Rechtsprechung
LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15
Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen …
Auszug aus LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21
Die im Einzelnen hinterzogenen Beträge liegen jeweils unterhalb der Wertgrenze von 50.000,00 EUR, die die Rechtsprechung für eine Steuerhinterziehung großen Ausmaßes i.S.d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO zieht (BGH, Urteil vom 27.10.2015 ‒ 1 StR 373/15 = NStZ 2016, 288 [289 f.]). - KG, 02.12.1996 - 1 Ss 285/96
Auszug aus LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21
In Bezug auf eine drohende Einziehung hat das Kammergericht entschieden, dass der Antrag auf Einziehung wertvoller Gegenstände die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gebieten kann (KG, Beschluss vom 02.12.1996 ‒ 1 Ss 285/96). - BGH, 17.11.1994 - 4 StR 492/94
Geldstrafe - Gesamtgeldstrafe - Einzelgeldstrafe - Festsetzung
Auszug aus LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21
Die im Falle des Schuldspruches vom Strafgericht zu bildende Gesamtstrafe ist mithin höchstwahrscheinlich eine Geldstrafe, da das Gericht aus einzelnen Geldstrafen nicht eine Gesamtfreiheitsstrafe bilden darf (BGH, Urteil vom 17.11.1994 ‒ 4 StR 492/94 = NStZ 1995, 178).
Rechtsprechung
LG Potsdam, 10.06.2021 - 21 Qs 28/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Bestellungsvoraussetzungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08
Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die …
Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2021 - 21 Qs 28/21
Zwar soll eine rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers, die nach früherer Rechtslage unzulässig und unwirksam war (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 348;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 142 Rn. 19 m.w.N.), nach der Neukonzeption der §§ 140 ff. StPO (Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019) zulässig sein, wenn trotz Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 140, 141 StPO über den Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung nicht entschieden oder wenn der Antrag ohne Begründung abgelehnt wurde (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 142 Rn. 20).