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   LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13   

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LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13 (https://dejure.org/2014,15938)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.05.2014 - 21 Sa 67/13 (https://dejure.org/2014,15938)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 21 Sa 67/13 (https://dejure.org/2014,15938)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung; Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung bei Besetzung eines freien Arbeitsplatzes durch weitere sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses mit einer sozial weniger ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 1 Abs 2 S 2 Nr 1 Buchst b KSchG, § 1 Abs 3 KSchG, § 102 BetrVG
    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung; Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung bei Besetzung eines freien Arbeitsplatzes durch weitere sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses mit einer sozial weniger ...

  • rechtsportal.de

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsbedingte Kündigung - und der freie Arbeitsplatz

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kündigung wegen betrieblicher Erfordernisse ohne Beschäftigungsangebot auf freiem Arbeitsplatz ist sozialwidrig

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Vorrang eines befristeten Arbeitsverhältnisses vor Kündigung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13
    Das Merkmal der Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG ist Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine sowohl diesem als auch ihm selbst objektiv mögliche anderweitige Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz, gegebenenfalls zu geänderten Bedingungen, anbieten muss (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 -).

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - in DB 2014, 663 Rn. 13 mwN).

    Diese in § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b, Satz 3 KSchG konkretisierte Kündigungsschranke gilt unabhängig davon, ob in dem Betrieb ein Betriebsrat besteht und ob dieser der Kündigung widersprochen hat (BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - aaO Rn. 22 mwN).

    Daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung nicht in Betracht kam (zum Vorigen: BAG 29. August 2013 - 2 AZR 809/12 - aaO Rn. 22, 23, 24).

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 493/09

    Betriebsbedingte Kündigung - ruhendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13
    Da das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit zum Kündigungsgrund gehört, sind auch die insoweit maßgeblichen Tatsachen zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs zu beurteilen (BAG 9. September 2010 - 2 AZR 493/09 - in AP Nr. 185 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Rn. 21 mwN).

    Die Einbeziehung in der Vergangenheit liegender Umstände und zukünftiger Entwicklungen ist jedoch geboten, damit ausgeschlossen wird, dass der Arbeitgeber den Kündigungszeitpunkt verschiebt, um zunächst vorhandene Beschäftigungsmöglichkeiten zu beseitigen (BAG 9. September 2010 aaO).

    Anderseits muss der Arbeitgeber keine Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigen, deren Wegfall bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sicher absehbar ist (BAG 9. September 2010 aaO Rn. 22).

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13
    Spricht der Arbeitgeber ohne vorheriges oder gleichzeitiges Angebot der geänderten Arbeitsbedingungen sofort eine Beendigungskündigung aus, so ist diese Kündigung regelmäßig sozialwidrig (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 -).

    Spricht der Arbeitgeber ohne vorheriges oder gleichzeitiges Angebot der geänderten Arbeitsbedingungen sofort eine Beendigungskündigung aus, so ist diese Kündigung regelmäßig sozialwidrig (BAG 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - in AP Nr. 79 zu § 2 KSchG 1969).

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13
    Als frei sind Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt der Kündigung unbesetzt sind oder bei denen im Kündigungszeitpunkt absehbar ist, dass sie zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung stehen werden (BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 -).

    Als frei sind Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt der Kündigung unbesetzt sind oder bei denen im Kündigungszeitpunkt absehbar ist, dass sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Verfügung stehen werden (BAG 25. April 2002 - 2 AZR 260/01 - in AP Nr. 121 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Rn. 31).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 163/07

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13
    Kommt der Arbeitgeber dieser Aufforderung an seine Mitteilungspflicht nicht oder nicht richtig nach und unterlaufen ihm insoweit bei der Durchführung der Anhörung Fehler, ist die Kündigung unwirksam (BAG vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 163/07 in AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste Rn. 18).

    Dagegen führt eine aus Sicht des Arbeitgebers bewusst unrichtige oder unvollständige und damit irreführende Darstellung zu einer fehlerhaften Anhörung des Betriebsrats (BAG vom 23. Oktober 2008 aaO, Rn. 19 nwN).

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 722/05

    Betriebsstilllegung - Verfahrensrüge

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13
    Hingegen ist die Vernehmung von Zeugen als Beweismittel im Bereich der Zivilprozessordnung nur möglich, um damit den Beweis für konkret vorgetragene Tatsachen führen zu können (vgl. zum Vorliegen eines Ausforschungsbeweises: BAG 12. Juli 2007 - 2 AZR 722/05 - in AP Nr. 168 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Rn. 16 mwN).
  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 945/08

    Änderungskündigung - Änderung des Arbeitsorts - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - 21 Sa 67/13
    Sind nämlich von einer Organisationsmaßnahme des Arbeitgebers mehrere vergleichbare Arbeitnehmer betroffen und konkurrieren diese um anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten in demselben Betrieb, hat der Arbeitgeber durch eine Sozialauswahl nach den Grundsätzen des § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG zu entscheiden, welche Arbeitnehmer er auf dem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt (BAG 12. August 2010 - 2 AZR 945/08 - aaO Rn. 39 und 40).
  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 417/14

    Verfahrensfehler - Geheime Beratung - Betriebsbedingte Kündigung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 7. Mai 2014 - 21 Sa 67/13 - aufgehoben.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2017 - 3 Sa 323/17

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit - Rückgang des

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des BAG (21.09.2006 EzA § 2 KschG Nr. 62; 22.09.2005 EzA § 81 SGB IX Nr. 10; vgl. DLW/Dörner, a.a.O., Kap. 4, Rdnr. 2891 ff.) der Arbeitgeber nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor jeder ordentlichen und außerordentlichen Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer eine objektiv mögliche und beiden Parteien zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten und dementsprechend statt einer Beendigungs- eine Änderungskündigung aussprechen muss; dies gilt auch bei einer vertraglichen Einschränkung des Direktionsrechts (LAG München 27.07.2006 - 2 Sa 255/06, AuR 2007, 59 LS; LAG Baden-Württemberg 07.05.2014 - 21 Sa 67/13, EzA - SD 19/14 S. 3 f. LS).
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