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   LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98   

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LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98 (https://dejure.org/1999,7435)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.1999 - 21 Sa 38/98 (https://dejure.org/1999,7435)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 1999 - 21 Sa 38/98 (https://dejure.org/1999,7435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Weitergewährung von Sachbezügen während der Mutterschutzfristen; Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld nach § 14 Absatz 1 Satz 2 MuSchG (Mutterschutzgesetz); Verpflichtung zur Weitergewährung von Sachbezügen in Natur; Überlassung eines Firmen-Pkws ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche Mutterschutzfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 05.05.1994 - 10 U 195/93

    Anspruch des Vermieters auf Nutzungsausfallentschädigung bei vermieteter

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98
    Die für die Berechnung eines Vermögensschadens im Rahmen des § 252 BGB anzuwendende Differenzhypothese bedarf im Fall des Gebrauchs- entzuges gewerblich genutzter Sachen in der Regel keiner Korrektur, wie sie der Große Zivilrechtssenat des Bundesgerichtshofes (BGHZ 98, 219) bei der Entwicklung der Grundsätze des abstrakten Schadensausgleiches bei Entzug privat genutzter Sachen und Rechte vorgenommen hat (vergleiche dazu beispielsweise OLG Düsseldorf, EWiR 1994, 845 ; VersR 1995, 1321 ; OLG Schleswig VersR 1996, 866 ; OLG Köln VersR 1997, 506 ).
  • OLG Köln, 28.10.1996 - 19 U 40/96

    Berechnung Nutzungsentschädigung gewerblich genutztes Fahrzeug

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98
    Die für die Berechnung eines Vermögensschadens im Rahmen des § 252 BGB anzuwendende Differenzhypothese bedarf im Fall des Gebrauchs- entzuges gewerblich genutzter Sachen in der Regel keiner Korrektur, wie sie der Große Zivilrechtssenat des Bundesgerichtshofes (BGHZ 98, 219) bei der Entwicklung der Grundsätze des abstrakten Schadensausgleiches bei Entzug privat genutzter Sachen und Rechte vorgenommen hat (vergleiche dazu beispielsweise OLG Düsseldorf, EWiR 1994, 845 ; VersR 1995, 1321 ; OLG Schleswig VersR 1996, 866 ; OLG Köln VersR 1997, 506 ).
  • LAG Köln, 29.11.1995 - 2 Sa 843/95

    Dienstfahrzeug: Umfang des Rechts zur privaten Nutzung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98
    War die Beklagte weder vertraglich noch nach dem Gesetz dazu verpflichtet, der Klägerin den Firmen-Pkw ab 01.12.1996 zu überlassen und die damit verbundenen Aufwendungen zu ersetzen, hatte diese auch kein Recht zum weiteren Besitz des Pkw's. Sie mußte ihn deshalb auf Verlangen an die Beklagte zurückgeben (ähnlich LAG Köln NZA 1996, 986 für den Fall der Überschreitung des Entgeltfortzahlungszeitraumes; Meier, NZA 1997, 298, 299; Nägele, NZA 1997, 1196, 1200).
  • BGH, 12.04.1996 - V ZR 310/94

    Rechtsfolgen der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98
    Kenntnis hat aber nur, wem bei Rechtskenntnis liquide Beweise für die den Mangel ergebenden Tatsachen vorliegen oder wer bei zutreffender Tatsachenkenntnis über seinen Rechtsirrtum so aufgeklärt ist, daß ein redlicher oder vom eigenen Vorteil nicht beeinflußt Denkender sich der Erkenntnis seiner Nichtberechtigung nicht verschließen würde (vergleiche hierzu BGH NJW 1996, 2030 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.09.1993 - 1 Sa 232/93

    Voraussetzungen der Lohnfortzahlung während einer Kur für Arbeiter,

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98
    aa) Es wird zwar in der Literatur die Rechtsauffassung vertreten, daß der Arbeitnehmer, dem vertragswidrig ein auch zur privaten Nutzung zugesagter Firmenwagen vorenthalten worden ist, seinen Schadensersatzanspruch pauschal auch unter Hinweis auf die Nutzungsentschädigungstabelle von Sanden/Danner/ Küppersbusch oder aber die ADAC-Kostentabelle berechnen könne (vergleiche Nägele, NZA a.a.O., Seite 1201; Gruss BB 1994, 71; Preis, Erfurter Kommentar, 230 BGB § 661 Randnummer 784 f.).
  • OLG Schleswig, 24.08.1994 - 9 U 11/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Traktors mit einem

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98
    Die für die Berechnung eines Vermögensschadens im Rahmen des § 252 BGB anzuwendende Differenzhypothese bedarf im Fall des Gebrauchs- entzuges gewerblich genutzter Sachen in der Regel keiner Korrektur, wie sie der Große Zivilrechtssenat des Bundesgerichtshofes (BGHZ 98, 219) bei der Entwicklung der Grundsätze des abstrakten Schadensausgleiches bei Entzug privat genutzter Sachen und Rechte vorgenommen hat (vergleiche dazu beispielsweise OLG Düsseldorf, EWiR 1994, 845 ; VersR 1995, 1321 ; OLG Schleswig VersR 1996, 866 ; OLG Köln VersR 1997, 506 ).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

    5 AZR 240/99 21 Sa 38/98.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 4. März 1999 - 21 Sa 38/98 - wird zurückgewiesen.

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