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   LG Düsseldorf, 23.12.2010 - 21 S 30/10   

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https://dejure.org/2010,13396
LG Düsseldorf, 23.12.2010 - 21 S 30/10 (https://dejure.org/2010,13396)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.2010 - 21 S 30/10 (https://dejure.org/2010,13396)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - 21 S 30/10 (https://dejure.org/2010,13396)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht ein Anspruch auf fiktive Umlackierungskosten oder Umrüstungskosten bei einem Totalschaden an einem gewerblich genutzten Fahrzeug mit einer Sonderlackierung oder einer Sonderausstattung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - fiktive Abrechnung

  • captain-huk.de

    Zu den fiktiven Umbaukosten bei einem Taxi mit wirtschaftlichem Totalschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 115
    Es besteht ein Anspruch auf fiktive Umlackierungskosten oder Umrüstungskosten bei einem Totalschaden an einem gewerblich genutzten Fahrzeug mit einer Sonderlackierung oder einer Sonderausstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fiktive Abrechnung von Umrüstkosten eines Taxis - Kosten des Umbaus sind auszugleichende Vermögensnachteile

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1052
  • NZV 2011, 496
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 29.04.1994 - 1 U 260/93

    Schadensumfang bei Totalschaden eines Taxis

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.12.2010 - 21 S 30/10
    (LG Kiel, Urteil vom 17.4.2001, veröffentlicht bei BeckRS 2007, 06738; OLG Karlsruhe, NZV 1994, 393; OLG Hamm, NZV 1996, 113; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355; KG, Urteil vom 26.7.2001, AZ 12 U 1529/00 ) 3. Die Kammer schließt sich dieser zweiten Auffassung an.
  • LG Kiel, 17.04.2001 - 6 O 125/00
    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.12.2010 - 21 S 30/10
    (LG Kiel, Urteil vom 17.4.2001, veröffentlicht bei BeckRS 2007, 06738; OLG Karlsruhe, NZV 1994, 393; OLG Hamm, NZV 1996, 113; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355; KG, Urteil vom 26.7.2001, AZ 12 U 1529/00 ) 3. Die Kammer schließt sich dieser zweiten Auffassung an.
  • AG Jülich, 05.12.2005 - 4 C 375/05
    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.12.2010 - 21 S 30/10
    (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1987, 1043; AG Jülich, Urteil vom 5.12.2005, veröffentlicht in BeckRS 2009, 14169; AG Rendsburg, Schaden-Praxis 2003, 312) Der Wiederbeschaffungswert könne nicht um fiktive Umbau- oder Umlackierungskosten erhöht werden, da diese vom Begriff der Wiederbeschaffung nicht umfasst seien.
  • OLG Frankfurt, 19.02.1986 - 17 U 4/85

    Kfz-Unfall - Anspruch auf Umlackierungskosten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.12.2010 - 21 S 30/10
    (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1987, 1043; AG Jülich, Urteil vom 5.12.2005, veröffentlicht in BeckRS 2009, 14169; AG Rendsburg, Schaden-Praxis 2003, 312) Der Wiederbeschaffungswert könne nicht um fiktive Umbau- oder Umlackierungskosten erhöht werden, da diese vom Begriff der Wiederbeschaffung nicht umfasst seien.
  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 9/17

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Schadensabrechnung für ein

    Im Ergebnis sind, wenn ein Markt für die Ersatzbeschaffung eines Gebrauchtwagens mit Taxiausrüstung nicht existiert, die Umrüstung eines im Übrigen gleichwertigen Gebrauchtwagens zu einem Taxi jedoch mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, die (fiktiven) Umrüstungskosten als zusätzlicher Rechnungsposten in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts einzustellen und damit im Rahmen des Anspruchs des Geschädigten auf Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB) ersatzfähig (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1994, 393, 394; OLG Hamm, NZV 1996, 113; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355, 357; KG, Urteil vom 26. Juli 2001 - 12 U 1529/00, juris Rn. 3 ff.; Palandt/Grüneberg, aaO, § 249 Rn. 14; Freymann/Rüßmann, in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 2016, § 249 Rn. 104; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 41; Becker, SVR 2010, 130, 131; im Ergebnis auch LG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1052; a.A. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1986, 657, 658; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 23 Rn. 27; Klimke, VersR 1974, 832, 837).
  • LG Wuppertal, 15.12.2016 - 9 S 281/15

    Verkehrsunfall - fiktive Umrüstungskosten für unfallbeschädigtes Taxi

    Mit der Anschlussberufung wendet der Kläger gegen die angefochtene Entscheidung ein, ihm hätten auf der Grundlage der Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 23.12.2010, Az. 21 S 30/10, mit welchem sich das Amtsgericht nicht auseinandergesetzt habe, auch Umrüstkosten in Höhe von 1.835,08 EUR zugesprochen sowie die Beklagten zur Freistellung von weiteren, vorgerichtlichen Anwaltskosten verurteilt werden müssen.

    Das LG Düsseldorf hat mit Urteil vom 23.12.2010, 21 S 30/10 (in juris), unter Bezugnahme auf gleichlautende Entscheidungen des OLG Karlsruhe, des OLG Hamm, des OLG Düsseldorf und des KG Berlin ausgeführt, bei einem Totalschaden sei es nicht sachgerecht, mit dem Begriff der "fiktiven Umrüstkosten" zu operieren; eine Reparatur scheide nämlich von vornherein aus und könne daher auch nicht als Orientierungsmaß für den Schaden dienen; im Rahmen des § 251 BGB sei vielmehr auf das Wert- oder Summeninteresse abzustellen; zu ersetzen sei die Differenz zwischen dem Wert des Vermögens, wie er sich ohne das schädigende Ereignis darstellen würde und dem durch den Unfall tatsächlich verminderten Wert; in diesem Sinne seien auch die Umrüstkosten im Rahmen der Wiederbeschaffung auszugleichende Vermögensnachteile; da es keinen Gebrauchtwagenmarkt für gebrauchte Taxifahrzeuge gebe [...] wären die Umbaukosten auf jeden Fall zu entstanden, wenn sich die Klägerin ein entsprechendes Ersatzfahrzeug angeschafft hätte; diese Kosten seien folglich nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensrechts auszugleichen.

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