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   OLG Dresden, 06.12.2016 - 21 Ss 739/16 (Z)   

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https://dejure.org/2016,47381
OLG Dresden, 06.12.2016 - 21 Ss 739/16 (Z) (https://dejure.org/2016,47381)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.12.2016 - 21 Ss 739/16 (Z) (https://dejure.org/2016,47381)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 21 Ss 739/16 (Z) (https://dejure.org/2016,47381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • verkehrslexikon.de

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei unterlassener Berücksichtigung des schriftsätzlichen Vorbringens des Verteidigers in den Urteilsgründen

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Schriftsatz im Abwesenheitsverfahren nicht berücksichtigt, rechtliches Gehör verletzt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Nichtzurkenntnisnehmen schriftlicher Erklärungen des vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbundenen Betroffenen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2016 - 21 Ss 739/16
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. nur BVerfGE 60, 250; BVerfG, NJW 1992, 2811).
  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2016 - 21 Ss 739/16
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die erlassene Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in der unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. nur BVerfGE 60, 250; BVerfG, NJW 1992, 2811).
  • OLG Dresden, 05.08.2014 - 21 Ss 511/14

    Versagung des rechtlichen Gehörs, Aufhebung, OLG

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2016 - 21 Ss 739/16
    Diese Umstände drängen in ihrer Gesamtheit damit die Annahme auf, dass das Amtsgericht wesentliches Verteidigungsvorbringen außer Acht gelassen und dadurch den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör verletzt hat (vgl. nur Senat, Beschluss vom 05. August 2014, Az.: OLG 21 Ss 511/14 [Z], zitiert nach juris).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2016 - 21 Ss 739/16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrages einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133; OLG Köln, Beschluss vom 15. April 2014, Az.: 1 RBs 89/14, zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 19.12.2005 - 1 Ss 331/05

    Verkehr, Verfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2016 - 21 Ss 739/16
    Zudem fehlt im Urteil, welches darüberhinaus keine hinreichenden Feststellungen zu den Voreintragungen enthält (vgl. nur Thüringer OLG, VRS 111, 152), jegliche Auseinandersetzung mit den schriftlichen Ausführungen des Verteidigers.
  • OLG Köln, 15.04.2014 - 1 RBs 89/14

    Zulässigkeit der Beteiligung von Privatunternehmen am Betrieb einer

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2016 - 21 Ss 739/16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrages einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrages schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133; OLG Köln, Beschluss vom 15. April 2014, Az.: 1 RBs 89/14, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 25.05.2020 - 1 Ss OWi 464/20

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nicht-Erscheinen des

    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kommt in Betracht, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falls deutlich ergibt, dass das Gericht das tatsächliche Vorbringen der Betroffenen entweder nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. November 2017 - 2 Ss-Owi 1243/17; OLG Dresden, Beschluss vom 06. Dezember 2016 - OLG 21 Ss 739/16 (Z)).
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