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   LG Bielefeld, 10.07.2013 - 21 S 202/12   

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https://dejure.org/2013,24809
LG Bielefeld, 10.07.2013 - 21 S 202/12 (https://dejure.org/2013,24809)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 10.07.2013 - 21 S 202/12 (https://dejure.org/2013,24809)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 10. Juli 2013 - 21 S 202/12 (https://dejure.org/2013,24809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Pfändungsschutz für das nicht verbrauchte Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto nach Ablauf des zweiten Monats

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Pfändungsschutz für das nicht verbrauchte Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto nach Ablauf des zweiten Monats

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.2011 - VII ZB 64/10

    Pfändungsschutzkonto: Anforderungen an die gerichtliche Festsetzung des

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2013 - 21 S 202/12
    Er wird auf einen weiteren (damit dritten) Kalendermonat nicht übertragen ( Stöber in: Zöller, 29. Aufl., § 850k Rn. 5; vgl. auch BGH NJW 2012, 79 ff a.E.).
  • LG Essen, 21.06.2012 - 10 S 33/12

    Hinzuzählung eines vom pfändungsfreien Guthaben eines Pfändungsschutzkontos nicht

    Auszug aus LG Bielefeld, 10.07.2013 - 21 S 202/12
    Auch hätte eine weitere pfändungsgeschützte Übertragung angesparten Guthabens den dem berechtigten Pfändungsgläubigerinteresse zuwiderlaufenden Effekt, dass ein Schuldner, der stets mit weniger als dem ihm monatlich zur Verfügung gestellten Regelguthaben auskommt, ein das monatliche Existenzminimum weit übersteigendes Vermögen ansammeln könnte und der Gläubiger mit seiner Forderung auf Dauer ausfiele (vgl. LG Essen, Urteil vom, 21.06.2012, Az.: 10 S 33/12).
  • BGH, 20.09.2022 - XI ZR 5/21

    Pfändungsschutzkonto: Anwendbarkeit der Auszahlungssperre bei noch nicht

    Nach der Gegenansicht gilt die Auszahlungssperre des § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO aF nur für Gutschriften, die ein oberhalb des Freibetrags für den laufenden Monat liegendes Guthaben begründen und dieses Guthaben deshalb ohne den Schutz des § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO aF tatsächlich ganz oder teilweise von der Pfändung erfasst würde (LG Bielefeld, Urteile vom 10. Juli 2013 - 21 S 202/12, juris Rn. 5 ff. und vom 3. Juli 2018 - 20 S 14/17, juris Rn. 12 ff.; Homann, ZVI 2012, 37, 46; ders., ZVI 2015, 242, 245; Saager, ZVI 2015, 317, 320, 322; Sudergat, WuB 2015, 178, 180; ders., EWiR 2018, 1, 2; ebenso die Beispielsberechnungen von Weiß, Das Pfändungsschutzkonto de lege lata et ferenda, S. 191 ff.).
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