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   LG Münster, 21.04.2010 - 021 O 36/10   

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https://dejure.org/2010,10584
LG Münster, 21.04.2010 - 021 O 36/10 (https://dejure.org/2010,10584)
LG Münster, Entscheidung vom 21.04.2010 - 021 O 36/10 (https://dejure.org/2010,10584)
LG Münster, Entscheidung vom 21. April 2010 - 021 O 36/10 (https://dejure.org/2010,10584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendbarkeit des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes auf verkörperte Werbemittel, Werbeslogans, Marketingkonzepte und Leistungsergebnisse sowie Arbeitsergebnisse; Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerblichen Eigenart i.R.e. vermeidbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 Nr. 9 a) und b), 8 UWG
    Wettbewerbswidrigkeit der Übernahme eines Werbekonzepts

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Werberecht: Wenn sich Restaurants zu sehr gleichen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Übernahme von prägenden Elementen von Franchise-Restaurantbetrieb unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nachahmung von Franchise-Restaurant-Konzept wettbewerbswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Nachahmung von Gestaltungselementen eines Restaurants wettbewerbswidrig

  • das-gruene-recht.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Zum Nachahmungsschutz von Gastronomiekonzept

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus LG Münster, 21.04.2010 - 21 O 36/10
    Die erforderliche wettbewerbliche Eigenart ist gegeben, wenn die konkrete Ausgestaltung geeignet ist, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2003, 359, 360; BGH GRUR 2005, 166 ff).

    Bei der Prüfung, ob eine Herkunftstäuschung vorliegt, muss sich die Beurteilung der Ähnlichkeit der beiderseitigen Leistungsergebnisse auf ihre Gesamtwirkung beziehen (vgl. BGH GRUR 2005, 166 ff).

  • OLG Karlsruhe, 25.01.1995 - 6 U 127/94
    Auszug aus LG Münster, 21.04.2010 - 21 O 36/10
    Dies gilt nicht nur für verkörperte Werbemittel, wie z. B. Kataloge, Preislisten, Muster, Prospekte, sondern auch für Werbesprüche (Werbeslogans) und sonstige Werbeauftritte, z. B. Marketingkonzepte (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe NJW-RR 1996, 298).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00

    "Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und

    Auszug aus LG Münster, 21.04.2010 - 21 O 36/10
    Die erforderliche wettbewerbliche Eigenart ist gegeben, wenn die konkrete Ausgestaltung geeignet ist, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2003, 359, 360; BGH GRUR 2005, 166 ff).
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus LG Münster, 21.04.2010 - 21 O 36/10
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme ist, desto geringer sind die Anforderungen an die besondere Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit begründen (vgl. BGH GRUR 2004, 941, 942).
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