Weitere Entscheidung unten: LG Potsdam, 10.06.2021

Rechtsprechung
   LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5751
LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21 (https://dejure.org/2021,5751)
LG Aurich, Entscheidung vom 05.02.2021 - 21 Qs 28/21 (https://dejure.org/2021,5751)
LG Aurich, Entscheidung vom 05. Februar 2021 - 21 Qs 28/21 (https://dejure.org/2021,5751)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,5751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    § 140 Abs. 2 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.2015 - 1 StR 373/15

    Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall (Steuerverkürzung im großen

    Auszug aus LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21
    Die im Einzelnen hinterzogenen Beträge liegen jeweils unterhalb der Wertgrenze von 50.000,00 EUR, die die Rechtsprechung für eine Steuerhinterziehung großen Ausmaßes i.S.d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO zieht (BGH, Urteil vom 27.10.2015 ‒ 1 StR 373/15 = NStZ 2016, 288 [289 f.]).
  • KG, 02.12.1996 - 1 Ss 285/96
    Auszug aus LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21
    In Bezug auf eine drohende Einziehung hat das Kammergericht entschieden, dass der Antrag auf Einziehung wertvoller Gegenstände die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gebieten kann (KG, Beschluss vom 02.12.1996 ‒ 1 Ss 285/96).
  • BGH, 17.11.1994 - 4 StR 492/94

    Geldstrafe - Gesamtgeldstrafe - Einzelgeldstrafe - Festsetzung

    Auszug aus LG Aurich, 05.02.2021 - 21 Qs 28/21
    Die im Falle des Schuldspruches vom Strafgericht zu bildende Gesamtstrafe ist mithin höchstwahrscheinlich eine Geldstrafe, da das Gericht aus einzelnen Geldstrafen nicht eine Gesamtfreiheitsstrafe bilden darf (BGH, Urteil vom 17.11.1994 ‒ 4 StR 492/94 = NStZ 1995, 178).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 10.06.2021 - 21 Qs 28/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21956
LG Potsdam, 10.06.2021 - 21 Qs 28/21 (https://dejure.org/2021,21956)
LG Potsdam, Entscheidung vom 10.06.2021 - 21 Qs 28/21 (https://dejure.org/2021,21956)
LG Potsdam, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 21 Qs 28/21 (https://dejure.org/2021,21956)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21956) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Bestellungsvoraussetzungen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.2009 - 1 StR 344/08

    Antrag auf nachträgliche Bestellung eines Verteidigers für die

    Auszug aus LG Potsdam, 10.06.2021 - 21 Qs 28/21
    Zwar soll eine rückwirkende Bestellung eines Pflichtverteidigers, die nach früherer Rechtslage unzulässig und unwirksam war (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 348; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 142 Rn. 19 m.w.N.), nach der Neukonzeption der §§ 140 ff. StPO (Gesetz zur Neuregelung der notwendigen Verteidigung vom 10. Dezember 2019) zulässig sein, wenn trotz Vorliegens der Voraussetzungen der §§ 140, 141 StPO über den Antrag auf Pflichtverteidigerbestellung nicht entschieden oder wenn der Antrag ohne Begründung abgelehnt wurde (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 142 Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht