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   LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07   

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https://dejure.org/2007,24972
LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07 (https://dejure.org/2007,24972)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2007 - 21 Sa 656/07 (https://dejure.org/2007,24972)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2007 - 21 Sa 656/07 (https://dejure.org/2007,24972)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der europarechtlichen und nationalen Vorschriften zur Verpflichtung der Einhaltung einer Lenkzeitunterbrechung nach einer bestimmten Gesamtlenkzeitdauer für Straßenbahnfahrer; Fahrtunterbrechung und Lenkdauer von Straßenbahnfahrern; Besondere Sozialvorschriften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.03.1998 - C-387/96

    Sjöberg

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07
    Als Ausnahmetatbestand darf Art. 13 EWG-VO Nr. 3820/85 unter besonderer Berücksichtigung der Zielsetzung der Verordnung nicht extensiv ausgelegt werden (EuGH 17. März 1998 - C-387/96 - juris-Recherche; ebenso bereits EuGH 6. Dezember 1979 - C-47/79 - juris-Recherche zur Ausnahmevorschrift nach Art. 4 Nr. 4 der zu diesem Zeitpunkt geltenden EWG-VO Nr. 543/69).

    Die Zulässigkeit der Herausnahme aus dem Anwendungsbereich der besonderen Sozialvorschriften im Straßenverkehr gilt für solche Fahrzeuge nicht, die einem Unternehmen gehören, dessen Kapital von der öffentlichen Hand gehalten wird, und das eine Dienstleistung des Personenlinienverkehrs im Rahmen eines Vertrags erbringt, welcher nach einer dem Wettbewerb unterliegenden Ausschreibung geschlossen wurde und diesem Unternehmen für eine bestimmte Zeit ein ausschließliches Recht einräumt (EuGH 17. März 1998, a.a.O.).

  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07
    Dem Kläger kommt mithin kein Anspruch auf "Gestattung" einer Lenkzeitunterbrechung zu, sondern allenfalls ein Erfüllungsanspruch auf eine Fahrdienstgestaltung, welche diese normativ vorgegebenen Unterbrechenszeiten berücksichtigt (in diesem Sinne auch BAG 24. März 1998 - 9 AZR 172/97 - NZA 1999, 107: Öffentlich-rechtliche Arbeitszeitvorschriften verpflichten den Arbeitgeber zu einer Einsatzplanung, mit der gewährleistet wird, dass der Arbeitnehmer die vorgeschriebenen Ruhezeiten tatsächlich erhält.).

    Denn die Sozialvorschriften für das Fahrpersonal geben genau vor, nach welcher Dauer der Lenkzeit eine Unterbrechung derselben mit welcher Dauer stattzufinden hat (vgl. aber zur Unbestimmtheit - und somit Unzulässigkeit - eines auf "Erfüllung der Ruhezeiteinhaltung" gerichteten Leistungsantrags: BAG 24. März 1998, a.a.O., zu IV.1. der Gründe [im Hinblick auf diese Rechtsprechung wurde seitens der Berufungskammer in der mündlichen Verhandlung die hilfsweise Antragsstellung angeregt]).

  • EuGH, 06.12.1979 - 47/79

    Nehlsen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07
    Als Ausnahmetatbestand darf Art. 13 EWG-VO Nr. 3820/85 unter besonderer Berücksichtigung der Zielsetzung der Verordnung nicht extensiv ausgelegt werden (EuGH 17. März 1998 - C-387/96 - juris-Recherche; ebenso bereits EuGH 6. Dezember 1979 - C-47/79 - juris-Recherche zur Ausnahmevorschrift nach Art. 4 Nr. 4 der zu diesem Zeitpunkt geltenden EWG-VO Nr. 543/69).
  • BVerfG, 26.01.2007 - 2 BvR 2408/06

    Keine Verletzung von Art 80 Abs 1 GG durch Übernahme der Altersgrenze von 65

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07
    Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist relevant, ob dem Verordnungsgeber durch die Beschreibung von Inhalt, Zweck und Ausmaß in einer den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG entsprechenden Art und Weise die Normsetzungsbefugnis überlassen worden ist (hierzu zuletzt BVerfG 26. Januar 2007 - 2 BvR 2408/06 - juris-Recherche) und ob der Inhalt der Verordnung von der in Anspruch genommenen Ermächtigungsgrundlage gedeckt wird.
  • OLG Hamburg, 24.04.2007 - 1-11/07

    Bußgeldverfahren: Ahndung von Verstößen bei fehlender Anpassung des die

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07
    Das nationale Gesetz trete außer Kraft, wenn das Gemeinschaftsrecht nicht mehr bestehe (ausführlich: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 24. April 2007 - 1-11/07 - NZV 2007, 372).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07
    Denn Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG stellt Anforderungen nur an das ermächtigende Gesetz, nicht aber an die aufgrund der Ermächtigung erlassene Rechtsverordnung (BVerfG 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 - BVerfGE 101, 1 ff.).
  • BVerfG, 14.02.1983 - 2 BvR 1461/82

    Verbindlichkeit von europäischem Gemeinschaftsrecht durch innerstaatliche

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07
    Nach Art. 249 Satz 2 EG-Vertrag i.V.m. Art. 29 Satz 2 EG-VO Nr. 561/2006 hat die Verordnung zwar allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat (zur innerstaatlichen Verbindlichkeit von Gemeinschaftsverordnungen z.B. BVerfG 14. Februar 1983 - 2 BvR 1461/82 - NJW 1983, 1258; allgemein zur unmittelbaren Anwendung von EG-Verordnungen als primäres Gemeinschaftsrecht z.B. ErfK/Wissmann, 7. Aufl., Vorbem. EGV Rn. 8).
  • BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 465/00

    Erstattung einer Geldbuße durch den Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 18.07.2007 - 21 Sa 656/07
    Ein solches Antragsverständnis berücksichtigt, dass das den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterfallende Fahrpersonal (auch) in eigener Verantwortung die Vorschriften über die Lenkzeiten, Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten einzuhalten hat (vgl. hierzu ausführlich: BAG 25. Januar 2001 - 8 AZR 465/00 - NZA 2001, 653).
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 737/07

    Straßenbahnfahrer - Lenkzeitunterbrechung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Juli 2007 - 21 Sa 656/07 - wird zurückgewiesen.
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