Rechtsprechung
   LG Dortmund, 20.12.1995 - 21 S 171/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5680
LG Dortmund, 20.12.1995 - 21 S 171/95 (https://dejure.org/1995,5680)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20.12.1995 - 21 S 171/95 (https://dejure.org/1995,5680)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 21 S 171/95 (https://dejure.org/1995,5680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,5680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 775
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 2468/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Aber selbst wenn der - vom Senat nicht geteilten - Auffassung zu folgen wäre, dass der Vorrang des Erben nach § 1968 BGB bereits dann nicht zum Tragen kommt, wenn dieser Anspruch wirtschaftlich wertlos ist und insoweit bereits die bloße Möglichkeit ausreichen würde, die Haftung gemäß den §§ 1975 ff. BGB auf den Nachlass zu beschränken (so Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2000 - 22 A 3975/99 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Januar 2005 - 12 A 11605/04 - ; ferner Brudermüller in Palandt, BGB, 75. Auflage, § 1615 Rdnr. 2; Born in Münchener Kommentar, BGB, 6. Auflage, § 1615 Rdnr. 7 , Urteil vom 20. Dezember 1995 - 21 S 171/95 - NJW-RR 1996, 775, das allerdings den Fiskus als Erben betraf>; zum Fiskus als Erben ferner BSGE 104, 219 = SozR 4-1300 § 74 Nr. 1 in einem obiter dictum), könnte die Klägerin hieraus vorliegend einen Kostenübernahmeanspruch nach § 74 SGB XII noch nicht herleiten.
  • FG Niedersachsen, 27.06.2012 - 9 K 10295/11

    Aufwendungen für die Beerdigung eines geschiedenen Ehegatten als

    Nachdem die Erben das Erbe jedoch ausgeschlagen hatten und die anfallenden Kosten den Nachlass offensichtlich nicht aufgebracht werden konnten, haftete der Kläger aus der selbständigen Anspruchsgrundlage des § 1615 Abs. 2 BGB für die Beerdigungskosten (vgl. Urteil des Landgerichts Dortmund vom 20.12.1995 21 S 171/95, NJW-RR 1996, 775).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht