Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 21 Ta 4/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29187
LAG Baden-Württemberg, 17.07.2015 - 21 Ta 4/15 (https://dejure.org/2015,29187)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.07.2015 - 21 Ta 4/15 (https://dejure.org/2015,29187)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Juli 2015 - 21 Ta 4/15 (https://dejure.org/2015,29187)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29187) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 17 Ta 36/15

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe - grobe Nachlässigkeit

    Dabei bezieht sich das Merkmal der Absicht oder groben Nachlässigkeit nach zutreffender Auffassung sowohl auf eine unrichtige als auch auf eine nicht unverzügliche Mitteilung (näher dazu vgl. LAG Baden-Württemberg 17. Juli 2015 - 21 Ta 4/15 - juris; 10. Juni 2015 - 4 Ta 8/15 - juris; 5. März 2015 - 17 Ta 2/15 - juris; aA LAG München 25. Februar 2015 - 10 Ta 51/15 - nv).

    Zwar kann eine grobe Nachlässigkeit nicht allein daraus abgeleitet werden, dass die Klägerin trotz ordnungsgemäßer Belehrung in dem Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen" (und zusätzlich im Prozesskostenhilfebeschluss) die Mitteilung nicht von sich aus unverzüglich getätigt hat (näher dazu vgl. LAG Baden-Württemberg 17. Juli 2015 - 21 Ta 4/15 - juris; 10. Juni 2015 - 4 Ta 8/15 - juris; LAG Köln 22. September 2015 - 1 Ta 294/15 - juris).

  • LAG München, 07.06.2016 - 4 Ta 11/16

    Prozesskostenhilfe, nachträgliche Aufhebung

    Dass sich diese subjektiven Voraussetzungen für die nachträgliche Aufhebung der bewilligten Prozesskostenhilfe in § 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO auch auf die "absichtliche" oder "aus grober Nachlässigkeit", unrichtig oder "nicht unverzüglich", erfolgte Mitteilung einer wesentlichen Verbesserung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (bzw. eine Änderung der Anschrift) bezieht, ergibt sich - wie insbesondere das LAG Baden-Württemberg in einem Teil der nachfolgend zit. Entscheidungen ausführlich begründet ausgeführt hat, worauf Bezug genommen wird - zwanglos aus einer Auslegung nach dem Wortlaut, Aufbau und dem semantischen Sinn dieser Norm (so die mittlerweile wohl mindestens ganz überwiegende - zutreffende - instanzgerichtliche Rechtsprechung: LAG Baden-Württemberg, B. v. 17.07.2015, 21 Ta 4/15, Juris; LAG Baden-Württemberg, B. v. 10.06.2015, 4 Ta 8/15, NZA-RR 2015, S. 438, und Juris; LAG Baden-Württemberg, B. v. 29.10.2015, 4 Ta 26/15 Rpfl 2016, S. 166 f - Rz. 9 - LAG Baden-Württemberg, B. v. 05.03.2015, 17 Ta 2/15, Juris; LAG BadenWürttemberg, B. v. 21.01.2016, 17 Ta 36/15, FA 2016, S. 84, und Juris; LAG BerlinBrandenburg, B. v. 26.02.2016, 17 Ta 2159/15, BB 2016, S. 756 (LS), und Juris).

    Die bloße Tatsache zuvor formularmäßig erteilter Hinweise auf eine entsprechende Mitteilungspflicht und deren Unterlassen genügen für sich genommen hierfür noch nicht - sind ohne das Hinzutreten weitergehender Umstände nicht bereits ohne weiteres geeignet, jedenfalls eine entsprechend schwerwiegende Obliegenheitsverletzung im Sinne einer subjektiv anzunehmenden "groben Nachlässigkeit" hinsichtlich des Unterlassens einer solchen Mitteilung, zumal auch angesichts möglicher finanzieller Folgen für den Antragsteller, annehmen zu müssen (so auch LAG Baden-Württemberg, B. v. 21.01.2016, aaO - Rz. 25, m.w.N. - LAG Baden-Württemberg, B. v. 10.06.2015, aaO; LAG Baden-Württemberg, B. v. 17.07.2015, aaO - Rz. 37 - LAG Baden-Württemberg, B. v. 10.06.2015, aaO; LAG Baden-Württemberg, B. v. 26.02.2016, aaO - Rz. 4 - LAG Berlin-Brandenburg, B. v. 05.01.2016, 6 Ta 2302/15, Juris).

  • LAG Baden-Württemberg, 29.10.2015 - 4 Ta 26/15

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - wesentliche Verbesserung der

    Es kann deshalb dahinstehen, ob das Unterlassen der Mitteilung über die Verbesserung der Einkommensverhältnisse absichtlich oder aus grober Nachlässigkeit erfolgt ist und welcher Maßstab hierfür anzulegen ist (vergleiche hierzu: LAG Baden-Württemberg 17. Juli 2015 - 21 Ta 4/15) - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht