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   LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17   

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LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17 (https://dejure.org/2021,36071)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.07.2021 - 21 O 510/17 (https://dejure.org/2021,36071)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Juli 2021 - 21 O 510/17 (https://dejure.org/2021,36071)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17
    Durch nachträgliche Angaben, deren Wahrheitsgehalt oft nicht überprüft werden kann, ist die Aufklärung nicht zuverlässig gewährleistet (BGH, Urteil vom 01. Dezember 1999 - IV ZR 71/99 -, Rn. 13, juris).

    Dass er mit dieser Pflichtverletzung nämlich den Leistungsanspruch 51017 -6- gegen seinen Versicherer gefährden kann, drängt sich ihm schon deshalb auf, weil der Kraftfahrer weiß, dass sein Versicherer bei einem Schadensfall stets ein Interesse an der vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs und der Unfallursachen hat, das er mit dem Verlassen des Unfallorts nachhaltig beeinträchtigt (BGH, Urteil vom 01. Dezember 1999 - IV ZR 71/99 -, Rn. 9, juris).

  • OLG München, 25.06.1999 - 10 U 5636/98
    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17
    Daher stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort auch im Verhältnis zum Kaskoversicherer eine Obliegenheitsverletzung dar (OLG München, Urteil vom 25. Juni 1999 - 10 U 5636/98 -, Rn. 3 ff., juris).
  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17
    Die Rechtsprechung, wonach es ausreicht, am nächsten Morgen den Geschädigten oder die Polizei zu informieren, setzt voraus, dass sich der Versicherungsnehmer berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt, woran es hier fehlt (s.o.; vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - IV ZR 97/11 -, Rn. 18, juris), weshalb der spätere Ablauf und die Behauptungen des Klägers, er habe Polizeidienststellen informiert, dahinstehen können.
  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17
    Arglist ist jedoch nicht schon bei jedem unerlaubten Entfernen vom Unfallort gegeben (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 10. Februar 2016 - 5 U 75/14, Juris).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17
    Hätte der Kläger stattdessen die Unfallstelle nicht verlassen und dort gewartet, bis kurz darauf die Polizeibeamten am Unfallort eintrafen, wäre seine mögliche Alkohol- oder Drogenbeeinflussung objektiv überprüfbar gewesen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 7 U . ZT, 121/14 -, Rn. 59, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 02. April 2015 - 14 U 208/14 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 18.02.1970 - IV ZR 1005/68

    Verkehrsunfallflucht - Aufklärungspflicht - Aufklärungsinteresse

    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17
    Dass man nach einem solchen Unfall die Unfallstelle nicht verlassen darf, ist jedem Kraftfahrer und Versicherungsnehmer bekannt, ebenso wie auch der Umstand, dass er die Aufklärung behindert, wenn er den Unfallort verlässt (vgl. bereits BGH, Urteil vom 18. Februar 1970 - IV ZR 1005/68 --, Rn. 14 f., juris).
  • AG Rastatt, 25.09.2020 - 3 C 205/17
    Auszug aus LG Karlsruhe, 07.07.2021 - 21 O 510/17
    Im Verfahren vor dem Amtsgericht Rastatt (3 C 205/17) nahm sie den Kläger erfolgreich in Regress; das Urteil ist nach Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO (LG Baden-Baden 1 S 24/20) rechtskräftig.
  • AG Rastatt, 25.09.2020 - 3 C 205/17
    Der Beklagte reichte mit Klageschrift vom 12.12.2017 gegen die Klägerin eine Klage beim Landgericht Karlsruhe ein, Az. 21 O 510/17, mit welcher er von dieser Versicherungsleistungen bezüglich der aus dem streitgegenständlichen Unfall entstandenen Schäden der geschädigten Wohnungseigentümer, sowie die ihm entstandenen Schäden begehrt.

    Die Akten des Amtsgerichts Rastatt, Az. 9 Cs 207 Js 6633/13 sowie des Landgerichts Karlsruhe, Az. 21 O 510/17 wurden beigezogen.

    Das zwischen den Parteien bestehende Parallelverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe, Az. 21 O 510/17, wurde erst anschließend, mit Zustellung der Klageschrift bei der hiesigen Klägerin (§ 253 Abs. 1 ZPO), mithin am 17.01.2018 rechtshängig.

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2022 - 12 U 267/21

    Ansprüche aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen eines Unfallereignisses

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 30.07.2021, Az. 21 O 510/17, wird zurückgewiesen.
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