Rechtsprechung
   LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs - 12 Js 1482/09 - 224/09, 21 Qs 224/09, 21 Qs 12 Js 1482/09-224/09   

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https://dejure.org/2009,20051
LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs - 12 Js 1482/09 - 224/09, 21 Qs 224/09, 21 Qs 12 Js 1482/09-224/09 (https://dejure.org/2009,20051)
LG Krefeld, Entscheidung vom 04.11.2009 - 21 Qs - 12 Js 1482/09 - 224/09, 21 Qs 224/09, 21 Qs 12 Js 1482/09-224/09 (https://dejure.org/2009,20051)
LG Krefeld, Entscheidung vom 04. November 2009 - 21 Qs - 12 Js 1482/09 - 224/09, 21 Qs 224/09, 21 Qs 12 Js 1482/09-224/09 (https://dejure.org/2009,20051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • verkehrslexikon.de

    Vorliegen eines Verwertungsverbots einer ohne Richteranordnung entnommenen Blutprobe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahme vom Richtervorbehalt bei der Anordnung einer Blutprobenentnahme; Definition "Gefahr im Verzug"; Sicherung der Erreichbarkeit des Richters durch die Errichtung eines Eildienstes und Notdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Krefeld - 23 Gs 2189/09
  • LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs - 12 Js 1482/09 - 224/09, 21 Qs 224/09, 21 Qs 12 Js 1482/09-224/09

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 307
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs 224/09
    Dies gilt jedoch nicht schrankenlos, sondern in erster Linie für die Tageszeit außerhalb der üblichen Dienstzeiten (BVerfG, NJW 2004, 1442).

    Insbesondere muss zur Nachtzeit i.S.d. § 104 Abs. 3 StPO nicht ohne weiteres ein richterlicher Eil- und Notdienst eingerichtet werden (BVerfG, NJW 2004, 1442), sondern lediglich dann, wenn ein praktischer Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht.

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs 224/09
    Die rechtswidrige Beweiserhebung führt im vorliegenden Fall auch - entsprechend den Grundsätzen, die das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 12.03.2009 (3 Ss 31/09) aufgezeigt hat (vgl. auch Dencker, DAR 2009, 257, 259 ff.) - zu einem Beweisverwertungsverbot, da nach dem Akteninhalt (Bl. 3 d.A.) offenbar keiner der anwesenden Polizeibeamten sich zur Frage der Anordnungsvoraussetzung der Gefahr im Verzug Gedanken gemacht hat, sondern die Anordnung ohne vorheriges Bemühen um die Einschaltung des vorhandenen richterlichen Eildienstes getroffen wurde.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs 224/09
    Zwar muss nach der Rechtsprechung - insbesondere des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 103, 142) - die Erreichbarkeit des Richters gegebenenfalls durch die Errichtung eines Eil- und Notdienstes gesichert werden.
  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs 224/09
    Je weiter sich die Atemalkoholwerte aber von den Grenzwerten zur Abgrenzung einer Ordnungswidrigkeit von einer Straftat bzw. zur absoluten Fahruntüchtigkeit entfernen, desto weniger ist eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch zeitliche Verzögerungen anzunehmen (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW 2009, 242 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff.; Brandenburgisches OLG, 1 Ss 15/09 vom 25.03.2009 - zitiert nach juris -).
  • LG Gera, 17.01.1996 - 4 Qs 5/96

    Atemalkoholergebnis und zusätzlich Flucht aus dem Krankenhaus vor der

    Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs 224/09
    Auch angesichts des fehlenden vollen Beweiswertes eines Atemalkoholtestergebnisses stellt dies jedenfalls bei Hinzutreten weiterer aussagekräftiger Indizien, die sich im konkreten Fall als Folge des Alkoholgenusses ausweisen, ein geeignetes Beweisanzeichen für die alkoholbedingte Fahrunsicherheit eines Kraftfahrers dar (LG Gera, Beschluss v. 17.01.1996, Az.: 4 Qs 5/96; Jagow/Burmann/Heß, StraßenverkehrsR, 20. Aufl. 2008, § 316, Rdnr. 19/20).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2009 - 1 Ss 15/09

    Blutentnahme: Beweisverwertungsverbot bei Missachtung der richterlichen

    Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs 224/09
    Je weiter sich die Atemalkoholwerte aber von den Grenzwerten zur Abgrenzung einer Ordnungswidrigkeit von einer Straftat bzw. zur absoluten Fahruntüchtigkeit entfernen, desto weniger ist eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch zeitliche Verzögerungen anzunehmen (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW 2009, 242 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff.; Brandenburgisches OLG, 1 Ss 15/09 vom 25.03.2009 - zitiert nach juris -).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs 224/09
    Je weiter sich die Atemalkoholwerte aber von den Grenzwerten zur Abgrenzung einer Ordnungswidrigkeit von einer Straftat bzw. zur absoluten Fahruntüchtigkeit entfernen, desto weniger ist eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch zeitliche Verzögerungen anzunehmen (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW 2009, 242 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff.; Brandenburgisches OLG, 1 Ss 15/09 vom 25.03.2009 - zitiert nach juris -).
  • LG Krefeld, 10.09.2009 - 21 Qs 171/09

    Befugnis eines Polizeibeamten zur Anordnung einer Blutprobeentnahme aufgrund des

    Auszug aus LG Krefeld, 04.11.2009 - 21 Qs 224/09
    Gefahr im Verzug liegt dann vor, wenn aufgrund der Verzögerung, die durch die Einschaltung des Richters zu besorgen wäre, eine Vereitelung oder wesentliche Erschwerung des Beweiserfolges zu befürchten ist (vgl. Beschluss der Kammer v. 10.09.2009, Az.: 21 Qs-16 Js 928/09-171/09).
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