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   LG Düsseldorf, 06.03.2014 - 21 S 187/12 U.   

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https://dejure.org/2014,6416
LG Düsseldorf, 06.03.2014 - 21 S 187/12 U. (https://dejure.org/2014,6416)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2014 - 21 S 187/12 U. (https://dejure.org/2014,6416)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2014 - 21 S 187/12 U. (https://dejure.org/2014,6416)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer Liquidation durch Dritte i.R.e. stationären oder teilstationären Krankenhausbehandlung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Abrechnung wahlärztlicher Leistungen durch Konsiliarärzte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Würzburg, 22.05.2012 - 42 S 409/12

    Arztvertrag: Zulässigkeit der Privatliquidation durch einen nicht am Krankenhaus

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.03.2014 - 21 S 187/12
    Vielmehr bestimmt der von dem Gesetzgeber bewusst eng gefasste § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG abschließend, auf welche gesondert abrechnungsfähigen Personen sich eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen im Rahmen der stationären oder teilstationären Behandlung erstreckt (vgl. auch LG Kiel v. 31.05.2013, 1 S 75/12; a.A. LG Würzburg v. 22.05.2012, 42 S 409/12).
  • LG Kiel, 31.05.2013 - 1 S 75/12

    Berechtigung zur gesonderten Abrechnung der ärztlichen Wahlleistungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.03.2014 - 21 S 187/12
    Vielmehr bestimmt der von dem Gesetzgeber bewusst eng gefasste § 17 Abs. 3 Satz 1 KHEntgG abschließend, auf welche gesondert abrechnungsfähigen Personen sich eine Vereinbarung über wahlärztliche Leistungen im Rahmen der stationären oder teilstationären Behandlung erstreckt (vgl. auch LG Kiel v. 31.05.2013, 1 S 75/12; a.A. LG Würzburg v. 22.05.2012, 42 S 409/12).
  • LG Regensburg, 05.08.2014 - 2 S 42/14

    Honorarärzte dürfen in Kliniken nur ergänzende Funktionen erfüllen

    $ /14 -Seite 5 - 17 Abs. 3 KHEntgG beschränkt daher das zivilrechtliche Prinzip der Privatautonomie und entfaltet "den Charakter eines Verbotsgesetzes (so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014, Az. 21 S 187/12, vorgelegt als Anlage B 18).
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