Rechtsprechung
OLG Rostock, 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17 (Z) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Betriebsbereites Mitsichführen eines Smartphones, technisches Gerät, Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Verkehrsordnungswidrigkeit: Betriebsbereites Mitsichführen eines Smartphones als technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
- verkehrslexikon.de
Betriebsbereites Mitsichführen eines Smartphones als technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Blitzer.de-App darf während der Fahrt nicht benutzt werden
- IWW
- online-und-recht.de
App von Blitzer.de darf während Autofahrt nicht benutzt werden
- rewis.io
- bussgeldsiegen.de
Blitzer-App auf Mobilfunktelefon
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die betriebsbereits Blitzer-App auf dem Smartphone
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Radarwarner: Erwischt mit aktiver Blitzer-App auf dem Smartphone
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Blitzer-App auf dem Smartphone ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
"Blitzer-App" verboten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Blitzer.de-App darf während Fahrt nicht benutzt werden
- anwalt.de (Kurzinformation)
Blitzer-Apps: Ist das Ausführen solcher Anwendungen auf dem Smartphone während der Fahrt erlaubt?
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Blitzer-App rechtswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geldbuße wegen Blitzer-App auf Smartphone zulässig?
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Ausführung von Blitzer-Apps während der Fahrt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verkehrsordnungswidrigkeit aufgrund Mitsichführens eines Smartphones mit aufgerufener Blitzer-App - Smartphone dient zur unzulässigen Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen
Verfahrensgang
- AG Güstrow, 14.09.2016 - 931 OWi 156/18
- OLG Rostock, 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17 (Z)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 155
- NZV 2017, 241
- MMR 2017, 335
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 03.11.2015 - 2 Ss OWi 313/15
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Mitsichführen eines betriebsbereiten Smartphones …
Auszug aus OLG Rostock, 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17
Der Senat schließt sich den dazu gemachten Ausführungen des Oberlandesgerichts Celle in seinem Beschluss vom 03.11.2015 - 2 Ss (OWi) 313/15 - an.
- OLG Karlsruhe, 07.02.2023 - 2 ORbs 35 Ss 9/23
Ahndbarkeit der Nutzung einer vom Fahrer nicht selbst aktivierten "Blitzer-App"
Diese Differenzierung, die erst mit der Änderung von § 23 Abs. 1c StVO durch die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.4.2020 (BGBl. I S. 814) entstand, lag dem "alten" § 23 Abs. 1b StVO noch nicht zugrunde, weshalb die bisherigen Entscheidungen zu § 23 Abs. 1b StVO a. F. diese Differenzierung noch nicht treffen (vgl. OLG Celle NJW 2015, 3733; OLG Rostock BeckRS 2017, 103960). - OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 2 StE 7/20
Pauschgebühr, erheblicher Aktenumfang, Covid-19-Pandemie, Bemessung der …
Die Übertragung kann auch in diesem Fall durch einheitlichen Beschluss erfolgen (OLG Rostock, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 21 Ss OWi 38/17 (Z), zitiert nach juris Rdnr. 10 m.w.N.). - AG Heidelberg, 07.10.2022 - 15a OWi 570 Js 13458/22
Verkehrsordnungswidrigkeit bei Handy des Beifahrers mit geöffneter Blitzer-App
Es handelt sich dabei um ein betriebsbereites technisches Geräts, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen im Sinne des § 23 Abs. 1c S. 1 StVO (vgl. dazu ausführlich OLG Rostock, Beschluss vom 22.02.2017 - 21 Ss OWi 38/17 m.w.N.).