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   LG München I, 13.05.2009 - 21 O 618/09   

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https://dejure.org/2009,10350
LG München I, 13.05.2009 - 21 O 618/09 (https://dejure.org/2009,10350)
LG München I, Entscheidung vom 13.05.2009 - 21 O 618/09 (https://dejure.org/2009,10350)
LG München I, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 21 O 618/09 (https://dejure.org/2009,10350)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 51, 62, 14, 39 UrhG

  • openjur.de

    Urheberrechtsverstoß: Abdruck zweier Zeilen eines Gedichts im Vorsatz eines Begleitbands zu einer Ausstellung

  • JurPC

    Zum Umfang des Zitatrechts nach § 51 UrhG

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässiges Kleinzitat eines Gedichts

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Abdruck von zwei Zeilen aus langem Gedicht als Kleinzitat zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wiedergabe von zwei Zeilen aus langem Gedicht nicht urheberrechtswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abdruck von Kleinzitaten kann urheberrechtlich unbedenklich sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 390 (Ls.)
  • ZUM 2009, 678
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 14.10.1998 - 21 S 3130/98
    Auszug aus LG München I, 13.05.2009 - 21 O 618/09
    Ob der streitgegenständliche Vers die notwendige urheberrechtliche Schöpfungshöhe i.S.v. § 2 Abs. 2 UrhG erreicht (wozu die Kammer tendiert und wie sie es - in anderer Besetzung - im Verfahren 21 S 3130/98 in ihrem Urteil vom 14.10.1998, veröffentlicht in NJW 1999, 1978, angenommen hat), braucht vorliegend nicht entschieden zu werden; jedenfalls sind bei Annahme der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit die Zitate im Begleitband und auf den Faltprospekten durch das Zitatrecht gem. § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG gedeckt, ohne dass die Beklagten gegen das Änderungsverbot i.S.v. §§ 62, 39 UrhG bzw. das Entstellungsverbot i.S.v. § 14 UrhG verstoßen hätten.
  • KG, 21.12.2001 - 5 U 191/01

    Zulässigkeit nicht genehmigter Zitate aus einem Sprachwerk in einem anderen

    Auszug aus LG München I, 13.05.2009 - 21 O 618/09
    Zitatzweck i.S.v. § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG kann daher bei Sprachwerken auch die Verwendung als vorangestellte Devise und Motto sein (vgl. KG GRUR-RR 2002, 313, 315 - Das Leben, dieser Augenblick ; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 51 Rn. 15).
  • BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvR 825/98

    Germania 3

    Auszug aus LG München I, 13.05.2009 - 21 O 618/09
    Auch sog. "Kleinzitate" i.S.v. § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG, durch die lediglich "Stellen eines Werks" - also (kleine) Ausschnitte - in einem selbstständigen Sprachwerk aufgeführt werden, müssen einem Zitatzweck dienen, wobei für letzteren nicht nur die Erläuterung des Inhalts des zitierenden Werkes (vgl. § 51 Satz 2 Nr. 1 UrhG) in Betracht kommt, sondern - aufgrund der durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gebotenen kunstspezifischen Betrachtung - auch die Gestaltung der eigenen künstlerischen Aussage des Zitierenden, z.B. wenn sich die Zitate funktional in die künstlerische Gestaltung und Intention des zitierenden Werkes einfügen und als integraler Bestandteil einer eigenständigen künstlerischen Aussage erscheinen (vgl. BVerfG GRUR 2001, 149, 151 - Germania 3 ).
  • OLG München, 17.09.2009 - 29 U 3271/09

    Schranken des Urheberrechts: Verwendung eines Sprachwerks als Motto

    Auf dieses Urteil, dass in juris und in ZUM 2009, 678 veröffentlicht ist, wird einschließlich der darin getroffenen tatsächlichen Feststellungen Bezug genommen.
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