Rechtsprechung
   AG Herne, 24.11.2011 - 21 OWi - 64 Js 891/11 - 264/11, 21 OWi 264/11, 21 OWi 64 Js 891/11-264/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,50417
AG Herne, 24.11.2011 - 21 OWi - 64 Js 891/11 - 264/11, 21 OWi 264/11, 21 OWi 64 Js 891/11-264/11 (https://dejure.org/2011,50417)
AG Herne, Entscheidung vom 24.11.2011 - 21 OWi - 64 Js 891/11 - 264/11, 21 OWi 264/11, 21 OWi 64 Js 891/11-264/11 (https://dejure.org/2011,50417)
AG Herne, Entscheidung vom 24. November 2011 - 21 OWi - 64 Js 891/11 - 264/11, 21 OWi 264/11, 21 OWi 64 Js 891/11-264/11 (https://dejure.org/2011,50417)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Handybenutzung durch einen Fahrlehrer bei einer Ausbildungsfahrt

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung des Fahrlehrers als "Führer" eines Kraftfahrzeugs i.S.d. Straßenverkehrsgesetzes bei einer über die bloße Überwachung der Fahrt hinausgehenden Einwirkung auf den Fahrschüler

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrlehrer: telefonieren während Übungsfahrt verboten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mobilfunktelefonverstoß Fahrlehrer bei Übungsfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 2 Abs. 15 S. 2; StVO § 23 Abs. 1a
    Qualifizierung des Fahrlehrers als "Führer" eines Kraftfahrzeugs i.S.d. Straßenverkehrsgesetzes bei einer über die bloße Überwachung der Fahrt hinausgehenden Einwirkung auf den Fahrschüler

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Fahrlehrer und sein Mobiltelefon

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Darf der Fahrleher als Beifahrer mit dem Handy telefonieren?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 19.12.2005 - 3 Ss 588/05

    Trunkenheit; Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus AG Herne, 24.11.2011 - 21 OWi 264/11
    Bei einem Fahrlehrer sind diese Voraussetzungen nur dann erfüllt, wenn sein Einwirken auf den Fahrschüler über die bloße Überwachung der Fahrt hinausgeht, vergleiche auch OLG Dresden in NJW 2006 Seite 1013.
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