155;… Palandt, BGB, 67. Auflage, § 2946 BGB, Rn. 12).
Rechtsprechung
LG Berlin, 13.01.2009 - 21 O 295/08 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.01.2009 - 21 O 295/08
- KG, 16.10.2009 - 14 U 18/09
- BGH, 03.02.2011 - IX ZR 213/09
Wird zitiert von ...
- KG, 16.10.2009 - 14 U 18/09
Insolvenzanfechtung: Rechtshandlung des Schuldners; vorsätzliche …
Die Berufung des Beklagten gegen das am 13. Januar 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 21 O 295/08 - wird zurückgewiesen.Auf die Berufung des Klägers wird das am 13. Januar 2009 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 21 O 295/08 - teilweise geändert:.
das Urteil des Landgerichts Berlin vom 13. Januar 2009, 21 O 295/08, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an ihn über die durch das angegriffene Urteil bereits zuerkannten 151.327,34 EUR hinaus weitere 63.247,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. September 2006 und 2.841,00 EUR seit Rechtshängigkeit zu zahlen und.
die Berufung des Klägers zurückzuweisen und das Urteil des Landgerichts Berlin vom 13. Januar 2009, 21 O 295/08, abzuändern und die Klage abzuweisen.