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   LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07   

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https://dejure.org/2007,31455
LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07 (https://dejure.org/2007,31455)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07 (https://dejure.org/2007,31455)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 21 TaBV 1083/07 (https://dejure.org/2007,31455)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - 6 TaBV 18/05

    Zustimmungsverweigerung bei Änderung der Entlohnungsgrundsätze

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07
    Es entspricht daher einhelliger Ansicht, dass bei Ein- und Umgruppierungen ein Widerspruch nicht auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG gestützt werden kann (LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007 - 6 TaBV 18/05 - NZA-RR 2007, 365 m.w.N. [nicht rechtskräftig, Rechtsbeschwerde anhängig beim BAG unter dem Az. 1 ABR 18/07]).

    Die Eingruppierung nach einer unwirksamen Vergütungsordnung ist ein Gesetzesverstoß im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (zu all dem: BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - NZA 2001, 626; LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007, a.a.O.).

    Sie ist weder Einführung noch Änderung der bisherigen Vergütungsstruktur im Sinne dieses Mitbestimmungstatbestandes (ausführlich hierzu: LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007, a.a.O.; a.A. LAG Hamm 24. Mai 2006 - 10 TaBV 215/05 - juris-Recherche [das beim BAG unter dem Az. 1 ABR 54/06 vormals anhängige Rechtsbeschwerdeverfahren ist mit "sonstiger Erledigung" dokumentiert]).

    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist nicht die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts (BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - NZA 1992, 749; LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007, a.a.O.).

    Ob - und wenn ja - welche manteltarifvertraglichen Leistungen gezahlt werden bzw. gewährt werden müssen, berührt diesen Rechtsanwendungsakt nicht (vgl. auch LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 215/05

    Zustimmungsersetzung, Eingruppierung von Mitarbeitern, Änderung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07
    Sie ist weder Einführung noch Änderung der bisherigen Vergütungsstruktur im Sinne dieses Mitbestimmungstatbestandes (ausführlich hierzu: LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007, a.a.O.; a.A. LAG Hamm 24. Mai 2006 - 10 TaBV 215/05 - juris-Recherche [das beim BAG unter dem Az. 1 ABR 54/06 vormals anhängige Rechtsbeschwerdeverfahren ist mit "sonstiger Erledigung" dokumentiert]).

    Dabei ist unerheblich, ob die Vergütungsordnung kraft Tarifbindung wirkt, auf einer Betriebsvereinbarung beruht, aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung im Betrieb allgemein zur Anwendung kommt oder vom Arbeitgeber gar einseitig geschaffen wurde (LAG Hamm 24. Mai 2006, a.a.O. m.w.N.).

    Die Beschwerdekammer hat der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung beigemessen und daher die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen; auch wird in einer entscheidungserheblichen Frage von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Mai 2006 (10 TaBV 215/05) abgewichen (§§ 92 Abs. 1 S. 2, 72 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ArbGG).

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 4/05

    Änderung von Entlohnungsgrundsätzen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07
    (c) Zutreffend verweist der Betriebsrat darauf, dass die Streichung bzw. geänderte Handhabe manteltarifvertraglich vorgesehener und von einem nicht (mehr) tarifgebundenen Arbeitgeber an die "Alt-Arbeitnehmer" weiter gezahlter Leistungen für "Neu-Arbeitnehmer" dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegen kann (hierzu: BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05 - NZA 2006, 1426).

    Es darf nicht übersehen werden, dass die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Mitbestimmungspflichtigkeit bei der Änderung eines Vergütungssystems durch den Arbeitgeber aufgrund der Streichung von vergütungs- bzw. entgeltgruppenunabhängigen Zuschlägen/Zulagen etc. bisher (soweit ersichtlich) entweder im Zusammenhang mit Beschlussverfahren, in denen der Betriebsrat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch (wegen der Verletzung seines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) geltend gemacht hatte (z.B. BAG 28. Februar 2006, a.a.O.), oder mit Individualansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer auf Vergütungszahlung (Stichwort: "Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung"; z.B. BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - NZA 2004, 852) ergangen sind.

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07
    Bei seinem Mitbestimmungsrecht handelt es sich um ein Mitbeurteilungsrecht im Sinne einer Richtigkeitskontrolle (BAG 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 7).

    Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sie Arbeitnehmern ohne Rücksicht auf ihre Zuordnung zu bestimmten Vergütungsgruppen generell für bestimmte Erschwernisse gezahlt werden (vgl. hierzu: BAG 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - NZA 1996, 1105).

  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 29/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07
    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2000 (1 ABR 29/99 - ZTR 2001, 188) folgt keine gegenteilige rechtliche Beurteilung: Im dort entschiedenen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht einen Zustimmungsverweigerungsgrund des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG bejaht, weil der Arbeitgeber ein neues - mitbestimmungswidrig geschaffenes - Vergütungssystem anwandte, indem er entgegen dem bisher angewandten tariflichen Entgeltschema nunmehr bei den Eingruppierungen keine Lebensaltersstufen und keinen Bewährungsaufstieg mehr vorsah.
  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07
    Die Eingruppierung nach einer unwirksamen Vergütungsordnung ist ein Gesetzesverstoß im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (zu all dem: BAG 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - NZA 2001, 626; LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007, a.a.O.).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07
    Eine Ein- oder Umgruppierung, die von der im Betrieb geltenden Vergütungsordnung geboten ist, stellt keinen Nachteil für den betroffenen Arbeitnehmer i. S. d. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG dar, selbst wenn sie zu einem geringeren Einkommen führt (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 27).
  • BAG, 02.03.2004 - 1 AZR 271/03

    Betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung - einseitige

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07
    Es darf nicht übersehen werden, dass die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Mitbestimmungspflichtigkeit bei der Änderung eines Vergütungssystems durch den Arbeitgeber aufgrund der Streichung von vergütungs- bzw. entgeltgruppenunabhängigen Zuschlägen/Zulagen etc. bisher (soweit ersichtlich) entweder im Zusammenhang mit Beschlussverfahren, in denen der Betriebsrat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch (wegen der Verletzung seines Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) geltend gemacht hatte (z.B. BAG 28. Februar 2006, a.a.O.), oder mit Individualansprüchen der betroffenen Arbeitnehmer auf Vergütungszahlung (Stichwort: "Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung"; z.B. BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - NZA 2004, 852) ergangen sind.
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07
    Gegenstand des Mitbestimmungsrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG ist nicht die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts (BAG GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - NZA 1992, 749; LAG Schleswig-Holstein 17. Januar 2007, a.a.O.).
  • BAG, 10.02.1999 - 10 ABR 42/98

    Eingruppierung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Ausscheiden des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.10.2007 - 21 TaBV 1083/07
    Hieran hat der Arbeitgeber aber regelmäßig dann kein rechtliches Interesse mehr, wenn der Arbeitnehmer, um dessen Ein- oder Umgruppierung gestritten wird, aus dem Betrieb ausgeschieden ist (so: BAG 10. Februar 1999 - 10 ABR 42/98 - NZA 1999, 1225).
  • LAG Hamm, 29.06.2007 - 10 TaBV 47/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats; Eingruppierung eines Lagerarbeiters,

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

  • BAG, 15.05.1990 - 1 ABR 37/89

    Zustimmung des Betriebsrates zu einer Eingruppierung nach Maßgabe des

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Oktober 2007 - 21 TaBV 1083/07 - wird zurückgewiesen.
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