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   VGH Hessen, 22.04.2004 - 21 TK 596/02   

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https://dejure.org/2004,6396
VGH Hessen, 22.04.2004 - 21 TK 596/02 (https://dejure.org/2004,6396)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.04.2004 - 21 TK 596/02 (https://dejure.org/2004,6396)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. April 2004 - 21 TK 596/02 (https://dejure.org/2004,6396)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 46 Abs 6 BPersVG, § 44 Abs 1 S 1 BPersVG
    Kostenübernahme für die Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung - Aufbauseminar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Kostenübernahme für die Schulung eines Personalrates durch die Dienststelle nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG); Kostentragung für ein Seminar zur Schulung eines Personalrates in der Alkoholproblematik und Suchtgefahr; Schulungen des ...

  • Judicialis

    BPersVG § 44 Abs. 1 Satz 1; ; BPersVG § 46 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 44 Abs. 1 Satz 1; BPersVG § 46 Abs. 6
    Personalvertretungsrechts des Bundes - Aufbauschulung, Erforderlichkeit, Grundschulung, Kostenübernahme durch Dienststelle, Schulung von Personalratsmitgliedern, Schulungskosten, Spezialschulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 775 (Ls.)
  • NZA-RR 2004, 616 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 76.78

    Freistellung eines Personalratsmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung -

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2004 - 21 TK 596/02
    Subjektiv erforderlich ist die Teilnahme an der Schulung nur dann, wenn gerade dieses Mitglied eine Schulung in den Themenbereichen benötigt, die den Gegenstand der Schulungsveranstaltung bilden (in diesem Sinne die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 27.04.1979 - 6 P 30.78 - PersV 1981, 29, vom 27.04.1979 - 6 P 76.78 - PersV 1981, 68, und vom 07.12.1994 - 6 P 36.93 - PersR 1995, 179).

    Die Notwendigkeit einer weiteren Tagung zum Zwecke der Vertiefung und des Ausbaus der auf einer ersten Schulung erworbenen Grundlagen und Kenntnisse mag bei einer Einführung in das Personalvertretungsrecht, deren ein jedes Personalratsmitglied für seine Tätigkeit im Personalrat bedarf ("personalvertretungsrechtliche Grundschulung"), je nach Lage des Einzelfalls bejaht werden können (dazu: BVerwG, Beschluss vom 27.04.1979 - 6 P 76.78 - PersV 1981, 68, 69; Altvater, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 46 Rn. 42).

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 36.93

    Personalvertretung - Schulungskosten - Höchstgrenzenregelung -

    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2004 - 21 TK 596/02
    Subjektiv erforderlich ist die Teilnahme an der Schulung nur dann, wenn gerade dieses Mitglied eine Schulung in den Themenbereichen benötigt, die den Gegenstand der Schulungsveranstaltung bilden (in diesem Sinne die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 27.04.1979 - 6 P 30.78 - PersV 1981, 29, vom 27.04.1979 - 6 P 76.78 - PersV 1981, 68, und vom 07.12.1994 - 6 P 36.93 - PersR 1995, 179).
  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 30.78
    Auszug aus VGH Hessen, 22.04.2004 - 21 TK 596/02
    Subjektiv erforderlich ist die Teilnahme an der Schulung nur dann, wenn gerade dieses Mitglied eine Schulung in den Themenbereichen benötigt, die den Gegenstand der Schulungsveranstaltung bilden (in diesem Sinne die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 27.04.1979 - 6 P 30.78 - PersV 1981, 29, vom 27.04.1979 - 6 P 76.78 - PersV 1981, 68, und vom 07.12.1994 - 6 P 36.93 - PersR 1995, 179).
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