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   LAG Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 21 Sa 97/06   

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LAG Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 21 Sa 97/06 (https://dejure.org/2007,42089)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.2007 - 21 Sa 97/06 (https://dejure.org/2007,42089)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 2007 - 21 Sa 97/06 (https://dejure.org/2007,42089)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 907/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Zwar sind Unkündbarkeitsvereinbarungen grundsätzlich als zulässig anzusehen (MünchKommBGB/Thüsing § 10 AGG Rn. 41; Bauer/Göpfert/Krieger § 10 Rn. 46 ff.; Eylert PersR 2007, 92; Wendeling-Schröder NZA 2007, 1399; speziell zu § 4.4 MTV vgl. LAG Baden-Württemberg 30. Juli 2007 - 15 Sa 29/07 - AuR 2007, 406 (nur Leitsatz) und LAG Baden-Württemberg 15. März 2007 - 21 Sa 97/06 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.12.2011 - 20 Sa 85/10

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist -

    Das LAG Baden-Württemberg habe in seiner Entscheidung vom 15.03.2007 (21 Sa 97/06) die Frage, ob § 4.4 MTV gegen das AGG verstoße, gerade nicht entschieden.

    Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass dem von den Parteien im Rahmen ihres Vorbringens herangezogenen Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 15.03.2007 (21 Sa 97/06) - ebenso wie dem Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 30.07.2007 (15 Sa 29/07) - Kündigungen zugrunde liegen, die vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ausgesprochen wurden, und diese Entscheidungen keine Aussage zu einem möglichen Verstoß des tariflichen Alterskündigungsschutzes gegen die Bestimmungen des AGG treffen.

  • ArbG Heilbronn, 09.10.2008 - 7 Ca 233/08

    Beendigungszeitpunkt einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung - Berechnung

    Die nationalen Gerichte sind zwar gehalten, eine gemeinschaftsrechtswidrige Diskriminierung auf jede denkbare Weise und insbesondere dadurch auszuschließen, dass sie gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen zugunsten der benachteiligten Gruppe anwenden, ohne die Beseitigung der Diskriminierung durch den Gesetzgeber, die Tarifvertragsparteien oder in anderer Weise zu beantragen oder abzuwarten, doch gilt dieser Rechtssatz nicht, wenn Privatpersonen aufgrund übereinstimmender privatautonomer Willensentscheidungen die Anwendung tarifvertraglicher Regelungswerke für ihre Rechtsbeziehung vereinbaren (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.2007 - 15 Sa 116/06, zitiert nach Juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.03.2007 - 21 Sa 97/06, zitiert nach Juris).
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