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   LG München I, 04.06.2014 - 21 S 25169/11   

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https://dejure.org/2014,15129
LG München I, 04.06.2014 - 21 S 25169/11 (https://dejure.org/2014,15129)
LG München I, Entscheidung vom 04.06.2014 - 21 S 25169/11 (https://dejure.org/2014,15129)
LG München I, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 21 S 25169/11 (https://dejure.org/2014,15129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unberechtigte Nutzung eines Stadtplan-Ausschnittes im Internet führt zu einem Schadensersatz von über 1.600 EUR

  • JurPC

    Zur Höhe des Schadensersatzes für die Verwendung von Kartenausschnitten im Internet

  • kanzlei.biz

    Zur Höhe des Schadensersatzes für eine unberechtigte Nutzung eines Stadtplans im Internet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 97 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    1620 EURO Schadensersatz für Verwendung eines Kartenausschnitts auf einer kommerziellen Webseite ist angemessen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unberechtigte Nutzung eines Stadtplanes 1.620,- EUR

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz iHv. 1.620,- EUR für unberechtigte Online-Nutzung eines Stadtplanes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz iHv. 1.620,- EUR für unberechtigte Online-Nutzung eines Stadtplanes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG München, 17.10.2011 - 142 C 32411/10

    Bei urheberrechtswidriger Nutzung von Kartenmaterial nur 300,00 EUR statt

    Auszug aus LG München I, 04.06.2014 - 21 S 25169/11
    Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Endurteil des Amtsgerichts München vom 17.10.2011, Az. 142 C 32411/10, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt: 1. Das Urteil des Amtsgerichts München vom 17.10.2011, Az. 142 C 32411/10, wird aufgehoben.

    Der Beklagte beantragt: 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 17.10.2011, Az. 142 C 32411/10, wird zurückgewiesen.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus LG München I, 04.06.2014 - 21 S 25169/11
    Danach hat der Verletzer dasjenige zu bezahlen, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalles als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten (BGH, 22.3.1990, I ZR 59/88 - Lizenzanalogie; Dreier/ Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 97 Rn. 61).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus LG München I, 04.06.2014 - 21 S 25169/11
    Die Höhe der danach als Schadenersatz zu zahlenden Lizenzgebühr ist vom Tatrichter nach § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach seiner freien Überzeugung zu bemessen (BGH, 26.3.2009, I ZR 44/06 - Resellervertrag).
  • LG München I, 20.10.2017 - 21 O 5904/14

    Urheberrechtliche Schadensersatzansprüche betreffend die öffentliche

    Eine solche Berechnungsweise ist auch nicht zu beanstanden, da es der Klägerin als Anbieterin am Markt insoweit freisteht, ihre Preise anhand der von ihr zur Verfügung gestellten Karten und einer bestimmten Auflösung zu berechnen, und nicht auf die tatsächliche Verwendungsgröße bei den Kunden abzustellen, gerade auch weil dies eine einfache Preisberechnung ermöglicht, ohne auf die jeweiligen technischen Spezifikationen der Kunden eingehen zu müssen (vgl. LG München I, Urteil vom 4.06.2014, Az. 21 S 25169/11).
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