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   LG Augsburg, 30.07.2014 - 021 O 4589/13   

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https://dejure.org/2014,18892
LG Augsburg, 30.07.2014 - 021 O 4589/13 (https://dejure.org/2014,18892)
LG Augsburg, Entscheidung vom 30.07.2014 - 021 O 4589/13 (https://dejure.org/2014,18892)
LG Augsburg, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 021 O 4589/13 (https://dejure.org/2014,18892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Zum Schadensersatz nach negativer Produktbewertung bei Amazon

  • online-und-recht.de

    Werturteile in einem Online-Shop begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz des Shop-Betreibers

  • anwaltsbuero47.de (Kurzinformation und Volltext)

    Klage im "Fliegengitterfall” abgewiesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kundenbewertungen - ein Spiel mit dem Feuer?

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen negativer Amazon-Bewertung gibt es nur, wenn der Händler eine unberechtigte Kritik nachweisen kann

  • heise.de (Pressebericht, 31.07.2014)

    Amazon-Kunde muss nicht für schlechte Bewertung zahlen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kunde haftet nicht wegen negativer Bewertung - 70.000 Euro Streitwert wegen eines Fliegengitters

  • augsburger-allgemeine.de (Pressebericht, 30.07.2014)

    Fliegengitter-Prozess: Kein Schadenersatz für Bewertung

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Amazon-Marketplace: 40.000 Euro Schadensersatz wegen schlechter Bewertung?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz nach negativer Produktbewertung bei Amazon

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Amazon-Kunde muss für Folgen einer berechtigten Negativbewertung nicht aufkommen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal - Vorsicht mit unrichtigen Behauptungen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für negative Bewertung auf Amazon

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Online-Bewertungen im Internet - Segen oder Fluch?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Online-Bewertung muss nicht gelöscht werden, wenn sie keine unwahren Behauptungen oder Schmähkritik enthält

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassen wegen negativer Online-Bewertung setzt Beweis der Unwahrheit der in Bewertung enthaltenen Behauptungen voraus - Verlagerung der Beweislast auf Käufer bei ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 821 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Augsburg, 30.07.2014 - 21 O 4589/13
    Die von der Klagepartei zitierten Entscheidungen wie etwa BVerfG vom 25.10.2005, Az. 1 BvR 1696/98 oder BGHZ 132, 13 betreffen völlig anders gelagerte Sachverhalte.
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Augsburg, 30.07.2014 - 21 O 4589/13
    Die von der Klagepartei zitierten Entscheidungen wie etwa BVerfG vom 25.10.2005, Az. 1 BvR 1696/98 oder BGHZ 132, 13 betreffen völlig anders gelagerte Sachverhalte.
  • OLG München, 12.02.2015 - 27 U 3365/14

    Kein Schadensersatz wegen Kündigung eines Online-Shops bei schlechter Bewertung

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Augsburg vom 30.07.2014, Az.: 021 O 4589/13, wird durch einstimmigen Beschluss des Senats gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordern.

    Der Beklagte wird unter Abänderung des am 30.07.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Augsburg, Az.: 021 O 4589/13, verurteilt,.

    unter Abänderung des am 30.07.2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Augsburg, Az.: 021 O 4589/13, wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen weiteren materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der dem Kläger aufgrund der falschen Tatsachenbehauptungen und damit in Verbindung stehenden negativen Äußerungen über den Kläger und seine Verkaufstätigkeit in der Produktbewertung des Produktes WIP Insektenschutzfenster auf der Verkaufsplattform Amazon noch entstehen wird.

  • OLG München, 13.11.2014 - 27 U 3365/14

    Berufungsbeklagter, Sach- und Rechtslage, Klägers, Beweislast, Meinungsfreiheit,

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts Augsburg vom 30.07.2014, Az. 021 O 4589/13, durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, die Fortbildung des Rechts und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordern und auch eine mündliche Verhandlung nicht geboten.
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