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   OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03   

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https://dejure.org/2003,7371
OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03 (https://dejure.org/2003,7371)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.04.2003 - 21 Ss 17/03 (https://dejure.org/2003,7371)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. April 2003 - 21 Ss 17/03 (https://dejure.org/2003,7371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausländerbeschäftigung: Vorsatz der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt bei Anstellung eines ausländischen Touristen im Baugewerbe; Entscheidungskompetenz des Revisionsgerichts bei Annahme einer Ordnungswidrigkeit anstatt einer Straftat

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG ; § 27 StGB ; § 83 Abs. 3 OWiG ; § 79 Abs. 6 OWiG ; § 354 StPO
    Anforderungen an den Vorsatz des Arbeitgebers zur Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Rechtsirrtum; Kenntnis vom Arbeitsverbot für Ausländer in der Baubranche; Kenntnis vom Umschlagen des legalen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Vorsatz des Arbeitgebers zur Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Rechtsirrtum; Kenntnis vom Arbeitsverbot für Ausländer in der Baubranche; Kenntnis vom Umschlagen des legalen ...

  • Judicialis

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 27; ; OWiG § 83 Abs. 3; ; OWiG § 79 Abs. 6; ; StPO § 354

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nebenstrafrecht; Ausländergesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 600/87

    Überleitung des Bußgeldverfahrens in ein Strafverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03
    Verneint das Revisionsgericht, wie im vorliegenden Falle, endgültig das Vorliegen einer Straftat und nimmt es statt dessen eine Ordnungswidrigkeit an, so bestehen gegen eine eigene Sachentscheidung keine Bedenken (OLG Bremen VRS 65, 36; BayOLG bei Rüth, DAR 80, 273; Göhler, a. a. O., § 83 Rdn. 14 m. w. N., s. a. BGHSt 35, 298).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03
    Die Beweiswürdigung ist nur dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft oder widersprüchlich ist, gegen Denkgesetze verstößt oder Erfahrungssätze missachtet (BGH NStZ 83, 277; StV 86, 421; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 337 Rdn. 27 m. w. N.).
  • BGH, 29.09.1993 - 2 StR 403/93

    Gründe für die Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung -

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03
    Die Aufhebung des Strafausspruches beruht allein auf einem Wertungsfehler, so dass die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen der Kammer aufrecht erhalten bleiben konnten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - 2 StR 403/93).
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52
    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03
    Zum Vorsatz gehört hier, dass der Täter dieses Merkmal in seiner, in der gesetzlichen Bezeichnung zum Ausdruck kommenden sozialen Sinnbedeutung kennt und dieses zwar vielleicht nicht rechtlich genau, aber in der Laiensphäre parallel richtig wertet (BGHSt 3, 248; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Aufl. § 16 Rdn. 11 m. w. N.).
  • BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53

    Beweiskraft eines Blutgruppengutachtens bei Ausschluss der Vaterschaft aufgrund

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03
    Dies ist der Fall, wenn ihr Inhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zutrifft und keine Ausnahme zulässt (BGHSt 6, 70; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 337 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 20.06.2001 - 4 Ss OWi 56/01

    illegale Beschäftigung eines Ausländers, Vorsatz, Tatmehrheit, einheitliche

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03
    Für die Bemessung der Geldbuße (§ 17 OWiG) sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen und die Frage, welchen wirtschaftlichen Vorteil er aus der illegalen Beschäftigung der ausländischen Arbeitnehmer gezogen hat, maßgeblich (vgl. OLG Hamm, 4. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 20. Juni 2001, Az. 4 Ss Owi 56/01).
  • OLG Bremen, 16.03.1983 - Ss 140/82
    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03
    Verneint das Revisionsgericht, wie im vorliegenden Falle, endgültig das Vorliegen einer Straftat und nimmt es statt dessen eine Ordnungswidrigkeit an, so bestehen gegen eine eigene Sachentscheidung keine Bedenken (OLG Bremen VRS 65, 36; BayOLG bei Rüth, DAR 80, 273; Göhler, a. a. O., § 83 Rdn. 14 m. w. N., s. a. BGHSt 35, 298).
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 210/86

    Beweiswürdigung - Teilweises Schweigen - Entlastende Umstände - Falschaussage

    Auszug aus OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03
    Die Beweiswürdigung ist nur dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft oder widersprüchlich ist, gegen Denkgesetze verstößt oder Erfahrungssätze missachtet (BGH NStZ 83, 277; StV 86, 421; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 337 Rdn. 27 m. w. N.).
  • OLG Oldenburg, 22.10.2018 - 1 Ss 173/18

    Strafbarkeit des Überholens auf außerhalb der Fahrbahn gelegener Fläche

    Das Revisionsgericht kann darüber hinaus in entsprechender Anwendung des § 83 Abs. 3 OWiG auch über die Rechtsfolgen selbst entscheiden, wenn es bei einer Handlung das Vorliegen einer Straftat endgültig verneint und stattdessen eine Ordnungswidrigkeit annimmt (vgl. OLG Celle, Urteil v. 07.04.2003, 21 Ss 17/03; OLG Hamm, Beschluss v. 18.12.2014, III-4 RVs 135/14, beide bei juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 18.12.2014 - 4 RVs 135/14

    Tilgung, Tilgungsrate, Tilgungsfrist, Sanktion ohne Eintragenspflicht,

    Das Revisionsgericht kann in entsprechender Anwendung des § 83 Abs. 3 OWiG auch im Revisionsverfahren über die Rechtsfolgen selbst entscheiden, wenn es bei einer Handlung das Vorliegen einer Straftat endgültig verneint und stattdessen eine Ordnungswidrigkeit annimmt (Karlsruher Kommentar/Lutz, OWiG, § 83 Rn 13; OLG Celle v. 7.4.2003 - 21 Ss 17/03 mwN).
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