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   LG Krefeld, 13.07.2010 - 21 Qs 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Qs 190/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18070
LG Krefeld, 13.07.2010 - 21 Qs 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Qs 190/10 (https://dejure.org/2010,18070)
LG Krefeld, Entscheidung vom 13.07.2010 - 21 Qs 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Qs 190/10 (https://dejure.org/2010,18070)
LG Krefeld, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 21 Qs 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Qs 190/10 (https://dejure.org/2010,18070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswechselung des Pflichtverteidigers bei Anhaltspunkten für ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu dem bestellten Pflichtverteidiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswechselung des Pflichtverteidigers bei Anhaltspunkten für ein fehlendes Vertrauensverhältnis zu dem bestellten Pflichtverteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafverteidigung-hamburg.com (Kurzinformation)

    Das Dunkel der Pflichtverteidigerbestellung bei Vollstreckung von U-Haft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist die Auswechslung eines Pflichtverteidigers möglich?

Verfahrensgang

  • AG Krefeld - 23 Gs 1260/10
  • LG Krefeld, 13.07.2010 - 21 Qs 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Qs 190/10

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 591
  • StV 2011, 274
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 07.10.2005 - 2 Ws 469/05

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus LG Krefeld, 13.07.2010 - 21 Qs 190/10
    Hieraus ergäbe sich grundsätzlich, dass eine Auswechselung des Pflichtverteidigers nur dann erfolgen kann, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es am Vertrauensverhältnis zu dem bestellten Pflichtverteidiger fehlt (OLG Köln, NJW 2006, 389; Heghmanns, in: Heghmanns / Scheffler, Handbuch zum Strafverfahren, 2008, Kap. VI, Rn. 82).
  • OLG Koblenz, 02.02.2011 - 2 Ws 50/11

    Pflichtverteidigung: Erforderlichkeit der Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl

    Ein derartiges Ergebnis würde nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprechen, der durch die Schaffung des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO die Rechtsstellung des Beschuldigten - insbesondere unter dem Gesichtspunkt seiner Verteidigung - gerade stärken wollte (vgl. LG Krefeld, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 21 Qs 8 Js 353/10 - 190/10, 21 Qs 190/10 - juris.de).
  • OLG Dresden, 04.04.2012 - 1 Ws 66/12

    Anspruch auf ein faires Verfahren im Fall der Beiordnung eines

    Das Gebot der "Unverzüglichkeit" im Sinne des § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO ist nicht gleichbedeutend mit "zeitgleich" mit dem Erlass des Haftbefehls, sondern bedeutet - wie auch sonst im Recht (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB ) - "ohne schuldhaftes Zögern" (LG Krefeld, StV 2011, 274 f.).
  • LG Stendal, 15.04.2015 - 501 Qs 19/15

    Pflichtverteidigerbestellung: Unverzüglichkeit der Bestellung nach Verkündung

    Jedenfalls dann, wenn er -wie hier- binnen kurzer Frist einen Verteidiger seines Vertrauens benennt und die Entpflichtung des bestellten Pflichtverteidigers beantragt, ist ein Pflichtverteidigerwechsel auch ohne Darlegung wichtiger Anhaltspunkte, die für eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu dem vom Gericht bestellten Verteidiger sprechen, begründet (LG Krefeld, Beschluss vom 13. Juli 2010 -21 Qs 8 Js 353/10-190/10, 21 Qs 190/10-, juris; LG Bochum, Beschluss vom 01. Dezember 2010 -II-21 KLs-36 Js 370/10-25/10, 21 KLs-36 Js 370/10-25/10-, juris; KG, Beschluss vom 30. April 2012 -4 Ws 40/12, NStZ-RR 2012, 351; OLG Dresden, Beschluss vom 04. April 2012 -1 Ws 66/12, NStZ-RR 2012, 213).
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