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   LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07   

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LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07 (https://dejure.org/2008,18334)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 13.02.2008 - 21 S 207/07 (https://dejure.org/2008,18334)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 21 S 207/07 (https://dejure.org/2008,18334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietwagenkosten i.R.d. "Normaltarifs" als ersatzfähiger Herstellungsaufwand; Schwacke-Automietpreisspiegel als geeignete Grundlage der Schätzung des ersatzfähigen Mietpreises; Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifs aufgrund unfallspezifischer Kostenfaktoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07
    Dies bedeutet, dass er von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt - nicht nur für Unfallgeschädigte - erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs grundsätzlich nur den geringeren Mietpreis ersetzt verlangen kann (zuletzt: BGH NJW 2007, 3782, 3782).

    Entsprechend stellt dieses - auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 3782; NJW 2007, 1449) - eine geeignete Grundlage für die Schätzung des "Normaltarifs" dar.

    Selbst wenn das Mietwagenunternehmen Fahrzeuge lediglich zu ihrem Einheitstarif vermieten würde, wäre einem Geschädigten im Verhältnis zum Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer allein aus diesem Grunde noch kein Aufschlag auf den "Normaltarif" im Hinblick auf die Besonderheiten der Unfallsituation und des Unfallersatzgeschäfts zu versagen (vgl. hierzu auch BGH NJW 2007, 3782).

    Auch wenn der Autovermieter nicht zwischen "Unfallersatztarif" und "Normaltarif" unterscheidet, sondern einen einheitlichen Tarif anbietet, der weit über dem Durchschnitt der auf dem örtlichen Markt erhältlichen "Normaltarife" liegt, ist daher zu prüfen, ob unfallbedingte Mehrleistungen des Vermieters oder sonstige mit der Unfallsituation verbundene besondere Umstände diese Erhöhung rechtfertigen (BGH NJW 2007, 3782, m.w.N.).

    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2005, 1043; NJW 2005, 1726).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein über den "Normaltarif" hinausgehender Anspruch dann nicht gegeben, wenn einem Geschädigten ein solcher, günstigerer Tarif in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich war, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2007, 2758).

    Diesbezüglich hat der Geschädigte darzulegen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (BGH NJW 2007, 3782, 3783).

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 36/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten; Erstattung eines Unfallersatztarifs bei

    Auszug aus LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07
    Die insoweit maßgeblichen Umstände muss der Geschädigte vortragen, da ihn diesbezüglich eine sekundäre Darlegungslast trifft (BGH NJW 2007, 1676, 1677).

    Dabei ist es dem Geschädigten grundsätzlich zuzumuten, die im Zusammenhang mit der Instandsetzung anfallenden Kosten ohne Rückgriff auf einen Bankkredit aus eigenen Mitteln vorzustrecken, wenn dies ohne besondere Einschränkung der gewohnten Lebensführung möglich ist (BGH NJW 2007, 1676, 1677).

  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07
    Die von der Fa. Schwacke erstellte Mietpreisliste 2003 ist vom Bundesgerichtshof ausdrücklich als geeignete Schätzungsgrundlage anerkannt worden (vgl. BGH NJW 2007, 1449; NJW 2007, 1124; NJW 2006, 2693).

    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass an einem normalen Werktag (29.05.2006: Montag) in einer mittleren Universitätsstadt (wie Bielefeld) günstigere Angebote anderer Autovermieter ohne größere Schwierigkeiten zur Verfügung stehen (vgl. BGH NJW 2007, 1124, 1125), was sich bereits aus dem von der Kammer herangezogenen "Schwacke-Automietpreisspiegel 2006" und der dort für den Raum Bielefeld ausgewiesenen Anzahl von Nennungen ergibt.

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07
    Dabei kann zwar grundsätzlich im Hinblick auf die Besonderheiten der Unfallsituation und des Unfallersatzgeschäfts ein Aufschlag auf den Normaltarif gerechtfertigt sein (statt aller: BGH NJW 2007, 2758), der nach ständiger Rechtsprechung der Kammer mit 30% zu bemessen ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein über den "Normaltarif" hinausgehender Anspruch dann nicht gegeben, wenn einem Geschädigten ein solcher, günstigerer Tarif in der konkreten Situation ohne weiteres zugänglich war, so dass ihm eine kostengünstigere Anmietung unter dem Blickwinkel der ihm gemäß § 254 BGB obliegenden Schadensminderungspflicht zugemutet werden konnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2007, 2758).

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 105/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07
    Die von der Fa. Schwacke erstellte Mietpreisliste 2003 ist vom Bundesgerichtshof ausdrücklich als geeignete Schätzungsgrundlage anerkannt worden (vgl. BGH NJW 2007, 1449; NJW 2007, 1124; NJW 2006, 2693).

    Entsprechend stellt dieses - auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2007, 3782; NJW 2007, 1449) - eine geeignete Grundlage für die Schätzung des "Normaltarifs" dar.

  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 53/05

    Schadensersatzansprüche des Mieters eines Kfz zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07
    Ein solcher Schadensersatzanspruch, den der Bundesgerichtshof im Verhältnis der Mietvertragsparteien ausdrücklich bejaht (NJW 2007, 2759; NJW 2006, 2618), ändert nichts an der Verpflichtung des Schädigers, dem Geschädigten die objektiv erforderlichen Mietwagenkosten zu erstatten.
  • OLG Celle, 01.04.1993 - 14 U 62/92

    Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten ohne Abzug für ersparte Eigenkosten;

    Auszug aus LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07
    Die ersparten Eigenbetriebskosten werden nämlich nicht angerechnet, wenn ein unfallgeschädigter Kraftfahrer entsprechende Kosten durch Anmietung eines klassentieferen Ersatzfahrzeugs erspart (OLG Hamm, Urteil vom 25.01.1999, Az. 6 U 199/98; OLG Celle NJW-RR 1993, 1052; Münchener Kommentar-Oetker, BGB, 4. Aufl. 2003, § 249, Rn. 407).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07
    Im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger kommt es vor diesem Hintergrund nicht darauf an, ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeugs möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht zusteht, den er einer Forderung des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses entgegenhalten könnte (BGH NJW 2007, 3782; NJW 2005, 1043; NJW 2005, 1726).
  • LG Bielefeld, 12.09.2007 - 21 S 147/07

    Grundsätzlicher Ersatz des geringeren Mietpreises bei Anmietung eines

    Auszug aus LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07
    Auch begründet dies keine Mehrleistung des Vermieters, die geeignet wäre, einen derartigen Aufschlag zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung der Kammer, Urteile vom 12.09.2007, 21 S 147/07, 21 S 149/07 sowie vom 19.12.2007, 21 S 189/07).
  • LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 189/07

    Eignung des Schwacke-Automietspiegels 2006 als Schätzungsgrundlage für den Ersatz

    Auszug aus LG Bielefeld, 13.02.2008 - 21 S 207/07
    Auch begründet dies keine Mehrleistung des Vermieters, die geeignet wäre, einen derartigen Aufschlag zu rechtfertigen (ständige Rechtsprechung der Kammer, Urteile vom 12.09.2007, 21 S 147/07, 21 S 149/07 sowie vom 19.12.2007, 21 S 189/07).
  • LG Bielefeld, 12.09.2007 - 21 S 149/07

    Grundsätzlicher Anspruch eines Geschädigten gegen den Schädiger bzw. dessen

  • OLG Bremen, 25.02.2005 - 4 U 61/04

    Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung: Begriff und Zeitpunkt der Leistung

  • OLG Hamm, 14.06.1999 - 6 U 199/98

    Umfang des Schadensersatzes i.R.e. Verkehrsunfalls und Zahlung von Schmerzensgeld

  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

  • AG Gießen, 01.02.1994 - 49 C 2033/93

    Nutzungsausfall; Ausfalldauer; Überlegungsfrist; Reparaturzeitraum;

  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZR 174/05

    Ersatzfähigkeit der Kosten konkreter Ersatzbeschaffung und des konkret erzielten

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

  • BGH, 12.09.2007 - VIII ZR 194/06

    Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach Vertragsbeendigung: Bestimmung des

  • LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09

    Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob derartige Tarife der genannten Unternehmen tatsächlich günstiger sind, als die unmittelbar an den Anmietstationen dieser Vermieter angebotenen Tarife (st. Rspr. der Kammer, zuletzt: Urteil vom 13.02.2008, 21 S 207/07).

    Zum anderen ist dem Geschädigten im Regelfall eine gewisse Überlegungs- und Erkundigungsfrist zuzubilligen, während der er sich darüber klar werden kann, ob er sein Fahrzeug reparieren lässt oder sich ein neues Fahrzeug anschafft (vgl. LG Wiesbaden, Urteil vom 01.12.1994, 49 C 2033/93; Kammerurteil vom 13.02.2008, 21 S 207/07).

    Die Annahme, dass Vermieter bei längerfristigen Anmietungen überschießende, nicht mehr in Wochenpauschalen aufgehende Miettage mit dem Kurzzeittarif berechnen, erscheint der Kammer fernliegend (st. Rspr. der Kammer, zuletzt: Urteil vom 13.02.2008, 21 S 207/07)).

  • LG Bielefeld, 20.05.2010 - 21 S 46/09

    Anspruch auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten nach vollumfänglicher Befriedigung

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob derartige Tarife der genannten Unternehmen tatsächlich günstiger sind, als die unmittelbar an den Anmietstationen dieser Vermieter angebotenen Tarife (st. Rspr. der Kammer, zuletzt: Urteil vom 13.02.2008, 21 S 207/07 sowie Urteil vom 13.05.2009, 21 S 27/09).

    Die Annahme, dass Vermieter bei längerfristigen Anmietungen überschießende, nicht mehr in Wochenpauschalen aufgehende Miettage mit dem Kurzzeittarif berechnen, erscheint der Kammer fernliegend (st. Rspr. der Kammer, zuletzt: Urteil vom 13.02.2008, 21 S 207/07 sowie Urteil vom 13.05.2009, 21 S 27/09).

  • AG Rockenhausen, 11.05.2010 - 1 C 134/10
    Ob derartige "Online-Angebote " bei der Bemessung des Normaltarifes aber überhaupt zu   berücksichtigen sind, ist schon fraglich und wird in der Rechtsprechung und Literatur höchst kontrovers diskutiert (ablehnend zuletzt bspw. u. a. das LG Bielefeld, 21, Zivilkammer, Urt. v. 09. Oktober 2009, 21 S 27/09, a.a.O, unter Hinweis auf die st. Rspr. der Kammer, bspw. Urt. v. 13. Februar 2008, 21 S 207/07).
  • AG Rockenhausen, 11.05.2010 - 1 C 130/10
    Ob derartige "Online-Angebote" bei der Bemessung des Normaltarifes aber überhaupt zu berücksichtigen sind, ist schon fraglich und wird in der Rechtsprechung und Literatur höchst kontrovers diskutiert (ablehnend zuletzt bspw. u. a. das LG Bielefeld, 21. Zivilkammer, Urt. v. 09. Oktober 2009, 21 S 27/09, a.a.O. unter Hinweis auf die st. Rspr. der Kammer, bspw. Urt v. 13. Februar 2008, 21 S 207/07).
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